PRONAR T130 Bedienungsanleitung

Typ
Bedienungsanleitung
EINFÜHRUNG
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Informationen sind bis zum Erstellungsdatum aktuell.
Aufgrund der vorgenommenen Verbesserungen können einige Größen und Abbildungen in
dieser Anleitung nicht dem tatsächlichen Zustand der dem Benutzer gelieferten Maschine
entsprechen. Der Hersteller behält sich das Recht vor, an den hergestellten Maschinen
Änderungen an der Konstruktion einzuführen, die einer einfacheren Bedienung und zur
Verbesserung des Betriebs dienen sollen, ohne Änderungen an dieser Anleitung
vorzunehmen. Hinweise und Anmerkungen zur Konstruktion und zum Betrieb der Maschine
senden Sie bitte an die Adresse des Herstellers. Diese Informationen ermöglichen die
hergestellten Maschinen objektiv einzuschätzen und dienen als Hinweise bei ihrer weiteren
Modernisierung. Informationen über erhebliche Konstruktionsänderungen werden dem
Benutzer über die zur Bedienungsanleitung beigefügten Informationsbeilagen (Anhänge)
vermittelt.
Die Betriebsanleitung gehört zur Grundausstattung der Maschine. Vor der Inbetriebnahme
muss sich der Benutzer mit dem Inhalt dieser Anleitung vertraut machen und alle in ihr
enthaltenen Anweisungen befolgen. Dadurch werden eine sichere Bedienung und ein
störungsfreier Betrieb der Maschine gewährleistet. Die Maschine wurde unter Beachtung der
aktuell geltenden Normen, Dokumenten und Rechtsvorschriften konstruiert.
Die Bedienungsanleitung beschreibt die grundlegenden Sicherheitsregeln bei Verwendung
und Bedienung der einachsigen Streumaschine T130. Wenn die in dieser Betriebsanleitung
enthaltenen Informationen nicht klar verständlich sind, wenden Sie sich bitte an die
Verkaufsstelle, bei der Sie diese Maschine erworben haben oder direkt an den Hersteller.
Herstelleranschrift:
PRONAR Sp. z o.o.
ul. Mickiewicza 101A
17-210 Narew
Telefonnummern
+48 085 681 63 29 +48 085 681 64 29
+48 085 681 63 81 +48 085 681 63 82
Informationen, Beschreibungen von Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen sowie die mit der
Nutzungssicherheit in Zusammenhang stehenden Sicherheitshinweise und -anweisungen
sind in der vorliegenden Bedienungsanleitung durch das Symbol:
vor denen der Ausdruck "GEFAHR" abgedruckt ist. Bei einer Nichtbefolgung der
aufgeführten Anweisungen entsteht Gefahr für die Gesundheit und das Leben der die
Maschine bedienenden oder unbeteiligte Personen.
Besonders wichtige Informationen und Anweisungen, die unbedingt eingehalten werden
müssen, sind im Text mit dem Symbol
gekennzeichnet, vor denen sich der Ausdruck "ACHTUNG" befindet. Bei Nichtbefolgung der
aufgeführten Anweisungen droht die Beschädigung der Maschine aufgrund einer falsch
ausgeführten Bedienung, Einstellung oder Nutzung.
