Sicherheitstechnische Hinweise
Kehrmaschine agria 7100 comfort
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1 Sicherheitstechnische Hinweise
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen,
mit diesem Zeichen versehen. Geben
Sie alle Sicherheitsanweisungen auch
an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen der be-
stimmungsgemäßen Verwendung. Kon-
struktiv konnten weder der vorhersehba-
re Fehlgebrauch noch die Restgefahren
vermieden werden, ohne die bestim-
mungsgemäße Funktionalität einzu-
schränken.
Die Kehrmaschine vom Typ 7100 ein-
schließlich der vom Hersteller freigege-
benen Anbauteile ist für den üblichen
Einsatz in der Anlagen- und Wegepflege
gebaut, um losen Schmutz zu kehren
bzw. aufzunehmen, und kann nach dem
Umbau auf entsprechende Bürsten bzw.
Räumschild auch als Schneeräumgerät
eingesetzt werden (bestimmungsgemä-
ße Verwendung).
Jeder darüber hinaus gehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht, das Risiko
hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbedin-
gungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Maschine und insbesondere an den
Sicherheitseinrichtungen können zu
erhöhten Gefährdungen führen und
schließen eine Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden aus.
Bei der Verwendung der Maschine auf
öffentlichen Straßen - z.B. auch bei
Transportfahrten - müssen die Bestim-
mungen der nationalen Straßenver-
kehrsvorschriften eingehalten werden
(Kennzeichnung, Beleuchtung etc.).
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung be-
trieben werden. Gegebenenfalls sind
weitere Bediener zu unterweisen.
Jede nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung sowie alle nicht in dieser Anlei-
tung beschriebenen Tätigkeiten an der
Maschine sind unerlaubter Fehlge-
brauch außerhalb der gesetzlichen Haf-
tungsgrenzen des Herstellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der Maschine werden Perso-
nen gefährdet, können die Maschine
und andere Sachwerte des Betreibers
beschädigt werden und kann die Funkti-
on der Maschine beeinträchtigt sein.
Vernünftigerweise vorhersehbare
Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw.
unsachgemäße Handhabung sind unter
anderem:
• Transport von Personen oder Ge-
genständen
• entfernte oder manipulierte Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen
• nicht eingehaltene Wartungsinter-
valle
• unterlassener Verschleißteilwechsel
• fehlerhaft oder nicht korrekt ausge-
führte Wartungs- bzw. Reparaturar-
beiten
• nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung.