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SICHERHEITSHINWEISE FÜR ANWENDER
Schlauches von dem Anschlußstück
überprüft Steuerung, der Bremsen und
des Kraftstoffsystems sind zu
kontrollieren und im Falle der
Feststellung einiger Anzeichen deren
Beschädigung zu ersetzen werden
kann), sowie mechanische
Beschädigungen des Schlauches
bezeichnen. Die Schläuche mit gekenn-
zeichneter Lebensdauer sind nach dem
Ablauf dieser auszuwechseln.
11. Bei der Fahrt auf Straßen mit
Anhängern und Geräten müssen die
Bremsfußhebel mittels einer Sperrklinke
verbunden werden.
12. Die Bremsen und die Lenkung
müssen immer im perfekten Zustand
sein.
13. Die Talfahrt ohne die
eingeschaltete Geschwindigeitsstufe ist
verboten!
14. Besondere Aufmerksamkeit ist der
Lenkung des Traktors im Abhang, im
kotigen, sandigen, vereisten und
unebenen Gelände zu widmen.
15. Halten Sie bitte den festgelegten
befahrbaren Abhangswinkel ein, der
max. 11° (bei den Traktoren mit der
Vordertreibachse 12°) beträgt.
16. Das zulässige Gesamtgewicht der
Garnitur einhalten, das am
Fertigungsschild des Traktors bzw. am
Kotflügel des Hinterrades angeführt ist.
17. Bei einer Kurvenfahrt den Verschluß
des Differenzials nicht verwenden.
18. Das Be- und Aussteigen des sich
bewegenden Traktors ist verboten.
19. Bei einer Fahrt des Traktors mit
landwirtschaftlichen Maschinen mit
Ankoppelung in der vorderen
Dreipunktaufhängung die
Fahrtgeschwindigkeit des Traktors auf
15 km.St senken lassen.
20. Bei der Fahrt mit den Maschinen mit
Ankoppelung in den hinteren
Aufhängungen darf die Belastung der
gelenkten Achse unter 18 bis 20 % des
augenblicklichen Gewichtes der Garnitur
nicht senken.
21. Bei der Aggregation der Traktoren
Proxima 75, 85, 95 mit Maschinen und
Geräten mit großem Druckwiderstand,
wenn die Drehzahl des Motors sinkt und
der Motor eine Tendenz hat anzuhalten,
dürfen die reduzierten Geschwindig-
keitsstufen 1R, 2R, 3R bei der Arbeit mit
diesen Maschinen nicht benutzt werden.
22. Bei den Traktoren Proxima 65 dürfen
die reduzierten Geschwindigkeitsstufen
1R, 2R bei der Arbeit mit diesen
Maschinen nicht benutzt werden.
TRANSPORT VON PERSONEN,
BEDIENUNG
23. Im Traktor können nur so viele
Personen befördert werden, wie es im
technischen Ausweis angegeben ist.
24. Die Personen, die mit Arbeiten mit
Zusatzeinrichtungen des Traktors nicht
beauftragt sind, dürfen sich im Raum
zwischen dem Traktor und dem
Anhänger (Gerät) nicht aufhalten.
25. Bevor Sie den Traktor in Bewegung
setzen, ist es zu überprüfen, ob sich im
Wege unbefugte Personen nicht
aufhalten oder ob die Fahrt an einem
Hindernis nicht gehindert wird.
26. Die max. zulässige Geschwindigkeit
der ganzen Garnitur (Traktor + Anhänger
oder Sattelanhänger) mit Luftbremsen
beträgt 30 km.St. Nur bei den Typen mit
der gebremsten Vordertreibachse ist die
max. Geschwindigkeit der Garnitur
(Traktor + Anhänger oder
Sattelanhänger) 40 km.St gestattet.
BERGUNGSARBEIT, SCHIEBEN
27. Zur Befreiung eines festgefahrenen
Traktors ist eine Stange oder ein Seil zu
benutzen.
Niemals Ketten verwenden!
Beim Kettenbruch droht die To-
desgefahr!
28. Es ist gefährlich, sich bei den
Bergungsarbeiten in der Nähe des
Zugseiles aufzuhalten.
29. Am Rahmen des Traktors ist ein
Vorderhaken eingebaut, der nur zum
Abziehen des eigentlichen Traktors