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1.3 ANMERKUNGEN ZUM GEBRAUCH
• Der Benutzer muss in Besitz des technischen
Eignungszertikats (Zulassungsschein), der
Versicherung, Steuermarke und eines den geltenden
Bestimmungen entsprechenden Führerscheins sein.
• Am Fahrzeug muss das Kennzeichen angebracht sein.
Die Benutzung eines zugelassenen Sturzhelms ist
ohne Altersbegrenzung obligatorisch.
• Beachten Sie stets die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung:Verkehrszeichen,Stoppschilder,
Fußgängerüberwege, Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Überholverbote,usw.
• Jegliche Veränderung am Motor oder anderen
Fahrzeugteilen, die das Ziel hat, Geschwindigkeit
und Leistung zu erhöhen, ist gesetzlich verboten.
Verstöße werden rechtlich mit besonderen
Strafmaßnahmen verfolgt, darunter die
Beschlagnahme des Fahrzeugs.
• Bei Verwendung des Fahrzeugs für sportliche
Zwecke in privaten Rundstrecken oder Gebieten
verfällt die Produktgarantie, und MALAGUTI Spa ist
von
jeder Verantwortung für Schäden an Sachen
oderPersonenentbunden,daderBenutzerdarüber
informiert wurde, dass es sich um einen nicht
vorgesehenenGebrauchdesFahrzeugshandelt.
• Dies vorausgesetzt empfehlen wir dringend, dass
etwaige Veränderungen am Fahrzeug, die den
Zweck
haben,es für den Sportgebrauch geeignet
zumachen,vontechnischenFachleutenundunter
derendirekterVerantwortungdurchgeführtwerden,
wobei daran erinnert wird, dass Ihr Fahrzeug nach
derartigen Veränderungen nicht mehr für das
FahrenimöffentlichenStraßenverkehrautorisiertsein
könnte.
• In den Ländern, wo das Gesetz den Transport eines
Beifahrers erlaubt, verlangen Sie, dassdieser einen
zugelassenen Sturzhelm trägt und vermeiden Sie
es,KinderoderPersonen,dienichtinderLagesind,
selbstständig auf dem Sattel zu sitzen, zu befördern.
• Transportieren Sie niemals einen Beifahrer, wenn
diesernichtvorherüberdasangemesseneVerhalten
währendderFahrtinformiertundunterrichtetworden
ist.
Änderungen am Fahrzeug, die nicht vom
Personal der MALAGUTI-Vertragshändler und
Wiederverkäufer durchgeführt werden, können
die ursprünglichen Sicherheitseigenschaften des
Fahrzeugs verändern und dazu führen, dass der
Vertragshändler, bei dem das Fahrzeug gekauft
wurde, etwaige Garantieleistungen verweigert.