Um den Benutzer auf die Durchführung einer notwendigen regelmäßigen technischen
Wartung aufmerksam zu machen, wurde der Text in der Anleitung mit folgendem Symbol
gekennzeichnet:
INHALTSVERZEICHNIS
1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN 1.1
1.1
IDENTIFIKATION 1.2
1.2
BESTIMMUNG 1.3
1.3
AUSSTATTUNG 1.5
1.4
GARANTIEBEDINGUNGEN 1.6
1.5
TRANSPORT 1.7
1.6
UMWELTGEFÄHRDUNG 1.8
1.7
VERSCHROTTUNG 1.8
2 NUTZUNGSSICHERHEIT 2.1
2.1
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN 2.2
2.2
VERKEHRSREGELN AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN 2.7
2.3
BESCHREIBUNG DER RESTGEFAHR 2.8
2.4
INFORMATIONS- UND WARNAUFKLEBER 2.9
3 AUFBAU UND FUNKTIONSPRINZIP 3.1
3.1
TECHNISCHE DATEN 3.2
3.2
FAHRGESTELL 3.3
3.3
LADEKASTEN 3.5
3.4
FÖRDERMECHANISMUS 3.6
3.5
STREUVORRICHTUNG 3.7
3.6
HYDRAULIKANLAGE 3.9
3.7
HYDRAULISCHE BREMSANLAGE 3.11
3.8
FESTSTELLBREMSE 3.14
3.9
ELEKTROINSTALLATION, BELEUCHTUNG 3.16
4 NUTZUNGSREGELN 4.1
4.1
VORBEREITUNG FÜR DIE ERSTE INBETRIEBNAHME 4.2
4.2
TECHNISCHE PRÜFUNG DER STREUMASCHINE 4.4
4.3
ANKUPPELN AN DEN SCHLEPPER 4.6
4.4
BELADEN 4.9
4.5
STREUEN UND EINSTELLEN DER STREUDICHTE 4.10
4.6
VERKEHRSREGELN AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN 4.17
4.7
ABKUPPELN VOM SCHLEPPER 4.19
4.8
NUTZUNGSHINWEISE FÜR DIE BEREIFUNG 4.21
5 TECHNISCHE BEDIENUNG 5.1
5.1
EINSTELLEN DER ARBEITSPOSITION DER DEICHSEL 5.2
5.2
KONTROLLE DER LAGER AN DER FAHRACHSE 5.3
5.3
EINSTELLUNG DER BETRIEBSBREMSE 5.5
5.4
EINSTELLEN DER FESTSTELLBREMSE 5.8
5.5
WARTUNG DER DRUCKLUFTANLAGE 5.10
5.6
WARTUNG DER HYDRAULIKANLAGE 5.14
5.7
EINSTELLEN DER SPANNUNG DES TRANSPORTBANDES 5.16
5.8
EINSTELLEN DER SCHAUFELN AUF DEN STREUTELLERN 5.17
5.9
LAGERUNG 5.18
5.10
SCHMIERUNG 5.19
5.11
ANZUGSMOMENTE VON SCHRAUBENVERBINDUNGEN 5.22
5.12
STÖRUNGEN UND DEREN BEHEBUNG 5.23
5.13
GLÜHBIRNENVERZEICHNIS 5.24
1.1
KAPITEL
1
GRUNDLEGENDE
INFORMATIONEN
IDENTIFIKATION
BESTIMMUNG
AUSSTATTUNG
GARANTIEBEDINGUNGEN
TRANSPORT
UMWELTGEFÄHRDUNG
VERSCHROTTUNG
1.2
1.1 IDENTIFIKATION
ABB. 1.1A Typenschildlage und Platzierung der Fabriknummer
(1) Typenschild, (2) Seriennummer
Die Streumaschine T130 wurde mithilfe des an der Vorderwand des Ladekastens
angebrachten Typenschildes (1) und der am linken Längsträger des unteren Rahmens auf
dem silberfarbig lackierten Feld eingeschlagenen Fabriknummer (2) gekennzeichnet. Beim
Kauf der Streumaschine muss geprüft werden, ob die Fabriknummern an der Maschine mit
der im GARANTIESCHEIN, den Verkaufsunterlagen und in der BEDIENUNGS- UND
GEBRAUCHSANLEITUNG eingetragenen Nummer übereinstimmen.
Die Bedeutung der einzelnen Felder des Typenschilds erklärt die folgende Tabelle.
A – Allgemeine Bezeichnung und Funktion
B – Symbol / Maschinentyp
1.3
C – Baujahr
D – Seriennummer FIN
E – Nummer der Bauartzulassung
F – Leergewicht
G – Zulässiges Gesamtgewicht
H – Nutzlast
I – Zulässige Belastung der Kupplungsvorrichtung
J – Zulässige Belastung der Vorderachse
K – Zulässige Belastung der Hinterachse
Die Seriennummer und der Achsentyp sind auf dem am Achsholm angenieteten Typenschild
eingeprägt.
