KAPITEL1 Pronar PT610
1.5
1.2 BESTIMMUNG
Der Anhänger ist zum Transport von landwirtschaftlichen Produkten und Bodenfrüchten
(Schütt-, Volumen- und Längsgut usw.) und der Ladung auf Paletten EUR und Kisten-
Paletten im Rahmen der Landwirtschaft und auf öffentlichen Straßen bestimmt. Beförderung
von Baustoffen, Mineraldünger und sonstiger Waren zugelassen vorausgesetzt dass die im
Kapitel 4 bestimmten Anforderungen erfüllt sind. Nichteinhaltung von Beförderungs- und
Beladungsvorgaben des Herstellers sowie Straßentransportvorschriften des Einsatzlandes
bewirkt Erlöschung der Garantie und gilt als bestimmungswidrige Verwendung der Maschine.
Der Anhänger ist nicht zur Beförderung von Menschen, Tieren und als Gefahrstoff
eingestuften Waren geeignet und bestimmt.
ACHTUNG
Bestimmungswidrige Verwendung des Anhängers ist untersagt. Besonders verboten ist:
• Beförderung von Menschen, Tieren, Gefahrstoffen und Stoffen, die durch
chemische Reaktion aggressive Auswirkung auf Bauteile des Anhängers
aufweisen (Stahlkorrosion, Beschädigung des Lackanstriches, Lösung der
Kunststoffelemente, Beschädigung der Gummielemente usw.),
• Beförderung von ungeeignet abgesicherten Stoffen, die bei der Fahrt
Verunreinigung der Straße und der Umwelt verursachen können,
• Beförderung von ungeeignet befestigten Waren, die bei der Fahrt seine Lage
ändern oder aus der Ladekiste herausfallen kann,
• Beförderung von Waren, deren Schwerpunktlage Stabilität des Anhängers
beeinträchtigt,
• Beförderung von Waren, die ungleichmäßige Belastung und/oder Überlastung
der Fahrachsen und Aufhängungselemente bewirkt.
Der Anhänger wurde nach geltenden Sicherheitsanforderungen und Maschinenrichtlinien
aufgebaut. Die Brems-, Beleuchtungs- und Signalisierungsanlage erfüllen die Anforderungen
der Verkehrsvorschriften. Zulässige Geschwindigkeit des Anhängers auf öffentlichen Straßen
liegt in Polen bei 30 km/h (gemäß dem Gesetz vom 20.06.1997 „Verkehrsgesetz”, Art. 20).
Es sind jeweilige Einschränkungen in Bezug auf lokale Verkehrsvorschriften im Einsatzland