KAPITEL 1 Pronar T679/2
1.5
1.2 BESTIMMUNG
Der Anhänger ist für Beförderung und Entladung von Schwergut wie Trümmerschütt, Stein,
Steinschlag, Kies, die bei Bauarbeiten, Erdarbeiten und Abbauarbeiten verwendet werden,
im Rahmen der Landwirtschaft und auf öffentlichen Straßen bestimmt. Aufbau der Ladekiste
bietet Beladung und Beförderung von Baumaschinen und Fahrzeugen.
Nichteinhaltung der Transport- und Beladungshinweise des Herstellers und der
Straßentransportvorschriften des Einsatzlands verursacht Außerkraftsetzung der
Garantieansprüche und gilt als bestimmungswidrige Verwendung der Maschine.
ACHTUNG
Bestimmungswidrige Verwendung des Anhängers ist verboten. Besonders verboten ist:
• Transport von Menschen, Tieren, Gefahrstoffen, durch chemische Reaktion
aggressiv gegenüber Bauteile des Anhängers wirkende Stoffen
(Stahlkorrosion hervorrufende, Anstrich beeinträchtigende,
Kunststoffelemente lösende und Gummielemente zerstörende Stoffe usw.),
• Beförderung von unsachgemäß gesicherter Last, die während der Fahrt
Beschädigung der Straße und Umwelt verursachen kann,
• Beförderung von unentsprechend abgesicherten Waren, die während der
Fahrt ihre Lage in der Ladekiste ändern können, besonders von
Baumaschinen und Fahrzeugen, die Anheben des Fahrzeugschwerpunkts
bewirken,
• Beförderung von Last, deren Schwerpunkt Stabilität des Anhängers
beeinträchtigt,
• Beförderung von Last, die ungleichmäßige Belastungsverteilung und/oder
Überlastung der Laufachsen und Aufhängungselemente verursacht.
• Überladung des Anhängers über zulässige Ladefähigkeit.
Der Anhänger wurde gemäß gültigen Sicherheitsanforderungen und Maschinenrichtlinien
aufgebaut. Die Bremsanlage, Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen erfüllen die
Anforderungen der Verkehrsvorschriften. Zulässige Geschwindigkeit eines Anhängers auf
den öffentlichen Straßen liegt auf Gebiet Polens bei 30 km/h (gemäß dem Gesetz vom 20