1.2 BESTIMMUNG
Die Streumaschine ist zum Streuen des nachfolgend aufgeführten Materials auf Straßen und
Gehwegen bestimmt:
Nicht chemische Streumittel:
o Sand mit einer Korngröße von 0.1 bis 1 mm,
o Natürliches oder künstliches Streugut mit einer Korngröße bis zu 4 mm,
Chemische Streumittel in fester Form:
o Natriumchlorid (NaCl),
o Calciumchlorid (CaCl2),
o Magnesiumchlorid (MgCl2),
Gemisch aus festen chemischen und nicht chemischen Streumitteln.
Chemische Streumittel werden für die Beseitigung von Glatteis und Vereisungen sowie zur
Vorbeugung der Bildung von Vereisungen und Schneeglätte eingesetzt. Chemische
Streumittel werden nur nach vorheriger mechanischer Schneebeseitigung eingesetzt (gemäß
der Verordnung des Umweltministers, Gesetzbl. Nr. 230, Pos. 1960).
1.4
Eine andere Verwendung der Streumaschine als die oben beschriebene ist unzulässig. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung zählen auch die vorschriftsmäßige und sichere
Bedienung sowie die Wartung der Maschine. Aus diesem Grund ist der Benutzer verpflichtet:
sich mit dem Inhalt der BETRIEBSANLEITUNG vertraut zu machen und deren
Anweisungen zu befolgen,
sich die Funktionsweise sowie den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des
Anhängers verständlich zu machen,
die allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln zu befolgen,
Unfällen vorzubeugen,
die Verkehrsregeln zu befolgen.
Die Streumaschine ist nicht für den Transport von Menschen oder Tieren bestimmt und
geeignet.
Die Brems- sowie Beleuchtungs- und Blinkleuchtensysteme erfüllen die Anforderungen der
Verkehrsregeln. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit der Streumaschine auf öffentlichen
Straßen beträgt in Polen 30 km/h (gemäß der „Straßenverkehrsordnung“ vom 20. Juni 1997,
Art.20). In Ländern, in denen die Streumaschine verwendet wird, sind entsprechend geltende
Einschränkungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Geschwindigkeit der
Streumaschine darf jedoch die konstruktionsbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von
40km/h nicht überschreiten.
TABELLE 1.1 ANFORDERUNGEN AN SCHLEPPER
INHALT ME ANFORDERUNGEN
Bremssystem
Druckluftanlage Einkreis-System
Druckluftanlage Zweikreis-System
Nenndruck Pneumatik
-
-
kPa
Anschlussdosen nach PN-
ISO 1728:2007
Anschlussdosen nach PN-
ISO 1728:2007
600
1.5
Hydraulikanlage
Hydrauliköl
Maximaler Druck
Förderleistung der Ölpumpe (min)
-
MPa
l/min
HL 32
16
32
Elektroinstallation
Spannung der Elektroinstallation
Anschlussdose
V
-
12
7-polig nach ISO 1724
Kupplungen des Schleppers
Minimale Stützlast -
kN / kg
4.90 / 500
Sonstige Anforderungen
Minimale Motorleistung
kW /
PS
47.6 / 35
ACHTUNG!
Die Streumaschine darf nur gemäß ihres Bestimmungszwecks verwendet werden. Die
Nutzung zu folgenden Zwecken ist untersagt:
Transport von Tieren und Personen
Transport vom Material oder Gegenständen.
Verwendung anderer Streumittel als in der Betriebsanleitung beschrieben.
1.3 AUSSTATTUNG
Die Standardausstattung sowie die auf Kundenwunsch verfügbaren Ausstattungsvarianten
sind in Tabelle (1.2) aufgeführt.
