Original-Betriebsanleitung
ES DUAL 8.0 / 14.0
7. Gefahren gemäß Gefahrenanalyse
Durch nicht bestimmungsgemäße Verwendungsarten können lebensgefährliche Verletzungen von Personen
und Maschinenschäden entstehen.
Durch den nachlässigen Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung können schwere Körperverletzungen
entstehen.
Durch falsches Verhalten in Störfällen können schwere Personen- und Sachschäden entstehen. Es ist
deshalb unbedingt erforderlich sich mit den Vorschriften für Störfälle und Sicherheitsvorschriften vertraut zu
machen.
Funktionsbedingt sind Stellungen der Hebeanlage notwendig und gewünscht, welche auch gleichzeitig eine
Gefahr mit sich bringen.
Wann ein Betriebszustand zu einem Gefahrenzustand wird, ist abhängig von der Art des aufgenommenen
Fahrzeugs und der Aufmerksamkeit des Bedieners.
Gefährdungen durch Lärm:
Es ist zu berücksichtigen, dass bei laufender Maschine die Sprachkommunikation und das Wahrnehmen
akustischer Signale beeinträchtigt ist. Warnsignale anderer Anlagen, oder das zurufen eines Mitarbeiters
können so leicht überhört werden.
Abhängig von den örtlichen Bedingungen (z.B. bei Inspektionsarbeiten) können auch höhere
Schalldruckpegel entstehen. In diesem Fall sind dem Wartungspersonal gegebenenfalls angemessene
persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
• Bei Inspektions- Wartungs- Reinigungsarbeiten oder sonstigen, nicht dem Normalbetrieb
zuzuordnenden, Hub- und Senkvorgängen können im Bereich der Lastaufnahmemittel
Quetsch- bzw. Scherstellen (abhängig von der Ausführungsvariante) entstehen.
• Vergiftungsgefahr durch Abgase:
Nach dem Auffahren und vor Verlassen des Kraftfahrzeuges ist immer der Motor
abzustellen. Auf keinen Fall bei laufendem Motor das Kraftfahrzeug anheben oder
Arbeiten darunter ausführen.
• Gefahr durch versehentliches Bedienen:
Die Bedienung durch einen Dritten kann verheerende Unfälle zur Folge haben.
• Vorsicht Stolperfalle:
Bodenaufliegende Lastaufnahmen sind leicht zu übersehende Stolperfallen.
Angehobene Kraftfahrzeuge können eine lichtvermindernde Wirkung haben,
Bodenversenkungen bei angehobenen Lastaufnahmemitteln werden schlechter
erkennbar. Auch hier, Verletzungsgefahr durch Eintreten oder Stolpern.
Bei allen vorgenannten Tätigkeiten ist beim Hub- oder Senkvorgang der Lastaufnahmemittel erhöhte
Aufmerksamkeit geboten. Der Gefahrenbereich ist aufmerksam zu beobachten.
Bedingt durch den Ein- oder Ausbau von schweren Teilen des Fahrzeugs oder durch Krafteinwirkung kann
es zu Schwerpunktverlagerungen des Fahrzeugs kommen. Dadurch kann sich die sichere Auflage des
Fahrzeugs verändern und es besteht Absturzgefahr. Sollte eine Schwerpunktverlagerung oder
Krafteinwirkung (wie oben beschrieben) unumgänglich sein, so sind geeignete Sicherungsmaßnahmen vom
Bedienpersonal zu treffen, um die sichere Auflage des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.
Folgende Ursachen können zu einem Fahrzeugabsturz führen:
• Wenn ein Fahrzeug vor dem Anheben nicht richtig Positioniert wurde,
• wenn falsche Lastaufnahmemittel verwendet wurden.
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