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05 - Gas-Friteusen
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Aufbau der Friteusen sowie Ausrüstung
und Sicherheitseinrichtungen
Die Aussenverkleidung und die Fritierbecken sind ganz
aus Chromnickelstahl 18/10. Das robuste Rahmengestell
ist mit 4 höhenverstellbaren Füsse ausgestattet.
Die Beheizung erfolgt mittels Brennergruppen, 2 Brenner
pro Gruppe. Die Brenner sind aus verchromten Stahl und
sind gegen mechanische und thermische
Beanspruchungen wiederstandsfähig.
Die Temperaturregelung des Olbades erfolgt durch einen
Thermostatventil, welcher die Zündung und daß
Ausschalten der Brenner regelt.
Das Gerät ist mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer
ausgestattet: falls die Öltemperatur den Grenzwert über-
steigt, wird durch Thermostromunterbrechung die
Gaszufuhr gesperrt.
Die Geräte der Herstellung B bedürfen, sofern sie nicht
unter einer Abzugshaube aufgestellt werden, der
Windfangvorrichtung MITRACF und/oder MITRAKF.
Diese muß nach Anweisung an das Gerät angebaut wer-
den.
Ein Betrieb ohne Strömungssicherung ist nicht erlaubt.
Achtung!
Das Ansprechen des Sicherheitstemperaturbegrenzers
ist mit einem Defekt der Gasarmatur oder des
Temperaturreglers verbunden; bevor das Gerät wieder
in Betrieb genommen wird, ist das defekte Teil durch
einen autorisierten Fachmann zu ersetzen.
AUFSTELLUNG
Aufstellungsort
Das Gerät sollte in einem gut belüftetem Raum aufgestellt
werden, wenn möglich unter einer Abzugshaube (siehe
DVGW - Arbeitsblatt G634).
Geräte der Bauart A sollten, wenn möglich unter einer
Abzugshaube aufgestellt werden.
Geräte der Bauart B müssen mit der mitgelieferten
Strömungssicherung versehen werden.
Das Gerät kann freistehend oder mit nebenstehenden
Geräten aufgestellt werden.
Ein Mindestabstand von 50 mm für die Seitenwande und
50 mm für die Rückwand zu eventuellen Wänden aus
brennbarem Material ist einzuhalten.
Werden diese Abstände unterschritten, so sind entspre-
chende Wärmeschutzmassnahmen zu treffen, wie z.B.
Verfliesen der Anstellflächen, Anbringung eines
Strahlungsschutzes (siehe DVGW - TRGI).
Bevor das Gerät angeschlossen wird, ist auf dem
Geräteschild festzustellen, ob das Gerät für die vorhande-
ne Gasart eingerichtet und zugelassen ist.
Falls die auf dem Typenschild angegebene Gasart mit der
vorhandenen Gasart nicht übereinstimmt, verweisen wir
auf Abschnitt “Umstellung und Anpassung” Seite 10.
Gesetzliche Vorschriften, technische
Regeln und Richtlinien
Bei der Aufstellung sind folgende Vorschriften zu beach-
ten:
- Einschlägige Rechtsverordnungen;
- Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen;
- DVGW - Arbeitsblatt G600 (TRGI) “Technische Regeln
für Gasinstallationen”;
- TRF “Technische Regeln für Flüssiggas”;
- DVGW - Arbeitsblatt G634 “Installation von
GrossküchenGasverbrauchseinrichtungen;
- Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften;
- Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens
(GVU).
INSTALLATION
Die Montage, die Installation und die Instandhaltung, in-
sbesondere also: die Montage, der Anschluss an das
Gas- und Stromnetz, die Prüfung der Leistung, die
Arbeiten zur Umwandlung oder Anpassung für den
Betrieb mit anderen Gasarten und die Inbetriebnahme
sind durch von der örtlichen Gasversorgungsanstalt auto-
risierten Unternehmen entsprechend den geltenden
Rechtsvorschriften UNI-CIG 8723-7722-7723 Gesetz 46
und Rundschreiben Nr. 68 und nachfolgende
Aktualisierungen durchzuführen.
Vorab ist die Stellungsnahme des GVU’s sowie des EVU’s
einzuholen.
Installationsarbeiten
Eine ebene Ausrichtung ist durch die höhenverstellbaren
Füsse möglich.
Gasanschluss
Der Anschluss des Rohrstutzens zu R 1/2” für die Modelle
AGB 519/WP - AGB 520/WP und zu R 3/4" für die Modelle
AGB 432/WP - AGB 436/WP - AGB 434/WP - AGB 438/WP
- AGB 440/WP - AGB 444/WP - AGB 442/WP -
AGB 446/WP, vorgesehen bei Geräten mit Gasleitung,
kann fest sein oder abnehmbar, wobei ein normgerechter
Leiter eingefügt wird.
Kommen Schlauchleitungen zur Anwendung, so müssen
diese aus nichtrostenden Stählen. Nach Fertigstellung des
Gasanschlußes ist eine Dichtheitsprüfung unter
Verwendung von Lecksuchspray vorzunehmen.
Strömungssicherung und Abgasabfüh-
rung
Friteusen der Bauart A:
ein Anschluss an eine Abgasanlage ist nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Lüftung des Aufstellungsraumes, verwei-
sen wir auf das gennante DVGW - Arbeitsblatt G634.
AUFSTELLUNSANWEISUNG