TABELLE 1.2 AUSSTATTUNG DER STREUMASCHINE T130
AUSSTATTUNG T130
GEBRAUCHS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG SD
GARANTIESCHEIN SD
Anschlusskabel der Elektroinstallation SD
Deichsel mit drehbarer Zugkupplung 50 mm SD
1.6
AUSSTATTUNG T130
Reflektierendes Warndreieck OP
Kennzeichnungstafel für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge OP
Radkeile OP
SD – Standardausstattung, OP – Sonderausstattung (Option) auf Kundenwunsch
1.4 GARANTIEBEDINGUNGEN
PRONAR Sp. z o.o. aus Narew garantiert einen leistungsfähigen Betrieb der Maschine bei
sachgemäßer technischer Verwendung, wie in der BEDIENUNGSANLEITUNG beschrieben.
Die Frist für die Durchführung von Reparaturen ist im GARANTIESCHEIN festgelegt.
Von der Garantie sind die Maschinenelemente und Baugruppen ausgeschlossen, die
unabhängig von der Garantiezeit einem Verschleiß bei normalem Gebrauch unterliegen. Zur
Gruppe dieser Elemente gehören u. a. folgende Teile/Baugruppen:
Bereifung,
Bremsbacken,
Transportband
Glühbirnen,
Federn der Spannvorrichtung
Wenn die Schäden:
durch Verschulden des Benutzers oder durch einen Verkehrsunfall,
aufgrund eines unsachgemäßen Betriebs, falsche Einstellungen oder Wartung,
Verwendung der Streumaschine entgegen ihrer Bestimmung,
Einsatz einer defekten Streumaschine,
Durchführung der Reparaturarbeiten durch unbefugte Personen, falsche
Ausführung der Reparatur,
durch willkürliche Änderungen an der Konstruktion der Streumaschine
entstanden sind, kann dies zu einem Verlust des Garantieanspruchs führen.
1.7
Der Benutzer ist verpflichtet, alle festgestellten Mängel an Lackierungen oder
Korrosionsstellen zu melden sowie die Behebung der Fehler zu beauftragen, unabhängig
davon, ob die Reparatur unter die Garantie fällt oder nicht. Detaillierte Garantiebedingungen
sind in dem der neu gekauften Maschine beigefügten GARANTIESCHEIN angegeben.
ACHTUNG
Es ist vom Händler eine detaillierte Ausfüllung des GARANTIESCHEINS und der
Reklamationscoupons zu fordern. Ein Garantie- oder Reklamationsschein ohne
Verkaufsdatum oder Stempel des Händlers kann eine Ablehnung der Reklamation zur
Folge haben.
1.5 TRANSPORT
Die Streumaschine befindet sich beim Verkauf in einem komplett montierten Zustand und
fordert keine Verpackung. Es werden nur die Betriebs- und Wartungsanleitung, das
Anschlusskabel r die Elektroinstallation und eventuelle Elemente der Zusatzausstattung
(Warndreieck und die hintere Kennzeichnungstafel für bauartbedingt langsam fahrende
Fahrzeuge) verpackt.
ACHTUNG
Beim selbstständigen Transport muss sich der Schlepperfahrer mit der vorliegenden
Bedienungsanleitung vertraut machen und die dort aufgeführten Anweisungen befolgen.
Bei einem Transport der Streumaschine auf der Ladeplattform eines Kraftfahrzeugs
muss die Maschine gemäß den entsprechenden Sicherheitsvorschriften befestigt
werden. Der Fahrzeugführer muss während des Transports besondere Vorsicht walten
lassen. Durch den aufgeladenen Maschine wird der Schwerpunkt des Fahrzeugs nach
oben verlagert.
Die Lieferung zum Benutzer erfolgt mithilfe eines Kraftfahrzeugs oder selbstständig durch
Ankuppeln an Schlepper. Falls die Maschine für den Transport geschleppt wird, muss die
Kennzeichnungstafel für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge angebracht werden.
