Einleitung
Die vorliegende Betriebsanleitung soll Ihnen erleichtern,
Ihre Maschine kennen zu lernen und informiert Sie in
übersichtlicher Form über die sichere wie auch ordnungs-
gemäße Handhabung, Pflege und Wartung. Nehmen Sie
sich daher etwas Zeit, die Anleitung zu lesen.
Diese Betriebsanleitung ist ein Teil der Maschine. Sie
muss während der gesamten Lebensdauer der Maschine
an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden und für das-
Personal jederzeit zugänglich sein. Anweisungen aufgrund
bestehender nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung,
Straßenverkehrsordnung und zum Umweltschutz sind zu
Alle Personen, die mit dem Betrieb, der Wartung oder dem
Transport der Maschine beauftragt sind, müssen diese An-
leitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, vor Beginn
der Arbeiten gelesen und verstanden haben.
Anleitung nicht beachtet, verfällt der Garantieanspruch.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Inhalts dieser Betrieb-
sanleitung oder darüberhinausgehende Fragen zu dieser
Maschine haben, kontaktieren Sie ihren Händler.
Durch die rechtzeitige und gewissenhafte Pflege und
Wartung nach den festgelegten Wartungsintervallen si-
chern Sie die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die
Zuverlässigkeit Ihrer Maschine.
Verwenden Sie ausschließlich Original Pöttinger- oder
durch Pöttinger freigegebene Ersatzteile und Zubehör.
Für diese Teile wurden Zuverlässigkeit, Sicherheit und
Eignung speziell für Maschinen von Pöttinger festgestellt.
Wenn Sie nicht freigegebene Teile verwenden, verlieren
Sie den Garantie- und Gewährleistungsanspruch. Um die
Leistungsfähigkeit der Maschine langfristig zu erhalten,
ist der Einsatz von Originalteilen auch nach Ablauf der
Garantiezeit empfehlenswert.
Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet den Hersteller
wie auch den Händler beim Verkauf von Maschinen eine
Anleitung zu übergeben und den Kunden an der Maschi-
ne unter Hinweis auf die Sicherheits-, Bedienungs- und
Wartungsvorschriften einzuschulen. Für den Nachweis,
dass die Maschine und die Anleitung ordnungsgemäß
übergeben worden sind, ist eine Bestätigung in Form einer
Übergabeerklärung erforderlich. Die Übergabeerklärung
wurde der Maschine bei der Auslieferung beigelegt.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Selbst-
ständige und Landwirt ein Unternehmer. Unternehmerische
Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind
deshalb von einer Haftung durch Pöttinger ausgeschlossen.
Als Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
gilt Schaden, der durch eine Maschine entsteht, nicht aber
Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine. Übergeben
Sie diese daher bei der Weitergabe der Maschine auch
an den neuen Besitzer. Schulen Sie ihn ein und weisen
Sie ihn auf die genannten Vorschriften hin.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Pöttinger Service-Team.