MAHA Vehicle Fixing Systems Bedienungsanleitung

Typ
Bedienungsanleitung
MSR | ASM | FPS | LPS | MTT
Zubehör: Fahrzeugverzurrungssysteme
Original-Betriebsanleitung
BA053101_002-de
2 BA053101_002-de
BA053101_002-de
2022-08-31
© MAHA Maschinenbau Haldenwang GmbH & Co. KG
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Hersteller
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Inhalt
1 Allgemeines ...................................................................................................................................................... 3
1.1 Wichtige Hinweise ....................................................................................................................................... 3
1.2 Sichtprüfung durch den Anwender ............................................................................................................. 4
1.3 Prüfung durch einen Sachverständigen ..................................................................................................... 4
2 Spezielle Hinweise zu den Zurrsystemen ....................................................................................................... 5
2.1 Zurrketten ..................................................................................................................................................... 5
2.2 Zurrgurte....................................................................................................................................................... 5
2.3 Halfenschienen-Ankerpunkte ...................................................................................................................... 5
2.4 Bodenhülsen ................................................................................................................................................ 6
2.5 Ankerplatten ................................................................................................................................................. 6
3 Fahrzeugverzurrung Scheitelrolle ................................................................................................................... 7
3.1 Zugelassene Systeme ................................................................................................................................. 7
3.2 Hinweise zur Anwendung ............................................................................................................................ 7
4 Fahrzeugverzurrung Doppelrolle ..................................................................................................................... 8
4.1 Zugelassene Systeme ................................................................................................................................. 8
4.2 Hinweise zur Anwendung der Zurrgurte ..................................................................................................... 8
4.3 Hinweise zur Anwendung der Anlaufrollen .............................................................................................. 10
Die beiliegende Original-Betriebsanleitung sowie der MAHA-Positionierungs-
vorschlag des jeweiligen Zurrmittels sind unbedingt zu beachten!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in dieser Betriebsanleitung aufge-
führten Informationen, Vorschriften, Richtlinien und Normen nur beispielhaft
sind und keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit haben.
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1 Allgemeines
1.1 Wichtige Hinweise
1 Nur unbeschädigte Zurrmittel verwenden.
2 Zurrmittel nicht als Anschlagmittel zum Heben von Lasten verwenden.
3 Zurrmittel dürfen nur in ihre vorgesehene Belastungsrichtung belastet
werden.
4 Komponenten der Fahrzeugverzurrung dürfen nicht in Bereichen mit stark
korrosiven Einflüssen (z.B. Meerwasser, Abwasser, etc.), in Bereichen mit
chemischer Belastung (z.B. Säuren und Säuredämpfe) eingesetzt oder
gelagert werden.
Zurrmittel sollten gereinigt, getrocknet und korrosionsgeschützt gelagert
werden und dürfen während der Lagerung keinen schädigenden Einflüssen
ausgesetzt werden.
5 An den Komponenten der Fahrzeugverzurrung dürfen keine Veränderungen
mit materialschädigender Wirkung (z.B. galvanische Verzinkung,
Feuerverzinkung), Wärmebehandlungen, Schweißungen oder Materialabtrag
(z.B. Bohren), Umformungen oder andere tragfähigkeitsreduzierenden
Vorgänge durchgeführt werden. Zurrmittel dürfen nicht geknotet und nicht
mit Bolzen oder Schrauben verbunden werden.
6 Zurrmittel müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf gegen Korrosion
geschützt werden. Zur Reinigung der Zurrmittel dürfen keine
werkstoffversprödenden (z.B. Beizen), überhitzenden (z.B. Abbrennen),
werkstoffabtragenden (z.B. Strahlen) oder anderen schädigenden Verfahren
angewendet werden.
7 Die Zurrmittel dürfen keiner unzulässigen Temperaturbeeinflussung
ausgesetzt werden. Insbesondere in stark temperaturbelasteten Bereichen
(z.B. Motor, Abgastrakt) muss ein entsprechend geeignetes Zurrmittel
verwendet bzw. die Verzurrung an anderer Stelle angebracht werden.
8 Zurrmittel dürfen weder in montiertem noch unmontiertem Zustand
überfahren werden!
9 Bei der Verwendung der Fahrzeugverzurrung ist die persönliche
Schutzausrüstung zu tragen.
10 Zurrmittel sind bei Ablegereife fachgerecht zu entsorgen.
11 Reparaturen dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden.
12 Beschädigte Zubehörteile dürfen nur durch originale Ersatzteile ersetzt
werden.
