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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder
reproduziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem
anderen Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden
dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere,
Staatsanleihen, Kommunalobligationen
etc. dürfen nicht kopiert oder reproduziert
werden, selbst wenn sie als »Muster«
gekennzeichnet sind.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
ausländischen Geldscheinen, Münzen
oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht
erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden dürfen ungestem-
pelte Briefmarken oder vorfrankierte Post-
karten nicht kopiert oder reproduziert
werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
behördlichen Stempeln und von nach
gesetzlichen Vorschriften beglaubigten
Dokumenten ist nicht erlaubt.
• Beschränkungen bei bestimmten Kopien und
Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen
Einschränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten privater
Unternehmen, wie z. B. Aktien, Wechsel,
Schecks, Geschenkgutscheine,
Fahrscheine und Coupons. In bestimmten
Fällen kann eine geringe Zahl
notwendiger Kopien ausschließlich für
innerbetrieblichen Gebrauch erlaubt sein.
Kopieren Sie ferner keine Dokumente, die
von öffentlichen Einrichtungen oder
privaten Unternehmen ausgegeben
werden, wie z. B. Pässe, Personalausweise
und sonstige Ausweise, Eintrittskarten,
Essensgutscheine.
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen
mit der Kamera gemachte Fotos und
Aufnahmen von urheberrechtlich
geschützten Werken nicht verwendet
werden, wenn die Erlaubnis des
Urheberrechts-inhabers nicht vorliegt. Für
den persön-lichen Gebrauch gelten
Ausnahmen; beachten Sie jedoch, dass
sogar der persönliche Gebrauch von
Fotos oder Aufnahmen von
Ausstellungsstücken oder Live-Auftritten
eingeschränkt sein kann.