KAPITEL 1 Pronar T046
1.5
1.2 BESTIMMUNG
Der Anhänger T046 ist für den Transport von Vieh (z. B. zu Weiden) über eine Entfernung
von bis zu 50 km bestimmt. Der Transport von Tieren muss in Übereinstimmung mit der
VERORDNUNG DES RATES (EG) NR. 1/2005 VOM 22. DEZEMBER 2004 ÜBER DEN
SCHUTZ VON TIEREN BEIM TRANSPORT UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN
VORGÄNGEN zu den Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG)
NR. 1255/97.
Der Anhänger wurde gemäß den geltenden Sicherheitsanforderungen und Normen
konstruiert. Das Brems-, Beleuchtungs- und Blinkleuchtensystem erfüllt die Anforderungen
der Verkehrsvorschriften. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit des Anhängers auf öffentlichen
Straßen beträgt in Polen 30 km/h (gemäß dem „Straßenverkehrsgesetz“ vom 20. Juni 1997,
Art. 20). In den Ländern, in denen der Anhänger verwendet wird, sind die entsprechenden
geltenden Einschränkungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Die Geschwindigkeit
des Anhängers darf jedoch die konstruktionsbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h nicht überschreiten. Aufgrund der Eigenart der transportierten Ladung (lebendiges
Inventar), wurde der Anhänger Pronar T046 so konstruiert, dass:
• er einen Transport von Tieren ermöglicht, bei dem Verletzungen und das Leiden
der Tiere ausgeschlossen sind und die Sicherheit der Tiere gewährleistet,
• der Schutz der Tiere vor Witterungseinflüssen möglich ist,
• eine einfache Reinigung und Desinfektion des Laderaums möglich ist,
• das Ausbrechen oder Herausfallen der Tiere aufgrund von entsprechenden
Sicherheitsvorkehrungen nicht möglich ist,
• die richtige Verteilung der Tiere während des Transports durch Trennwände
möglich ist.
Zur Nutzung in Übereinstimmung mit dem Bestimmungszweck gehört ebenfalls die Erfüllung
der allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren, und zwar:
• Der Transport von Tieren muss derart erfolgen, dass Verletzungen vermieden
werden und kein Leiden der Tiere verursacht,