0.12 02/2008, Version 1.0
Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen für
den Betrieb
Sicherheitstechnische Anforderungen
In den folgenden Abschnitten dieses Handbuchs werden die bei
Installation, Betrieb und Wartung der Docking Station erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Bitte lesen Sie diese Sicherheits-
informationen aufmerksam durch. Diese Informationen sind auch
allen neuen Mitarbeitern zugänglich zu machen und zum späteren
Nachschlagen aufzubewahren.
Entsorgungsempfehlungen
Alle Elektro- und Elektronik-Geräte müssen als Sondermüll entsorgt
werden. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Altgeräte
vermeiden Sie potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und
Gesundheit.
Entsorgung des Geräts
Bei der Entsorgung ist das Gerät als biologisch kontaminierter und
infektiöser Abfall zu behandeln. Vor der Wiederverwendung, Wieder-
verwertung oder Entsorgung ist eine Dekontaminierung (d. h. eine
Kombination mehrerer Prozesse, darunter Reinigung, Desinfektion
und/oder Sterilisation) erforderlich.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß den örtlichen und/oder laboreigenen
Bestimmungen. Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen,
wenden Sie sich an den Roche-Kundendienst vor Ort.
Entsorgung der Komponenten der Steuereinheit
Die Komponenten der Steuereinheit wie Computer, Monitor, Tastatur
etc., die mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet sind, unterliegen der europäischen Richtlinie
2002/96/EG (WEEE).
Diese Komponenten müssen über die von der Regierung oder den
zuständigen Behörden ausgewiesenen Sammelstellen entsorgt werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung Ihrer Altgeräte erhalten Sie bei
der Stadtverwaltung, bei Entsorgungsunternehmen oder beim Roche-
Kundendienst.
Umweltschutzauflage
Die Entscheidung, ob Komponenten der Steuereinheit kontaminiert
sind, obliegt der zuständigen Laborleitung. Falls eine Kontamination
vorliegt, müssen die Komponenten in der gleichen Weise wie das Gerät
entsorgt werden.