42 InFlow 76X
© 04/17 Mettler-Toledo GmbH, CH-8606 Greifensee InFlow 76X
Gedruckt in der Schweiz 52 403 711
2.8 Verantwortlichkeiten, organisatorische Massnahmen
2.8.1 Verpflichtung des Betreibers
– Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am InFlow 76X arbeiten zu lassen, welche
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und
in die Handhabung des Durchflussgehäuses eingewiesen sind. Die vorliegende Betriebs-
anleitung gilt hierfür als Grundlage.
– Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie zum Umweltschutz durch den
Betreiber bereitzustellen und zu instruieren.
– Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals ist in regelmässigen
Abständen zu überprüfen.
– Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Durchflussgehäuse
nur in sicherem, funktionsfähigem Zustand betrieben wird.
– Beim Einsatz des Durchflussgehäuses in explosionsgefährdeten Bereichen sind unbedingt
die dafür geltenden Bestimmungen zu beachten.
VORSICHT
Vor Inbetriebnahme des Durchflussgehäuses ist durch den Betreiber der Nachweis über die
Zulässigkeit der Zusammenschaltung mit anderen Betriebsmitteln zu führen.
2.8.2 Verpflichtung des Personals
– Alle Personen, die mit Arbeiten am Durchflussgehäuse beauftragt sind, verpflichten sich, die Kapi-
tel 1 «Einleitung» und 2 «Sicherheit » und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen.
– Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
– Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise, welche die bestimmungsgemässe Verwendung
des Gerätes überschreitet, ist zu unterlassen.
– Für die Reinigung der Kunststoffteile (am Durchflussgehäuse) dürfen keine Hochdruck-
reinigungsgeräte eingesetzt werden.
HINWEIS
Vor jeder Inbetriebnahme ist das Durchflussgehäuse zu prüfen auf:
– Beschädigung der Anschlüsse, Befestigungen etc.
– Undichtheiten
– fehlerfreie Funktion
– Zulässigkeit der Zusammenschaltung mit anderen Betriebsmitteln.
GEFAHR
Ein defektes Durchflussgehäuse darf weder eingebaut noch in Betrieb genommen werden.
Undichtheiten und nicht vorschriftsgemässe Installation können, durch ausströmendes Medium
oder Druckstösse (Explosion), Mensch und Umwelt gefährden.