13 Vor Anwendung der Zurrmittel müssen die beauftragten Personen durch
eine fachkundige Person in der Handhabung und Benutzung unterwiesen
werden.
14 Durch den Einsatz der Zurrmittel dürfen keine Gefahrenstellen (z.B. Quetsch
stellen, Scherstellen, Fang- oder Stoßstellen) entstehen, die den Anwender
und/oder das zu verzurrende Fahrzeug behindern, gefährden oder
schädigen.
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15 Zurrmittel sind durch Kantenschoner/-schutz vor Beschädigungen durch
scharfe Kanten zu schützen.
16 Vor dem Lösen der Fahrzeugverzurrung ist sicherzugehen, dass das
Fahrzeug sicher steht. Sofern verfügbar, Haltebremse des Prüfstandes und
Fahrzeugs aktivieren.
17 Bei Bedarf sind die Zurrmittel während des Betriebs nachzuspannen!
18 Die jeweils zulässige maximale Handkraft eines Zurrmittels darf nur mit
einer Hand aufgebracht werden. Es dürfen keine mechanischen Hilfsmittel
wie Stangen, Hebel, etc. verwendet werden, es sei denn, diese sind Teil des
Spannelements.
19 Die Betriebsanleitung des jeweiligen Prüfstandes ist zu berücksichtigen.
20 Die Fahrzeugfesselung muss an geeigneten Anschlagpunkten am Fahrzeug
erfolgen. Fahrzeugherstellerangaben müssen hierbei beachtet werden.
1.2 Sichtprüfung durch den Anwender
1 Vor jedem Gebrauch sind die Komponenten der Fahrzeugverzurrung durch
den Anwender auf offensichtliche Fehler und Schäden zu prüfen.
2 Bei Beschädigungen und Störungen ist das Zurrmittel umgehend aus dem
Verkehr zu ziehen und einer Wartung zuzuführen oder auszumustern.
1.3 Prüfung durch einen Sachverständigen
1 Mindestens jährlich müssen die Zurrmittel von einer sachverständigen
Person geprüft werden. Der Zeitraum kann im Hinblick auf die
Einsatzbedingungen kürzer sein, z.B. bei häufigem Einsatz, erhöhtem
Verschleiß oder Korrosion. Über die Prüfungen und Reparaturen sind
Aufzeichnungen zu führen, die während der Nutzungsdauer der Teile
aufzubewahren sind. Ungeprüfte Zurrmittel dürfen nicht verwendet werden.
2 Sollten durch geltende Normen und Richtlinien kürzere Prüfintervalle
vorgeschrieben sein, sind diese bevorzugt zu behandeln.
Ausscheidekriterien für Zurrmittel sind u.a.:
a Bruch, Verformung, scharfe Kerben bzw. Risse oder weitere
mechanische Beschädigungen jeglicher Art.
b Bei jedem Anzeichen von hoher Hitzeeinwirkung (z.B. Schwarzfärbung
oder Verbrennung der Beschichtung).
c Bei Zweifeln, ob die Funktion und/oder Sicherheit der Spanner noch
gegeben ist.
d Bei unkenntlicher Kennzeichnung.
e Bei Verschleiß oder übermäßiger Korrosion, wenn eine zulässige
Maßänderung überschritten ist.
f Bei nicht vollständig eingeschlagenen und gesicherten Bolzen.
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2 Spezielle Hinweise zu den Zurrsystemen
2.1 Zurrketten
1 Das Spannschloss muss gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.
2 Die Zurrung sowie das Öffnen der Zurrketten sind vor dem Beginn des
Zurrvorgangs zu planen.
3 Der nächste Prüfzeitpunkt ist auf der Vorderseite der Plakette zu
kennzeichnen. Auf der Rückseite der Plakette muss eine
Identifikationsnummer aufgebracht werden.
2.2 Zurrgurte
1 Der Zurrgurt muss für den Verwendungszweck sowohl stark als auch lang
genug sein und hinsichtlich der Zurrungsart die richtige Länge aufweisen.
2 Beim Anbringen der Fahrzeugverzurrung muss darauf geachtet werden,
dass die Ratsche des Spannelements geschlossen und arretiert ist, um ein
unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern.
3 Auf zugelassenen Temperaturbereich der Zurrgurte achten, ggf. befindet
sich der Zurrgurt nach Anbringung im Bereich einer Wärmequelle (z.B.
