2.2
2.1 GRUNDSÄTZLICHE SICHERHEITSREGELN
• Vor der Inbetriebnahme des Ballenwagens soll der Benutzer die vorliegende
Bedienungsanleitung gründlich lesen. Während des Betriebs sind alle in der
Bedienungsanleitung beinhalteten Hinweise einzuhalten. Betrieb und Bedienung des
Ballenwagens ist ausschließlich durch die zum Leiten der Ackerschlepper und
Landwirtschaftsmaschinen befugten Personen zugelassen.
• Falls die in der BEDIENUNGSANLEITUNG beinhalteten Hinweise unverständlich sind,
setzen Sie sich mit dem Lieferer, der im Namen des Herstellers eine autorisierte
Kundenservicestelle leitet, oder mit dem Hersteller direkt in Kontakt.
• Unvorsichtige und ungeeignete Handhabung des Ballenwagens und Nichteinhaltung
der Hinweise verursachen die Gesundheitsgefährdung.
• Es wird auf das Restrisiko hingewiesen. In dieser Hinsicht soll die
Sicherheitshandhabung bei Verwendung des Ballenwagens als eine
Grundvoraussetzung gelten.
• Die Verwendung der Maschine durch die zur Ackerschlepperführung unbefugten
Personen ist verboten, darunter die Kinder und Betrunkenen.
• Nichteinhaltung der Handhabungssicherheitsregeln verursacht die
Gesundheitsgefährdung für die Bedienenden und Dritten.
• Die bestimmungswidrige Verwendung des Wagens ist verboten. Diejenigen, die die
Maschine bestimmungswidrig verwenden, tragen volle Verantwortung für die daraus
resultierenden Folgen. Einsatz des Ballenwagens bei den von dem Hersteller nicht
bestimmten Arbeiten (Kapitel 1.2) gilt als bestimmungswidrige Verwendung und kann
die Aufhebung der Garantie verursachen.
• Durchführung irgendwelcher Änderungen an der Maschine verursacht den Verlust der
Garantieansprüche an Firma PRONAR betreffs der entstandenen Sach- und
Gesundheitsschaden.
• Der Einstieg auf den Ballenwagen ist ausschließlich beim vollen Stillstand des
Anhängers und abgestellten Schleppermotor zugelassen. Es sind sichere und
beständige Bühnen und Leiter von entsprechender Höhe einzusetzen.