Lissmac FAM 300 Bedienungsanleitung

Typ
Bedienungsanleitung
1/40
BETRIEBSANLEITUNG
FUGENANFASMASCHINE
FAM 300 P
FAM 300 D
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstrasse 4
D-88410 Bad Wurzach
Telefon +49 (0) 7564 / 307 - 0
Telefax +49 (0) 7564 / 307 - 500
lissmac@lissmac.com
www.lissmac.com
2/40
3/40
Impressum Die Betriebsanleitung ist gültig für:
LISSMAC Fugenanfasmaschine
FAM 300 P
FAM 300 D
Firmenzentrale:
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstraße 4
D - 88410 Bad Wurzach
Tel: +49 (0) 7564 / 307 – 0
Fax: +49 (0) 7564 / 307 500
lissmac@lissmac.com
www.lissmac.com
Original Betriebsanleitung
Stand: 03-2021
Weitergabe und Vervielfältigung dieser Betriebsanleitung in jeder Form sowie die
Verwendung des Inhalts sind verboten, soweit nicht schriftlich gestattet.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte sind für den Fall der
Patent, und Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.
4/40
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
Warnhinweise und Symbole in dieser Anleitung
SIGNALWORT
Art und Quelle der Gefährdung
Folge bei Nichtbeachtung
Maßnahme, um die Gefährdung abzuwenden.
Das Signalwort unter dem Gefahrensymbol weist auf den Grad der Gefährdung hin:
GEFAHR
Dieses Signalwort bezeichnet eine extrem gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht
gemieden wird, sind tödliche Verletzungen die Folge. Das Gefahrensymbol kann die Gefährdung
spezifizieren.
WARNUNG
Dieses Signalwort bezeichnet eine potentiell gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht
gemieden wird, können tödliche oder schwere Verletzungen die Folge sein. Das Gefahrensymbol
kann die Gefährdung spezifizieren.
VORSICHT
Dieses Signalwort bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht gemieden
wird, sind mittlere und leichte Verletzungen die Folge. Das Gefahrensymbol kann die Gefährdung
spezifizieren.
HINWEIS
Dieses Signalwort bezeichnet eine Situation, die Gefahren für Gegenstände birgt. Wenn die
Situation nicht gemieden wird, sind Sachschäden die Folge. Das Signalwort steht ohne ein
Gefahrensymbol.
Weitere Darstellungshinweise:
In dieser Betriebsanleitung werden wichtige Informationen nach folgendem Muster dargestellt:
Wichtige Informationen werden mit einem »i« gekennzeichnet.
Aufforderung zur Handlung an den Bediener
Die bestimmte Abfolge der Handlungsschritte erleichtert den ordnungsgemäßen und sicheren
Umgang der Maschine.
Handlungsanweisungen an den Bediener
5/40
Warn- und Sicherheitshinweise an der Maschine
An der Maschine wurden folgende Warn- und Sicherheitshinweise angebracht:
Betriebsanleitung beachten
Gehörschutz und Schutzbrille tragen
Gesichtsschutz tragen
Dieses Symbol warnt vor einem rotierendes Werkzeug
Dieses Symbol warnt vor Restrisiken im Umgang mit der Maschine
Dieses Symbol kennzeichnet den Anschlagpunkt für Krantransporte
Dieses Symbol gibt den Schallleistungspegel (Lautstärke) der Maschine an
Diese Symbol kennzeichnet:
ACHTUNG!1x pro Monat mit Sprühfett besprühen
Diese Symbol kennzeichnet:
Arbeiten an der Werkzeug-Schutzhaube ist bei rotierendem Werkzeug verboten.
Dieses Symbol kennzeichnet die Kontrolle der Antriebsriemen
Dieses Symbol kennzeichnet die Laufrichtung des Werkzeuges
Diese Symbol kennzeichnet:
Jedes Umsetzen der Maschine außerhalb des Bereiches, in dem Arbeiten durchgeführt werden,
muss mit nicht rotierendem Werkzeug durchgeführt werden.
6/40
BETRIEBSANLEITUNG
Vorwort Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, die Maschine kennenzulernen und Ihre
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Maschine sicher, sachgerecht
und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft, Gefahren zu vermeiden,
Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermeiden und die Zuverlässigkeit und die
Lebensdauer der Maschine zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist um Anweisungen aufgrund bestehender nationaler
Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine verfügbar sein.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten
mit der Maschine z.B.:
Bedienung, einschließlich Rüsten, Störungsbehebung im Arbeitsablauf,
Beseitigung von Produktionsabfällen, Pflege, Entsorgung von Betriebs- und
Hilfsstoffen
Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) und/oder
Transport
beauftragt ist.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachtechnisches Arbeiten zu beachten.
benötigtes Werkzeug Damit die Maschine betrieben werden kann, wird ein Werkzeug in Form eines
Fasenfräsers benötigt. Diese Werkzeuge können über den Hersteller erworben
werden.
weiterführende Dokumente Ergänzend zu dieser Betriebsanleitung, stehen weitere Dokumentationen von dem
jeweiligen Hersteller einzelner Komponenten der Maschine zur Verfügung:
Betriebsanleitung Kraftstoffmotor
Für die Vollständigkeit über weiterführende Dokumentationen übernimmt LISSMAC
keine Verantwortung oder Haftung gegenüber deren Vollständigkeit.
