Kapitel 1 Vorbereitung zum Betrieb 1-3
1. 2 Zur Vervielfältigung verbotener Originale
Das Kopieren bestimmter Originale ist verboten.
Schon der Besitz einer Kopie bestimmter Originale ist gesetzlich strafbar.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, solche Originale zu kopieren.
[Folgende Originale dürfen per Gesetz nicht kopiert werden]
1. Zahlungsmittel (Geldscheine, Geld, Banknoten usw.) oder von der Regierung ausgestellte
übertragbare Wertpapiere (nationale Anleihen, Wertpapiere, Kommunalobligationen usw.)
dürfen nicht kopiert werden.
2. Ausländische Währungen oder ausländische übertragbare Wertpapiere dürfen nicht kopiert
werden.
3. Unerlaubtes Kopieren von Regierungsdokumenten, unbenutzten Briefmarken oder
amtlichen Postkarten ist verboten.
4. Von der Regierung ausgestellte Stempelmarken oder Beglaubigungsmarken, die vom
Alkoholsteuergesetz oder Warenumsatzsteuergesetz vorgeschrieben sind, dürfen nicht
kopiert werden.
[Besonders zu beachtende Punkte]
1. Die Regierung warnt davor, privat ausgestellte Wertpapiere (Aktienzertifikate, Wechsel,
Schecks, Warengutscheine usw.), Zeitkarten oder Fahrscheinhefte zu kopieren, außer wenn
bestimmte Firmen solche Originale in der für ihre eigenen Geschäfte erforderlichen Anzahl
kopieren.
2. Wir raten dringend davon ab, solche Originale wie von der Regierung ausgestellte Pässe,
öffentlich oder privat ausgestellte Lizenzen, Kfz-Inspektionszertifikate, Ausweise,
Eintrittskarten und Essenscoupons frei zu kopieren
Einschlägiges Gesetz Originale mit Kopierverbot
Verordnungen zum Schutz vor gefälschten
Währungen und Wertpapieren.
Zahlungsmittel (Geldscheine, Geld, Banknoten
usw.), von der Regierung ausgestellte
übertragbare Wertpapiere (nationale Anleihen,
Wertpapiere, Kommunalobligationen usw.)
Schutzgesetz gegen gefälschte
ausländische Währungen, Geldscheine,
Banknoten und Wertpapiere
Ausländische Währungen oder ausländische
übertragbare Wertpapiere
Schutzgesetz gegen gefälschte
Briefmarken
Unbenutzte Briefmarken oder amtliche
Postkarten
Schutzgesetz gegen gefälschte
Stempelmarken
Von der Regierung ausgestellte Stempelmarken
und vom Alkoholsteuergesetz oder dem
Warenumsatzsteuergesetz vorgeschriebene
Beglaubigungsmarken
Schutzgesetz für währungsähnliche
Wertpapiere
Privat ausgestellte Wertpapiere (Aktien,
Wechsel, Schecks, Warengutscheine usw.),
Zeitkarten oder Fahrscheinhefte
[Urheberrechtlich geschützte Originale]
Originale wie Bücher, Noten, Gemälde, Drucksachen, Landkarten, Zeichnungen, Filme und
Bilder dürfen, außer für persönliche oder private Zwecke, gemäß dem Urheberrecht nicht
kopiert werden.