Aufbau der Griddle- und Grillplatten
sowie Ausrüstung und
Sicherheitseinrichtungen
Robustes Rahmengestell aus Stahl veraluminiert bzw.
Iackiert, mit 4 höhenverstellbaren Füssen. Aussenver-klei-
dung aus Chromnickelstahl 18/10.
Herausziehbare Fettauffangschublade aus Edelstahl rost-
frei.
Die Beheizung erfolgt durch röhrenformige Brenner aus
verchromtem Stahl; diese Brenner sind widerstandfähig
gegen mechanische und termische Beanspruchungen.
Der Wachflammenbrenner ist mit Einstelldüsen ausgestat-
tet.
Der Garraum und die Kamine sind aus Stahlblech und ver-
zinktem Stahl.
Die Temperatureinstellung erfolgt mit Hilfe der
Absperrhähne, die mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestat-
tet sind; die Einstellung erfolgt stufenlos von Kleinstellung
bis Großstellung je nach Bedarf.
Unsere Grillroste sind in der Version für Fisch oder für
Fleisch lieferbar. Die Gerätetypen AGB 613/WP -
AGB 546/WP - AGB 561/WP - AGB 472/WP sind mit 2
Griddle- bzw. Grillzonen ausgestattet, d. h. jede Griddle-
bzw. Grillzone kann unabhängig über seine Gasarmatur
und mit beliebig verschiedenartigen Temperaturen gesteu-
ert werden.
AUSTELLUNG
Aufstellungsort
Es wird empfohlen, das Gerät in einem gut gelüfteten
Raum unter einer Abzugshaube aufzustellen.
Das Gerät kann freistehend oder mit nebenstehenden
Geräten aufgestellt werden.
Ein Mindestabstand von 200 mm. für die Seitenwände und
200 mm. für die Rückwand zu eventuellen Wänden aus
brennbarem Material ist einzuhalten (siehe DVGW - TRGI).
Werden diese Abstände unterschritten, so sind entspre-
chende Wärmeschutzmassnahmen zu treffen, wie z. B.
Verfliesen der Anstellflächen, Anbringung eines
Strahlungsschutzes.
Die Geräte sind auf einem Tisch oder dergleichen aus
nicht brennbarem Material aufzustellen.
Bevor das Gerät angeschlossen wird, ist auf dem
Geräteschild festzustellen, ob das Gerät für die vorhande-
ne Gasart eingerichtet und zugelassen ist.
Falls die auf dem Geräteschild angegebene Gasart mit der
vorhandenen Gasart nicht übereinstimmt, verweisen wir
auf Abschnitt “Umstellung und Anpassung”, Seite 12.
Gesetzliche Vorschriften, technische
Regeln und Richtlinien
Bei der Aufstellung sind folgende Vorschriften zu bea
chten:
- Einschlägige Rechtsverordnungen;
- Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen;
- DVGW - Arbeitsblatt G600 (TRGI) “Technische
Regeln für Gasinstallationen”;
- TRF “Technische Regeln für Flüssiggas”;
- DVGW - Arbeitsblatt G634 “Installation von
GrossküchenGasverbrauchseinrichtungen;
- Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften;
- Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens
(GVU).
INSTALLATION
Aufstellung, Installation und Wartung, insbesondere also:
- die Aufstellung, der gasseitige Anschluss, die Überprü-
fung der Wärmebelastung, die Umstellung bzw. die
Anpassung und die Inbetriebnahme, darf nur durch ein
beim Gasversorgungsunternehmen eingetragenes
Installationsunternehmen ausgeführt werden unter
Beachtung der genannten Vorschriften.
Vorab ist die Stellungnahme des GVU’s einzuholen.
Installationsarbeiten
Eine ebene Ausrichtung ist durch die höhenverstellbare
Füsse möglich.
Der Anschluss des Rohrstutzens zu R 1/2” für die Modelle
AGB 612/WP - AGB 539/WP - AGB 554/WP - AGB 613/WP
- AGB 546/WP - AGB 561/WP und zu R 3/4" für die Modelle
AGB 471/WP - AGB 472/WP, vorgesehen bei Geräten mit
Gasleitung, kann fest oder lösbar erfolgen unter
Zwischenschaltung einer DVGW- anerkannten
Gasanschlußarmatur.
Kommen Schlauchleitungen zur Anwendung, so müssen
diese aus nichtrostenden Stählen.
Nach Fertisgstellung des Gasanschlußes ist eine
Dichtheitspüfung unter Verwendung von Lecksuchspray
vorzunehmen.
Abgasabführung
Bei den Griddle- und Grillplatten handelt es sich um
Geräte der Bauart A, d. h. ein Anschluss an eine
Abgasanlage ist nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Lüftung des Aufstellungsraumes, verwei-
sen auf das genannte DVGW-Arbeitsblatt G634.
AUFSTELLUNGSANWEISUNG
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05 - Barbecues lavastein-grill
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