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SICHERHEITSHINWEISE FÜR BENUTZER
VERLASSEN DES TRAKTORS
29. Den Schlepper ausschließlich auf der
Ebene abstellen und wenn dies nicht
möglich ist, einen Keil am Rad in der
Hanglage unterlegen.
30. Der Traktor ist nicht mit getragenem
Gerät in gehobener Position zu parken.
31. Vergessen Sie nicht, den Schlepper
vor dem Verlassen mit der Handbremse
zu bremsen. Die Schaltung einer Ge-
schwindigkeitsstufe sichert den Schlep-
per gegen das Abrollen nicht (Kupplung
nicht geschlossen). Den Schlüssel aus
dem Verteilungskasten ziehen und das
Fahrerhaus schließen.
32. Beim Verlassen des Schlep-
pers mit dem laufenden Motor die
Handbremse anziehen. Den
Hauptschalthebel in die Neutral-
stellung schieben.
33. Zum Aussteigen verwenden Sie
normalerweise die linke Traktorseite.
Schauen Sie sich zuerst um, ob sich kein
Fahrzeug nähert, das beim Aussteigen
Ihre Sicherheit gefährden könnte und
öffnen erst dann die Tür.
34. Zum Aussteigen benutzen Sie die
Stufen und halten Sie sich an den Grif-
fen. Gehen Sie mit erhöhter Aufmerk-
samkeit im Bereich des Schalthebels und
des Hebels für manuelle Kraftstoffrege-
lung und der oberen Stufe vor.
NUR MIT STEHENDEM MOTOR
35. Sämtliche Arbeiten im Zusammen-
hang mit Nachfüllen des Kraftstoffs, Rei-
nigung, Schmierung und Einstellungen
des Traktors oder angekoppelten Gerä-
ten dürfen nur bei stehendem Motor und
stehenden beweglichen Teilen des Trak-
tors (außer Funktionskontrolle an Brem-
sen, Hydraulik und Bordspannung) aus-
geführt werden.
36. Vor der Demontage der seitlichen
Hauben ist grundsätzlich der Motor ab-
zustellen. Im geschlossenen Gebäude
oder Raum darf der Motor nur bei einer
ausreichenden Belüftung laufen. Die Ab-
gase sind gesundheitsschädlich.
GRUNDSÄTZE DER
BRANDSICHERHEIT
37. Der Kraftstoff ist am besten nach Be-
endigung der Arbeit beim abgestellten
Motor nachzufüllen.
38. In den Sommermonaten ist der Kraft-
stofftank nicht bis zum Rande zu füllen.
Ausgelaufener Kraftstoff ist sofort abzu-
wischen.
39. Der Kraftstoff ist nicht in der Nähe
von offenen Flammen nachzufüllen,
Rauchen ist zu vermeiden.
40. Bei der Kontrolle des Füllstands in
der Batterie rauchen Sie nicht, es ist kein
offenes Feuer zu verwenden.
41. Bei erhöhter Gefahr (Heulager, Fei-
me usw.) sind konsequent die Brand-
schutzvorschriften zu beachten.
42. Die Traktoren werden vom Werk mit
keinem Löschgerät ausgerüstet.
UMWELT- UND
GESUNDHEITSSCHUTZ
43. Die Traktoren werden mit keinen
speziellen Filtern der in die Kabine ange-
saugten Luft ausgerüstet. Ohne diese
Filter sind sie nicht zur Arbeit mit Aeroso-
len und anderen gesundheitsschädlichen
Stoffen bestimmt.
44. Kühl- und Bremsflüssigkeit, Petro-
leum, Diesel, Mineralöl und andere Erd-
ölprodukte, die für den Betrieb und In-
standhaltung des Traktors eingesetzt
werden, können beim direkten Kontakt
mit der Haut verschiedene Hauterkran-
kungen verursachen und die Schleim-
häute, Augen, Verdauungsorgane und
obere Atemwege reizen. Einige von ih-
nen können bei deren Einsatz auch eine
Vergiftung zu Folge haben.
Mitarbeiter, die in Kontakt mit den Ölpro-
dukten kommen, sind verpflichtet, kon-
sequent die Sicherheits- und hygieni-
schen Richtlinien zu beachten, geeignete
Schutzmittel zu verwenden und in gut
gelüfteten Räumlichkeiten zu arbeiten.