EU-Konformitätserklärun
Gemäß
Die (PSA) -Richtlinie (EU) 2016/425 tritt am 9. März 2016 in Kraft
Die RoHS-Richtlinie 2011/65 / EG tritt am 2. Januar 2013 in Kraft
ESAB AIR PAPR-Einheit
1. PSA ESAB Air PAPR-Einheit, ESAB-Schweißhelme, F20, A20, A30, G30, G40, G50 Warrior Tech und Sentinel
A50-Installateur ADF oder schattiertes Visier und Schutzlinse 1,5 mm sind für den beruichen Gebrauch
bestimmt; Modell: ESAB AIR PAPR-Einheit, Schweißhelm, ADF und Schutzlinse 1,5 mm für Schweißschutz;
2. Hersteller; ESAB AB, Lindholmsallen 9, Box 8004 402 77, Göteborg, Schweden.
3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung liegt beim Hersteller: ESAB AB
4. Gegenstand der Erklärung. Die ESAB AB-Einheit ist nach EN12941: 1998 + A1: 2003 + A2: 2008, Klasse TH3
P R SL in Kombination mit F20, A20, A30, G30, G40, G50 und Warrior Tech zertiziert. Die ESAB AB-Einheit
ist nach EN12941: 1998 + A1: 2003 + A2: 2008, Klasse TH2 P R SL in Kombination mit dem A50 Sentinel und
Savage A40 zertiziert.
Die folgenden Schweißhelme sind nach DIN EN175 zertiziert: 1997 mit der Kennzeichnung ESAB 175 B CE
F20, A20, A30, G30, G40, G50, Warrior Tech, A50 Sentinel und Savage A40.
Die folgenden ADFs sind nach DIN EN379: 2003 + A1: 2009 mit der Kennzeichnung „4 / 9-13 ESAB 1/1/1/2/379
CE A20, A30, G50 und Savage A40“ zertiziert.
Der A50 Sentinel ADF ist nach DIN EN379: 2003 + A1: 2009 mit der Kennzeichnung „4 / 5-8 9-13 ESAB
1/1/1/1/379 CE“ zertiziert.
Die Schutzlinsen 1,5 mm sind nach DIN EN166: 2001 mit der Kennzeichnung „ESAB 1 B CE“ zertiziert. Die
Schutzlinsen 1,0 mm sind nach DIN EN166: 2001 mit der Kennzeichnung „ESAB 1 S CE“ zertiziert. Die
durchsichtigen Visiere sind nach EN166: 2001 mit der Kennzeichnung „ESAB 1 B CE“ zertiziert.
Die Innenseiten der Schattenvisiere sind nach EN166: 2001 mit der Kennzeichnung „2 ESAB 1 B CE, 3 ESAB
1 CE und 5 ESAB 1 B CE“ zertiziert.
Die Außenschirme der Schatten sind nach EN166: 2001 mit der Kennzeichnung „5 ESAB 1 F CE, 8 ESAB 1 F
CE“ zertiziert.
Der komplette Schweißhelm mit PAPR-Einheit schützt vor dem Aufprall von Partikeln mit hoher Geschwindigkeit,
Spritzern und thermischen Risiken beim Schweißen und sorgt gleichzeitig für saubere, gelterte Luft.
5. Das oben angegebene vollständige PAPR-System entspricht den grundlegenden Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen von Anhang 2 der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und der Allgemeinen
Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95 / EG.
6. Verwendete harmonisierte Normen und technische Regeln: EN12941: 1998 + A1: 2003 + A2: 2008 PAPR-
System, EN175: 1997 Schweißhelm, EN379: 2003 + A1: 2009 Automatischer Verdunkelungslter & EN166:
2001 Schutzlinsen.
7a. Die benannte Stelle Apave Sudeurope SAS, Centre d’Essais et de Ceritifaction EPI, 17 Boulevard Paul Langevin,
38600 Fontaine, Identikationsnummer 0082, hat die EU-Typprüfungen durchgeführt (Modul D). Der Prüfbericht
19.0207R und das EU-Musterprüfungszertikat 0082-3106-079-02-19-0199 wurden beide am 22.02.2019
ausgestellt.
7b. Die benannte Stelle ECS GmbH, Huettfeldstrasse 50, 73430 Aalen, Identikationsnummer 1883, hat die EU-
Typprüfungen durchgeführt (Modul B).