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SICHERHEITSHINWEISE FÜR BENUTZER
NUR BEIM STEHENDEN MOTOR
34. Sämtliche Arbeiten im Zusammen-
hang mit Nachfüllen des Kraftstoffs, Rei-
nigung, Schmierung und Einstellungen
des Traktors oder Anbaumaschinen dür-
fen nur bei stehendem Motor und ste-
henden beweglichen Teilen des Traktors
(außer Funktionskontrolle an Bremsen,
Hydraulik und Bordspannung) durchge-
führt werden.
Vor dem Abbau der Motorhaube ist je-
weils notwendig, den Motor abzustellen.
Im geschlossenen Gebäude oder Raum
darf der Motor nur bei einer ausreichen-
den Belüftung laufen. Die Abgase sind
gesundheitsschädlich.
GRUNDSÄTZE DER
BRANDSICHERHEIT
35. Der Kraftstoff ist am besten nach
dem Arbeitsschluss beim abgestellten
Motor nachzufüllen.
36. In den Sommermonaten den Kraft-
stofftank nicht bis zum Rand befüllen.
Ausgelaufener Kraftstoff ist sofort abzu-
wischen.
37. Der Kraftstoff ist nicht in der Nähe
von offenen Flammen nachzufüllen,
Rauchen ist zu vermeiden
38. Bei der Kontrolle des Elektrolytfüll-
stands in der Akku-Batterie rauchen Sie
nicht. Kein offenes Feuer verweden.
39. Bei erhöhter Brandgefahr (Heu-
lager, Feime usw.) sind konse-
quent die brandschutztechnischen
Vorschriften zu beachten.
40. Ist der Traktor mit einem Löschgerät
ausgestattet, ist es ständig einsatzbereit
zu halten.
UMWELT- UND
GESUNDHEITSSCHUTZ
41. Die Traktoren werden mit keinen
speziellen Filtern der im Fahrerhaus an-
gesaugten Luft ausgerüstet. Ohne diese
Filter sind sie nicht zur Arbeit mit Aeroso-
len und anderen gesundheitsschädlichen
Stoffen bestimmt.
42. Petroleum, Diesel, Mineralöl und
sonstige Erdölprodukte, die für den Be-
trieb und Instandhaltung des Traktors
eingesetzt werden, können beim direkten
Kontakt mit der Haut verschiedene Hau-
terkrankungen verursachen und die
Schleimhäute, Augen, Verdauungsorga-
ne und obere Atemwege reizen. Einige
von ihnen können beim Einsatz auch ei-
ne Vergiftung zu Folge haben.
43. Arbeiter, die in Kontakt mit den Öl-
produkten kommen, sind verpflichtet, die
Sicherheits- und hygienischen Richtlinien
konsequent zu beachten, geeignete
Schutzmittel zu verwenden und in gut
belüfteten Räumlichkeiten zu arbeiten.
GESUNDHEITSSCHUTZ BEI
DER BEHANDLUNG VON
ÖLPRODUKTEN
44. Nach dem Arbeitsschluss oder vor
dem Essen ist es erforderlich, sich mit
einem nicht reizenden Waschmittel
gründlich zu waschen und die Hände mit
einer geeigneten Regenerierungssalbe
oder -creme einzureiben.
45. Beim Schließen und Trennen der
Schnellkupplungen in de Hydraulikkrei-
sen wischen Sie mit einem Tuch das in
der Dose, bzw. auf dem Stecker der
Kupplung verbleibende restliche Öl ab.
ABFALLENTSORGUNG
Bei der Entsorgung des Traktors oder
seiner Teile (einschließlich der Betriebs-
stoffe) nach Ablauf der Lebensdauer hat
man die Bestimmungen der geltenden
Gesetze und Ausführungsverordnungen
zu diesen Gesetzen in dem Land zu be-
achten, in dem der Traktor betrieben
wird. Der letzte Verkäufer des Traktors
ist kraft Abfallgesetzes verpflichtet, den
Verbraucher beim Verkauf über die
Rücknahme einiger gebrauchter Teile
des Traktors zu informieren. Es handelt
sich um Öle und weitere Betriebsstoffe,
Akkumulatoren und Reifen.