2.6
oben genannten Schritte müssen immer dann durchgeführt werden, wenn das
Rad von der Fahrachse abgenommen wurde.
• Im Falle von Arbeiten, die das Anheben der Streumaschine erfordern, sind
dafür geeignete, geprüfte hydraulische oder mechanische Wagenheber zu
verwenden. Nach dem Anheben der Streumaschine sind zusätzlich stabile und
feste Stützen zu verwenden. Es ist verboten, die Arbeiten unter der nur mithilfe
eines Wagenhebers angehobenen Maschine auszuführen.
• Es ist verboten, die Streumaschine mit zerbrechlichen Elementen abzustützen
(Ziegel, Lochziegel, Betonsteine).
• Der Reifendruck muss regelmäßig geprüft werden. Aufgrund der großen
Temperaturunterschiede in der Winterzeit wird empfohlen, den Reifendruck
häufiger zu kontrollieren.
• Wenn ein fehlerhafter Betrieb oder eine Beschädigung der Streumaschine
festgestellt wird, muss diese außer Betrieb genommen werden, bis die Störung
behoben ist. Es ist verboten, eine defekte Streumaschine zu betreiben.
• Beim Bedienen der Maschine müssen Schutzhandschuhe und entsprechende
Werkzeuge zu verwendet werden.
• Die Wartungs- und Reparaturarbeiten sind unter Beachtung der allgemeinen
Sicherheitsregeln und des Arbeitsschutzes auszuführen. Im Falle einer
Verletzung ist die Wunde sofort zu reinigen und zu desinfizieren. Im Falle von
schweren Verletzungen muss ein Arzt aufgesucht werden.
• Die Reparatur-, Wartungs-, und Reinigungsarbeiten sind nur bei
abgeschaltetem Motor des Schleppers und aus dem Zündschloss gezogenen
Schlüssel durchzuführen.
• Die Schraubenverbindungen sind regelmäßig zu prüfen.
• Vor der Durchführung von Schweiß- oder Elektroarbeiten muss die
Streumaschine von der Stromversorgung getrennt werden. Der Lack muss
gereinigt werden. Die Dämpfe brennender Farbe sind für Menschen und Tiere
giftig. Schweißarbeiten müssen in gut belüfteten und hellen Räumen auszuführt
werden.