Sehr geehrter Kunde!
Die Betriebsanleitung erleichtert Ihre Maschine kennenzulernen und informiert in übersichtli
cher Form über sichere und ordnungsgemäße Handhabung, Pflege und Wartung. Nehmen
Sie sich Zeit, die Anleitung vollständig durchzulesen.
Die Betriebsanleitung ist ein Teil der Maschine. Sie muss während der gesamten Lebens
dauer der Maschine an einem geeigneten Ort aufbewahrt und im Betrieb mitgeführt werden.
Anweisungen aufgrund nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung, Straßenverkehrsordnung
und zum Umweltschutz sind vom Betreiber selbständig zu ergänzen.
Alle Personen, die mit Betrieb, Wartung oder Transport der Maschine beauftragt sind, müs
sen diese Anleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, vor Beginn der Arbeiten gelesen
und verstanden haben. Wird diese Anleitung nicht beachtet, verfällt der Garantieanspruch.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Inhalts dieser Betriebsanleitung oder darüberhinausge
hende Fragen zu dieser Maschine haben, kontaktieren Sie bitte ihren PÖTTINGER Service
Partner.
Durch gewissenhafte Pflege und Wartung nach den festgelegten Wartungsintervallen sichern
Sie die Betriebs und Verkehrssicherheit sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Maschine.
Verwenden Sie ausschließlich Originalersatzteile oder durch die PÖTTINGER Landtechnik
GmbH freigegebene Ersatz und Zubehörteile. Nur die von uns freigegebenen Originaler
satzteile sind von uns geprüft und besitzen somit die geeigneten Voraussetzungen für den
Einsatz in Ihrer Maschine. Bei der Verwendung von nicht freigegebenen Teilen geht der Ga
rantie bzw. Gewährleistungsanspruch verloren. Auch nach Ablauf der Garantiezeit empfeh
len wir Ihnen den Einsatz von Originalersatzteilen, um die Leistungsfähigkeit Ihrer Maschine
sicherzustellen
Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet Hersteller/Händler beim Verkauf von Maschinen eine
Anleitung zu übergeben und den Kunden an der Maschine unter Hinweis auf die Sicher
heits, Bedienungs und Wartungsvorschriften einzuschulen. Für den Nachweis, dass die
Maschine und die Anleitung ordnungsgemäß übergeben worden sind, ist eine Bestätigung in
Form einer Übergabeerklärung erforderlich. Die Übergabeerklärung liegt der Maschine bei
Auslieferung bei.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Selbstständige und Landwirt ein Unterneh
mer. Unternehmerische Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind deshalb
von einer Haftung durch PÖTTINGER ausgeschlossen. Als Sachschaden im Sinne des Pro
dukthaftungsgesetzes gelten Schäden, die durch die Maschine entstehen. Ein Schaden an
der Maschine gilt nicht als Sachschaden im Sinne des Produkthafttungsgesetzes.
Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine, übergeben Sie diese daher bei der Weitergabe/
Verkauf der Maschine auch dem neuen Besitzer. Schulen Sie ihn ein und weisen Sie ihn auf
die genannten Vorschriften hin.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr PÖTTINGER ServiceTeam.
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