Nieder- Und Hochspannungsmotoren | 19
Den Motor in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich seines Einsatzes überprüfen. Außerdem sind die
Dichtungen, die Befestigungsschrauben, die Wasserablassstopfen, sowie die Lager auf Schwingungen und
Geräusche, zu überprüfen. Die Nachschmierfristen sind auf den Leistungsschild des Motors zu entnehmen.
6. ZUSÄTZLICHE HINWEISE
Für weitere Informationen über Transport, Lagerung, Handhabung, Installation, Betrieb, Wartung und
Entsorgung der Elektromotoren, steht Ihnen die Webseite www.weg.net zur Verfügung.
Auch für Motoren mit Sonderanwendungen oder erschwerten Betriebsbedingungen (z.B.: Brandgasmotoren,
Schachtlüftermotoren, Motoren mit hohen axialen und radialen Belastungen, Bremsmotoren), gibt Ihnen
Auskunft die entsprechende Betriebsanleitung, oder auf der Webseite
www.weg.net, bzw. sprechen sie WEG direkt an.
Für die Kontaktaufnahme mit WEG werden Sie gebeten, bitte die vollständige Bezeichnung des Motors, die
Seriennummer und das Herstellungsdatum, wie auf dem Leistungsschild angegeben, zur Hand zu haben.
7. GEWÄHRLEISTUNG
WEG Equipamentos Elétricos S.A., Division Motores (“WEG”), bietet für ihre Produkte auf Herstellungs- und
Materialfehlern eine Gewährleistungsfrist von 18 (achtzehn) Monaten nach Rechnungslegung im Werk oder
von unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 24 Monate nach Herstellungsdatum.
Gewährleistungsfrist für die Motoren der Baureihe HGF und W60 beträgt 12 (zwölf) Monate nach
Rechnungslegung im Werk oder von unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 18
Monate nach Herstellungsdatum.
Die o.g. Absätze legen die rechtlichen Gewährleistungsfristen fest.
Wurde im Liefervertrag eine andere Gewährleistungsfrist für eine bestimmte Lieferung vereinbart, so ersetzt
diese die oben genannten Fristen.
Die o.g. Gewährleistungsfristen hängen nicht von dem Einbau- und von dem Inbetriebnahmedatum ab.
Werden Abweichungen von dem normalen Betrieb des Produktes festgestellt, muss der Herstellungsfehler
vom Käufer unverzüglich an WEG schriftlich mitgeteilt werden und die Maschine muss der Firma WEG oder
einer von WEG zugelassenen Reparaturwerkstatt (Kundendienststelle) ausreichend lange zur Verfügung
stehen, um die Ursachen dieser Abweichung zu identifizieren, die Gewährleistung zu überprüfen, sowie die
entsprechenden Reparaturen vorzunehmen.
Um ein Anrecht auf die Gewährleistung zu haben, muss der Käufer die Angaben in den technischen WEG-
Dokumenten, hauptsächlich die in der Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung des Produktes und die
einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften des betreffenden Landes erfüllen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Fehler, die ihre Ursache in nicht ordnungsgemäßem Einsatz
und Betrieb der Maschine, oder wegen Unterlassung der vorgeschriebenen vorbeugenden Wartung, als
auch wegen Fehler durch äußere Faktoren wie z.B. der Einsatz von Geräten und Bauteilen, die nicht von WEG
geliefert wurden.
Die Garantie wird ungültig, wenn der Kunde auf eigene Initiative, Reparaturen und/oder Änderungen am Gerät
vorgenommen hat, ohne dass eine vorherige schriftliche Zustimmung der Firma WEG eingeholt wurde.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Ausrüstungen, Bau- und Einzelteile sowie Materialien, deren
Lebensdauer geringer, als die Gewährleitungsfrist ist. Die Gewährleistung ist auch dann ungültig, wenn
Mängel und/oder Probleme, die auf höhere Gewalt oder andere Ursachen zurückzuführen sind und die nicht
auf die Firma WEG bezogen werden können. Als mögliche Beispiele wären unvollständige Spezifikationen
mit falschen Daten seitens des Käufers, der den Transport, die Lagerung, die Handhabung, und die
Installation, sowie den Betrieb und die vorgegebene Wartung nicht in Übereinstimmung mit den mitgelieferten
Anweisungen beachtet hat. Auch Unfälle, Mängel an Zivilarbeiten, für Anwendungen und/oder Umgebungen,
für die das Produkt nicht ausgelegt wurde, Geräte und/oder Bauteile, die nicht im WEG-Lieferumfang
enthalten sind. Die Gewährleistung beinhaltet keine Demontagedienste in den möglichen Einrichtungen
des Kunden, ebenso wenig Transport- und Anfahrtskosten des Produktes und die Reise- Unterkunfts- und
Verpflegungskosten des technischen Personals, falls diese vom Kunden gefordert wurde.
Die unter die Gewährleistung fallenden Dienste werden ausschließlich in WEG genehmigten Werkstätten oder
im Herstellerwerk durchgeführt. Die Reparatur oder der Ersatz von mangelhaften Bauteilen verlängert auf
keinen Fall die Gewährleistungsfristen.
Die Zivilhaftung der Firma WEG beschränkt sich auf das gelieferte Produkt. Die Firma WEG ist nicht
haftbar für Personenschäden, Schäden an Dritte, Schäden anderer Ausrüstungen oder anderen Anlagen,
verlorengegangene Gewinne oder anderer auftretende oder daraus entstandene Schäden, die sich aus dem
Vertrag der Parteien ergeben.