Die Geschwindigkeit beim Schleppen muss an die aktuellen Wetterbedingungen angepasst
werden, wobei die zulässige konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht
überschritten werden darf. Beim Fahren kann es zum Schwanken der Maschine kommen.
Wenn dieser Fall eintritt, muss die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden.
1.8
Beim Verladen der Streumaschine sind die allgemeinen Arbeitssicherheitsvorschriften für
Verladearbeiten zu beachten. Das Bedienpersonal der Verladevorrichtungen muss über
entsprechende Zulassungen für die Bedienung dieser Vorrichtungen verfügen.
Die Streumaschine muss sicher mithilfe von Gurten oder Ketten mit Spannvorrichtung auf der
Plattform des Transportmittels befestigt werden. Die Befestigungsmittel müssen über ein
gültiges Sicherheitsattest verfügen. Unter die Räder der Streumaschine müssen Radkeile
oder andere Elemente ohne scharfe Kanten zur Sicherung der Maschine vor Wegrollen
untergelegt werden. Die Radkeile müssen an der Plattform des Transportmittels befestigt
werden. Während der Verladungsarbeiten muss besonders darauf geachtet werden, dass die
Lackschicht oder Ausstattungselemente der Streumaschine nicht beschädigt werden.
1.6 UMWELTGEFÄHRDUNG
Aufgrund der beschränkten biologischen Abbaubarkeit des Hydrauliköls stellt ausgeflossenes
Hydrauliköl eine direkte Gefahr für die Umwelt dar. Während der Reparatur- und
Wartungsarbeiten, bei denen das Risiko des Ölausflusses besteht, ist die Ausführung in
Räumen mit ölbeständigem Boden erforderlich. Im Falle eines Ölausflusses in die Umwelt ist
in erster Linie die Ausflussquelle abzusichern und dann das ausgeflossene Öl mithilfe
verfügbarer Mittel zu sammeln. Die Ölreste sind mit einem Bindemittel zu sammeln oder mit
Sand, gemehl oder anderen bindenden Stoffen zu vermischen. Die gesammelten
Ölverunreinigungen sind in einem dichten und gekennzeichneten, gegen die Einwirkung von
Kohlenwasserstoffen beständigen Behälter aufzubewahren und anschließend einer
Entsorgungsstelle für Ölreste zuzuführen. Die Behälter müssen von Wärmequellen, leicht
brennbaren Stoffen und Nahrungsmitteln ferngehalten werden.
Es wird empfohlen, verbrauchtes oder aufgrund des Verlustes seiner Eigenschaften für die
Wiederverwendung nicht mehr geeignetes Öl in ihren Originalverpackungen unter den
gleichen Bedingungen wie oben beschrieben aufzubewahren.
1.7 VERSCHROTTUNG
Wenn die Maschine verschrottet werden soll, muss die vollständige Streumaschine an eine
Schrottannahmestelle übergeben werden. Ausgewechselte oder verschlissene oder
beschädigte Teile und Elemente müssen einer Recyclingstelle übergeben werden. Das
Hydrauliköl ist an eine entsprechende Entsorgungsstelle für Abfälle dieses Typs abzugeben.
2.1
KAPITEL
2
NUTZUNGSSICHERHEIT
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN
VERKEHRSREGELN AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN
BESCHREIBUNG DER RESTGEFAHR
INFORMATIONS- UND WARNAUFKLEBER
2.2
2.1 GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN
Vor der Inbetriebnahme der Streumaschine muss sich der Benutzer mit der
vorliegenden Bedienungsanleitung vertraut machen. Bei Benutzung sind alle
vorgeschriebenen Hinweise zu beachten. Die Streumaschine darf
ausschließlich von Personen betrieben und bedient werden, die über eine
entsprechende Erlaubnis zum hren von landwirtschaftlichen Zugmaschinen
und Landwirtschaftsmaschinen verfügen.
Wenn die in der Bedienungsanleitung enthaltenen Informationen nicht
verständlich sind, ist der Kontakt mit dem den Hersteller vertretenden
Vertragshändler oder direkt mit dem Hersteller aufzunehmen.
