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Informationen zum Digitaleingang/Digitalausgang des UA-1D
Sampling-Frequenz
Die Audiodaten werden zwischen dem UA-1D und dem
Computer mit einer Auflösung von 16 Bit und mit
Abtastfrequenzraten von 48 kHz übertragen. Für die Eingabe
werden 16-Bit-Auflösung und 32/44,1/48 kHz
Abtastfrequenzraten unterstützt.
Um das UA-1D verwenden zu können, um Audiodaten von
Ihrem Computer abzuspielen, dürfen keine Audiosignale
am Digitaleingabe-Anschluss eintreffen. Anders
ausgedrückt, Sie dürfen entweder nichts mit dem
Digitaleingabe-Anschluss verbinden oder Sie müssen das
angeschlossene Gerät abschalten.
Informationen zu SCMS
SCMS (Serial Copy Management System) ist eine Funktion, die die Rechte der Inhaber
von Urheberrechten schützt, da sie das Kopieren in der zweiten Generation oder später
via Digitalverbindung auf ein Digitalaudio-Consumergerät, wie z.B. DAT-Recorder oder
MD-Recorder, verhindert. Wenn eine Aufnahme über einen Digitalanschluss oder
Digitalrecorder erfolgt, der diese Funktion aufweist, werden gemeinsam mit dem
Digitalaudiosignal SCMS-Daten aufgenommen. Ein Digitalaudiosignal, das diese
SCMS-Daten enthält, kann nicht erneut via Digitalverbindung aufgenommen werden.
SCMS auf dem UA-1D
SCMS wirkt sich auf dem UA-1D nur auf den Digitalsignal-Input aus einem externen
Gerät aus. Wenn ein Digitalaudiosignal, das SCMS-Daten enthält, von einem
MD-Medium oder anderem Medium eingegeben wird, das von einer kommerziellen
Musik-CD digital kopiert wurde, kann das UA-1D dieses Signal bei der Eingabe über
den UA-1D-Digitaleingabe-Anschluss nicht auf Ihrem Computer aufnehmen.
Hinweis zum Copyright
* Unberechtigte Aufzeichnung, öffentliche Performance, Ausstrahlung bzw. Sendung, Vertrieb
oder Verbreitung eines Werks (wie z.B. CD-Aufnahmen, Video-Aufzeichnungen, Ausstrahlung
bzw. Sendung, usw.), dessen Urheberrecht Dritten gehört, ist gesetzlich verboten. Jede
Verletzung der Rechte Dritter, die Sie bei Verwendung des UA-1D begehen, erfolgt auf Ihre
alleinige Verantwortung und der Hersteller des UA-1D übernimmt keinerlei Haftung.
Unberechtigte Erstellung von Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks Dritter durch
das Außerkraftsetzen von technischen Schutzmaßnahmen, wie z.B. SCMS, stellt eine
Verletzung des Urheberrechts von Dritten dar und ist gesetzlich verboten, auch wenn dies
ausschließlich für den persönlichen (privaten) Gebrauch geschieht.