SILIKOSEWARNUNG
Das Schleifen/Schneiden/Bohren von und in Mauer-
werk, Beton, Metall und anderen Werkstoffen, zu de-
ren Bestandteilen Siliciumdioxid gehört, kann Staub
oder Sprühnebel erzeugen, die kristallines Siliciumdi-
oxid enthalten. Siliciumdioxid ist ein Grundbestandteil
von Sand, Quarz, Ziegelton, Granit und vielen ande-
ren Mineralien und Gesteinsarten. Das wiederholte
Einatmen schwebender kristalliner Siliciumdioxidpar-
tikel und/oder das Einatmen großer Mengen dieser
Substanz kann schwere oder tödliche Erkrankungen
der Atemwege verursachen, u. a. Silikose. Außerdem
haben der US-Bundesstaat Kalifornien und weitere
Behörden einatembares kristallines Siliciumdioxid als
eine bekanntermaßen Krebs erregende Substanz aus-
gewiesen. Beim Schneiden dieser Werkstoffe müssen
stets die oben genannten Maßnahmen zum Schutz
der Atemwege getroffen werden.
WARNUNG
GEFAHREN FÜR DIE ATEMWEGE
Stäube, Sprühnebel und Gase, die beim Sägen,
Schleifen und Bohren von und in Mauerwerk, Beton,
Metall und anderen Werkstoffen entstehen, enthalten
Chemikalien, die ernsthafte und lebensgefährliche
Verletzungen und Krankheiten wie Atemwegskrank-
heiten, Krebs, Geburtsfehler und andere Schäden
des Fortpflanzungssystems hervorrufen. Wenn Sie
die Risiken eines bestimmten Verfahrens und/oder
Werkstoffs oder die Inhaltsstoffe des verwendeten
Werkzeugs nicht kennen, lesen Sie das Sicherheits-
datenblatt und/oder ziehen Sie Ihren Arbeitgeber, den
jeweiligen Hersteller/Lieferanten, zuständige staatliche
Stellen und andere Quellen zu Gefahrstoffen zurate.
Bestimmte Stellen veröffentlichen beispielsweise Lis-
ten von Substanzen, die Krebs, Fortpflanzungsschä-
den oder sonstige Gesundheitsschäden verursachen.
Saugen Sie Staub, Sprühnebel und Gase wo im-
mer möglich am Entstehungsort ab. Beachten Sie
in dieser Hinsicht bewährte Arbeitspraktiken und die
Empfehlungen der Hersteller oder Lieferanten, von
Behörden und einschlägigen Berufs- und Handelsver-
bänden. Zur Staubunterdrückung sollte Wasser ver-
wendet werden, wenn ein Nassschneiden praktisch
möglich ist. Wenn die mit dem Einatmen von Staub,
Sprühnebel und Gasen verbundenen Gefahren nicht
ausgeschaltet werden können, müssen der Bediener
und alle umstehenden Personen jederzeit ein für die
jeweils verwendeten Werkstoffe genehmigtes Atem-
schutzgerät tragen.
WARNUNG
SILIKOSE-/ATEMWEGSWARNUNGEN