Eine unvorsichtige und falsche Benutzung und Bedienung der Streumaschine
sowie die Nichteinhaltung der in der vorliegenden Bedienungsanleitung
enthaltenen Anweisungen gefährdet Leben und Gesundheit.
Es wird auf das bestehende Restrisiko hingewiesen, weshalb das Befolgen der
Vorschriften für eine sichere Nutzung und vernünftiges Vorgehen bei der
Nutzung der Maschine zugrunde liegen müssen.
Die Benutzung der Streumaschine durch Personen ohne eine Fahrerlaubnis
zum Führen von landwirtschaftlichen Schleppern, sowie durch Kinder und unter
Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehenden Personen ist untersagt.
Die Missachtung der Sicherheitsregeln stellt eine Gefahr für die Gesundheit des
Bedieners oder Dritten dar.
Es ist verboten, die Streumaschine entgegen ihrem Bestimmungszweck zu
betreiben. Jeder, der die Maschine nicht bestimmungsgemäß benutzt, trägt die
volle Verantwortung für alle aus diesem Betrieb der Maschine resultierenden
Folgen. Als nicht mit der Bestimmung übereinstimmend wird eine Nutzung der
Streumaschine angesehen, die nicht in der Betriebsanleitung beschrieben ist.
Dies schließt ebenfalls das Verstreuen von Streugut ein, das nicht ausdrücklich
vom Hersteller empfohlen wird.
2.3
Beliebige an der Streumaschine durchgeführte Änderungen befreien das
Unternehmen PRONAR Narew von der Haftung für entstandene Sach- oder
Gesundheitsschäden.
Vor jeder Benutzung der Streumaschine muss ihr technischer Zustand geprüft
werden. Vor allem muss der technische Zustand des Kupplungssystems,
Fahrwerks, Brems- und Signalleuchtensystems, Streu- und
Fördermechanismus sowie aller Sicherheitsabdeckungen kontrolliert werden.
Das Besteigen der Streumaschine ist nur bei völligem Stillstand und
abgeschalteten Motor des Schleppers erlaubt. Der Schlepper und die
Streumaschine müssen mit der Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert
werden. Vor dem Betreten der Streumaschine muss der Schlepper vor dem
Zutritt unbefugter Personen gesichert und der Zündschlüssel abgezogen
werden.
Bei der vom Schlepper abgekuppelten Streumaschine muss die
Feststellbremse angezogen werden. Wenn die Streumaschine auf einer
abschüssigen Fläche abgestellt wird, muss sie zusätzlich mit Radkeilen oder
mit anderen Elementen ohne scharfe Kanten gegen Wegrollen gesichert
werden.
Der Transport von Menschen und Tieren ist verboten.
Die Streumaschine darf nur dann benutzt werden, wenn alle
Schutzabdeckungen und andere Schutzelemente technisch funktionstüchtig
sind und sich an den vorgeschriebenen Stellen befinden. Im Falle einer
Beschädigung oder eines Verlustes von Abdeckungen sind diese durch neue zu
ersetzten.
Es ist verboten, eine defekte Maschine zu betreiben.
Es ist verboten, die zulässige Nutzlast der Streumaschine zu überschreiten.
Eine Überschreitung der zulässigen Nutzlast der Streumaschine kann die
Maschine beschädigen, die Fahrstabilität negativ beeinflussen, zum
Ladungsverlust führen und stellt eine Gefährdung bei der Fahrt und Arbeit dar.
Bei Rückwärtsfahrt muss der Antrieb der Streumaschine abgeschaltet werden.
2.4
Es ist untersagt die Schlepperkabine zu verlassen, wenn der Antrieb der
Streuvorrichtung und der Fördermechanismus eingeschaltet sind.
Vor dem Ankuppeln der Streumaschine muss der technische Zustand des
Kupplungssystems der Streumaschine und des Schleppers sowie der
Anschlusselemente der Hydraulikanlage, Elektroinstallation und Bremsanlage
zu geprüft werden.
