Einleitung
6PRONAR T185/1
ERSTE INBETRIEBNAHME DER MASCHINE
Vor der Inbetriebnahme der Maschine
wird der Benutzer mit der Konstruktion,
dem Funktionsprinzip, den verfügbaren
Geräten und der Bedienung und vor allem
mit den Sicherheitsvorschriften vertraut
gemacht.
AUFGABENBEREICH
• Lesen Sie den Inhalt dieser BE-
DIENUNGSANLEITUNG und be-
folgen Sie die darin enthaltenen
Empfehlungen.
• Führen Sie eine tägliche Inspektion
der Maschine gemäß den Anwe-
isungen im Inspektionsplan durch.
• Überprüfen Sie alle Schmierstellen
der Maschine, schmieren Sie gege-
benenfalls gemäß den Empfehlungen
des Schmierplans.
• Prüfen Sie, ob die Schraubver-
bindungen (insbesondere die Au-
fhängung, Zugöse der Deichsel und
die Laufräder) richtig angezogen
sind.
• Stellen Sie sicher, dass die pneuma-
tischen, hydraulischen und elektri-
schen Anschlüsse am landwirtscha-
ftlichen Schlepper den Anforderungen
entsprechen, sonst können Sie den
Anhänger nicht anschließen.
• Stellen Sie sicher, dass das Hydrau-
liköl im Anhänger und im Schlepper
vom gleichen Typ und der gleichen
Qualität ist.
• Prüfen Sie die Höhe der Haken-
stellung und passen Sie diese gege-
benenfalls an die Anforderungen der
zu handhabenden Container an.
• Die Position der Zugöse der Deichsel
zum Hitch am Schlepper anpassen.
Wenn alle oben genannten Schritte durch-
geführt wurden und der Zustand des An-
hängers keine Einwände erhebt, schließen
Sie die Maschine an den Schlepper an.
Starten Sie den Schlepper, prüfen Sie die
Spezialsysteme und führen Sie einen Pro-
beanlauf der Maschine und einen Testlauf
ohne Last (ohne beladene Ladeäche)
durch. Es wird empfohlen, dass die Sicht-
prüfung von zwei Personen durchgeführt
wird, von denen sich eine ständig in der
Fahrerkabine des landwirtschaftlichen
Schleppers benden sollte. Die Testfahrt
ACHTUNG
Die erste Inbetriebnahme beruht in der Prüfung der
Maschine in Anwesenheit des Händlers. Der Verkäu-
fer ist verpflichtet, eine Schulung zur sicheren und
korrekten Bedienung der Maschine durchzuführen.
Eine Schulung durch den Händler entbindet den
Benutzer nicht von der Pflicht, den Inhalt dieses
Handbuchs zu lesen und dessen Empfehlungen zu
befolgen.