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1 Grundlegende Vorgaben
Befestigungen mittels HVZ Verbundankern dürfen nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
europäischen technischen Bewertung ETA-17/0200 durchgeführt werden. Das Nichteinhalten der
Bestimmungen führt zum Ausschluss der Verantwortung und Haftung des Dübelherstellers, -lieferanten und –
monteurs.
Die Weiterleitung der über die Dübelbefestigung ins Bauteil eingeleiteten Lasten aus dem Kranbetrieb ist
durch den Bauherrn bzw. dessen Beauftragten nachzuweisen. Mögliche Beschädigungen der Decken- bzw.
Bodenbewehrungen durch Bohrarbeiten, die sich statisch auf die Gebäudestruktur auswirken, sind zu
berücksichtigen. Ggf. ist die zulässige Lage der Bohrungen für die Montage vorzugeben.
Schmalz führt die Montage nur dann durch, wenn alle Voraussetzungen bis zum Montagezeitpunkt erfüllt sind und der
Montageort entsprechend vorbereitet ist. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen sind Alternativlösungen zu
untersuchen. Falls sich bei der Montage herausstellt, dass die Voraussetzungen entgegen dieser Bestätigung doch
nicht erfüllt sind, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers
2 Technische Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen gelten für die Befestigung von Kranen mittels Dübel. Die Kriterien sind durch den
Bauherren bzw. durch einen von ihm Beauftragten zu prüfen:
Betonfestigkeitsklasse muss
min. C20/25; max. C50/60 nach DIN EN 206-1
min. B25; max. B55 nach alter DIN 1045
Auf den Beton aufgebrachte Ausgleichsschichten (wie z.B. Putz) sind unzulässig und müssen
mindestens über die Fläche der Dübelplatte +100mm an jeder Seite (für Montage und
Untergießung) entfernt werden.