Während des Ankuppelns muss mit Vorsicht vorgegangen werden.
Während des Ankuppelns darf sich niemand zwischen dem Schlepper und der
Streumaschine befinden.
Es ist verboten, die Streumaschine an den Schlepper anzukuppeln, wenn die
Sorten des Hydrauliköls in beiden Maschinen nicht übereinstimmen.
Während des Ankuppelns der Streumaschine an den Schlepper ist
ausschließlich die untere, für einachsige Anhänger bestimmte Kupplung zu
verwenden. Nach dem Ankuppeln ist die Sicherung zu kontrollieren.
Nach Beendigung des Streuvorgangs muss die Hydraulik der Förder- und
Streuvorrichtung abgeschaltet werden.
Vor der Beladung muss sichergestellt werden, dass sich in der Ladekiste und
auf den Streutellern keine Werkzeuge, Steine oder andere Gegenstände
befinden.
Die zulässige Ladekapazität der Streumaschine darf nicht überschritten werden,
da dies die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden und eine Beschädigung
der Maschine verursachen kann.
Die Ladung muss gleichmäßig in der Ladekiste der Streumaschine verteilt
werden.
Der Antrieb der Streumaschine darf nur dann eingeschaltet werden, wenn sich
in einem Umkreis von ca. 3m um die Maschine keine unbeteiligten Personen
oder Tiere befinden.
Die Vorbereitung der Streumittel muss gemäß den Vorschriften über die
Instandhaltung der Straßen während des Winters in Übereinstimmung mit den
in dem Land geltenden Vorschriften erfolgen, in dem die Maschine eingesetzt
2.5
wird. Der Einsatz anderer Streumittel als die vom Hersteller vorgesehenen ist
untersagt.
Die Hydraulikanlage steht im Betrieb unter hohem Druck.
Der technische Zustand der Anschlüsse sowie der Hydraulik- und
Druckluftleitungen ist regelmäßig zu kontrollieren.
Wenn eine Störung in der Hydraulik- oder Druckluftanlage festgestellt wird,
muss die Streumaschine außer Betrieb gestellt werden, bis die Störung
behoben ist. Es darf kein Hydrauliköl austreten.
Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu
beachten, dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und der Streumaschine
druckfrei sind.
Vor dem Ausbau von Elementen der Druckluft- oder Hydraulikanlage muss der
Luft- bzw. Öldruck im reduziert werden.
Im Falle einer Verletzung durch einen starken Ölstrahl muss unverzüglich ein
Arzt aufgesucht werden. Das Hydrauliköl kann in die Haut eindringen und eine
Infektion auslösen.
Das vom Hersteller empfohlene Hydrauliköl verwenden. Öle unterschiedlicher
Art dürfen niemals miteinander vermischt werden.
Nach dem Wechsel des Hydrauliköls muss das alte Öl entsprechend entsorgt
werden.
Bei Arbeiten an Reifen muss die Streumaschine vor Wegrollen gesichert
werden, indem unter die Räder die Radkeile oder andere Elemente ohne
scharfe Kanten gelegt werden.
Reparaturarbeiten an Rädern oder Reifen müssen von dafür geschultem
Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind mit geeigneten
Werkzeugen auszuführen.
Nach jedem Montieren eines Rads ist das korrekte Anziehen der Muttern zu
überprüfen. Die Kontrolle muss jeweils nach der ersten Nutzung, der ersten
Fahrt unter Last, nach 1.000 km und anschließend alle 6 Monate erfolgen. Die
2.6
oben genannten Schritte müssen immer dann durchgeführt werden, wenn das
Rad von der Fahrachse abgenommen wurde.
Im Falle von Arbeiten, die das Anheben der Streumaschine erfordern, sind
dafür geeignete, geprüfte hydraulische oder mechanische Wagenheber zu
verwenden. Nach dem Anheben der Streumaschine sind zusätzlich stabile und
feste Stützen zu verwenden. Es ist verboten, die Arbeiten unter der nur mithilfe
eines Wagenhebers angehobenen Maschine auszuführen.