Abgastrakt).
2.3 Halfenschienen-Ankerpunkte
1 Für die Auflagefläche der Ankerpunkte muss eine plane und saubere Halfen-
schienen-Oberfläche vorhanden sein.
2 Die Markierungsschlitze der Halfenschrauben (siehe Schaftende der
Schraube) müssen nach dem Anziehen der Schraube rechtwinklig zur
Schienenlängsachse ausgerichtet sein. Wenn die Ausrichtung der Schraube
nicht übereinstimmt, muss die Schraube vollständig gelöst, erneut
eingeführt und angezogen werden.
3 Die Halfenschienen-Ankerpunkte dürfen ausschließlich mit warmgewalzten
Schienenprofilen aus Kohlenstoffstahl (walzblank oder feuerverzinkt) der
vorgesehenen Baugröße verwendet werden.
4 Die Ankerpunkte müssen mit einem Anzugsdrehmoment von TA = 250 Nm
befestigt werden.
5 Die Ankerpunkte müssen vor dem Aufbringen der Zurrkraft auf die
Belastungsrichtung ausgerichtet werden.
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2.4 Bodenhülsen
1 Bodenhülsen dürfen erst nach vollständigem Aushärten des verwendeten
Gießharzes belastet werden. Die Aushärtezeit ist von der Temperatur und
Luftfeuchtigkeit abhängig und dem Datenblatt des Gießharzes zu
entnehmen.
2 Anzugsdrehmoment für Einschraubadapter TA = 85 Nm beachten!
3 Die Ankerpunkte müssen vor dem Aufbringen der Zurrkraft auf die
Belastungsrichtung ausgerichtet werden.
2.5 Ankerplatten
1 MAHA-Positionierungsvorschlag P0190 für den Einbau der Ankerplatten
berücksichtigen.
2 Für die Auflagefläche der Ankerplatte muss eine plane und saubere
Oberfläche vorhanden sein.
3 Die Ankerplatten müssen bei der Montage auf die spätere
Belastungsrichtung ausgerichtet werden.
4 Die Ankerplatten dürfen erst nach ordnungsgemäßer Montage belastet
werden.
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3 Fahrzeugverzurrung Scheitelrolle
3.1 Zugelassene Systeme
Zurrketten
Zurrgurte
Halfen-
schienen-
Ankerpunkte
Bodenhülsen
Ankerplatten
Hinterachse
Vorderachse
Hinterachse
Vorderachse
3.2 Hinweise zur Anwendung
1 Zurrmittel nicht bei einer Prüfstandgesamtzugkraft von mehr als 20 kN
einsetzen.
2 Die Grenzwerte für die Ausrichtung der Zurrmittel am Fahrzeugheck von 45°
horizontaler Neigung zur Fahrtrichtung und 15° in vertikaler Neigung sind zu
berücksichtigen.
max. 15°
max. 4
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4 Fahrzeugverzurrung Doppelrolle
4.1 Zugelassene Systeme
Zurr-
ketten
Zurr-
gurte
Halfen-
schienen-
Ankerpunkte
Boden-
hülsen
Anker-
platten
Anlaufrollen
(max.
50 km/h)
4.2 Hinweise zur Anwendung der Zurrgurte
1 Abgespannt werden müssen immer folgende Fahrzeugteile:
a. das Heck des Fahrzeugs, um ein Verlassen des Prüfstands zu
verhindern.
b. die zu prüfende(n) Achse(n), um das Fahrzeug in der Spur zu halten und
ein Abdriften zu verhindern.
2 Für jeden Anschlagpunkt muss ein separater Spanngurt verwendet werden.
A
Frontantrieb
B
Heckantrieb
C
Allradantrieb
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A
B
C
10 BA053101_002-de
4.3 Hinweise zur Anwendung der Anlaufrollen
Die Anlaufrollen dürfen nur bei Prüfge-
schwindigkeiten von maximal 50 km/h
verwendet werden.
Bei Geschwindigkeiten von über 50 km/h
muss das Fahrzeug mit den zugelassenen
Zurrgurten gefesselt werden.
An jeder Laufrolle ist ein Aufkleber ange-
bracht, der auf die Geschwindigkeits-
begrenzung hinweist. Ist dieser Aufkleber
durch Verschmutzung oder Beschädigung
nicht mehr lesbar, muss er ersetzt werden.
Aufkleber
Geschwindigkeits
begrenzung
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Notizen
12 BA053101_002-de
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