Es ist verboten, die Streumaschine mit zerbrechlichen Elementen abzustützen
(Ziegel, Lochziegel, Betonsteine).
Der Reifendruck muss regelmäßig geprüft werden. Aufgrund der großen
Temperaturunterschiede in der Winterzeit wird empfohlen, den Reifendruck
häufiger zu kontrollieren.
Wenn ein fehlerhafter Betrieb oder eine Beschädigung der Streumaschine
festgestellt wird, muss diese außer Betrieb genommen werden, bis die Störung
behoben ist. Es ist verboten, eine defekte Streumaschine zu betreiben.
Beim Bedienen der Maschine müssen Schutzhandschuhe und entsprechende
Werkzeuge zu verwendet werden.
Die Wartungs- und Reparaturarbeiten sind unter Beachtung der allgemeinen
Sicherheitsregeln und des Arbeitsschutzes auszuführen. Im Falle einer
Verletzung ist die Wunde sofort zu reinigen und zu desinfizieren. Im Falle von
schweren Verletzungen muss ein Arzt aufgesucht werden.
Die Reparatur-, Wartungs-, und Reinigungsarbeiten sind nur bei
abgeschaltetem Motor des Schleppers und aus dem Zündschloss gezogenen
Schlüssel durchzuführen.
Die Schraubenverbindungen sind regelmäßig zu prüfen.
Vor der Durchführung von Schweiß- oder Elektroarbeiten muss die
Streumaschine von der Stromversorgung getrennt werden. Der Lack muss
gereinigt werden. Die Dämpfe brennender Farbe sind für Menschen und Tiere
giftig. Schweißarbeiten müssen in gut belüfteten und hellen Räumen auszuführt
werden.
  • Page 1 1
  • Page 2 2
  • Page 3 3
  • Page 4 4
  • Page 5 5
  • Page 6 6
  • Page 7 7
  • Page 8 8
  • Page 9 9
  • Page 10 10
  • Page 11 11
  • Page 12 12
  • Page 13 13
  • Page 14 14
  • Page 15 15
  • Page 16 16
  • Page 17 17
  • Page 18 18
  • Page 19 19
  • Page 20 20
  • Page 21 21
  • Page 22 22
  • Page 23 23
  • Page 24 24
  • Page 25 25
  • Page 26 26
  • Page 27 27
  • Page 28 28
  • Page 29 29
  • Page 30 30
  • Page 31 31
  • Page 32 32
  • Page 33 33
  • Page 34 34
  • Page 35 35
  • Page 36 36
  • Page 37 37
  • Page 38 38
  • Page 39 39
  • Page 40 40
  • Page 41 41
  • Page 42 42
  • Page 43 43
  • Page 44 44
  • Page 45 45
  • Page 46 46
  • Page 47 47
  • Page 48 48
  • Page 49 49
  • Page 50 50
  • Page 51 51
  • Page 52 52
  • Page 53 53
  • Page 54 54
  • Page 55 55
  • Page 56 56
  • Page 57 57
  • Page 58 58
  • Page 59 59
  • Page 60 60
  • Page 61 61
  • Page 62 62
  • Page 63 63
  • Page 64 64
  • Page 65 65
  • Page 66 66
  • Page 67 67
  • Page 68 68
  • Page 69 69
  • Page 70 70
  • Page 71 71
  • Page 72 72
  • Page 73 73
  • Page 74 74
  • Page 75 75
  • Page 76 76
  • Page 77 77
  • Page 78 78
  • Page 79 79
  • Page 80 80
  • Page 81 81
  • Page 82 82
  • Page 83 83
  • Page 84 84
  • Page 85 85
  • Page 86 86
  • Page 87 87
  • Page 88 88
  • Page 89 89
  • Page 90 90
  • Page 91 91
  • Page 92 92
  • Page 93 93
  • Page 94 94

PRONAR T130 Bedienungsanleitung

Typ
Bedienungsanleitung