Änderungen und Vorbehalte Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität dieser Betriebsanleitung. Um unseren
technologischen Vorsprung zu halten, kann es erforderlich sein, ohne Vorankündigung
Änderungen des Produktes und seiner Bedienung vorzunehmen. Für Störungen,
Ausfälle und dadurch entstandenen Schäden übernehmen wir keine Haftung.
7/40
Notizen:
8/40
Inhaltsverzeichnis
1. Eigenschaften & Vorteile ................................................................................................. 9
1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung ............................................................... 10
1.2. Organisatorische Maßnahmen ....................................................................................... 10
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten ........................................ 11
1.4. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen .................................................................. 12
1.4.1. Transport, Montage und Installation ...................................................................... 12
1.4.2. Inbetriebnahme ...................................................................................................... 12
1.4.3. Betrieb ................................................................................................................... 13
1.4.4. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine ........................................ 13
1.4.5. Umsetzen des Maschine ........................................................................................ 13
1.4.6. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine ........................................ 14
1.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten ........................................................................... 14
1.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine .................................................... 14
1.5.2. Elektrische Energie................................................................................................. 14
1.5.3. Staub ...................................................................................................................... 15
1.5.4. Lärm ....................................................................................................................... 15
1.6. Transport......................................................................................................................... 15
1.7. Verpackung und Lagerung ............................................................................................... 16
1.8. Umweltschutz ................................................................................................................. 16
1.9. Entsorgung ...................................................................................................................... 16
2. Gerätebeschreibung ...................................................................................................... 17
2.1. Bezeichnung der Maschinenteile .................................................................................... 17
2.2. Schutzeinrichtungen ....................................................................................................... 17
2.3. Technische Daten ........................................................................................................... 18
2.4. Schallleistungspegel ....................................................................................................... 18
2.5. Hand-Arm Vibration ........................................................................................................ 19
3. Inbetriebnahme .............................................................................................................. 20
3.1. Anschlüsse und Betriebsstoffe ....................................................................................... 20
3.2. Werkzeuge ...................................................................................................................... 20
3.3. Betanken des Kraftstofftanks ......................................................................................... 21
3.4. Feststellbremse .............................................................................................................. 22
3.5. Werkzeugwechsel ........................................................................................................... 23
3.6. Antriebsriemen ............................................................................................................... 24
3.7. Lichtmaschinen-Kit (Optional) ......................................................................................... 25
4. Transport ........................................................................................................................ 26
4.1. Transportstellung ............................................................................................................ 26
4.2. Versetzen mit dem Kran .................................................................................................. 27
4.3. Befestigung für Transport ............................................................................................... 27
5. Betrieb ............................................................................................................................ 28
5.1. Sicherheit ........................................................................................................................ 28
5.2. Startvorbereitungen ........................................................................................................ 28
5.3. Arbeiten mit der Maschine ............................................................................................. 29
6. Instandhaltung ............................................................................................................... 30
6.1. Wartung .......................................................................................................................... 30
6.2. Fehlersuchtabelle ............................................................................................................ 31
6.3. Drehmomente von Schraubverbindungen ....................................................................... 32
6.4. Wartungsplan ................................................................................................................. 33
7. Gewährleistung .............................................................................................................. 34
8. Ersatzteile ....................................................................................................................... 35
9/40
1.
EIGENSCHAFTEN & VORTEILE
Die FAM 300 ist universal als Fugenanfasmaschine von bereits geschnittenen Fugen sowie als
Rissfräse einsetzbar. Die Werkzeugdrehrichtung ist gleichgesetzt zur Fahrtrichtung, somit zieht
sich das Werkzeug beinahe selbständig entlang der Fuge. Durch den Einsatz von Fasenfräser
können Fugen mit einer Fase versehen werden, um ein Ausbrechen der Fugenkante zu
verhindern. Durch den Einsatz von Rissfräser sowie einem optionalen Radanbausatz kann die
FAM 300 noch optimaler als Rissfräse eingesetzt werden. Die Risse im Fahrbahnbelag können so
einfach und schnell für die Reparaturarbeiten vorbereitet werden.
Werkzeugschutzhaube mit Abweiser
Für Einsätze in der Nacht oder im Tunnel wird ein optionaler LED-Arbeitsscheinwerfer in
Verbindung mit dem Lichtmaschinen-Kit empfohlen
Höhenverstellbarer und positionierbarer Schiebegriff für bessere Sicht zum Werkzeug
Optimale Gewichtsverteilung für schnelles Umsetzen und Einrichten des Gerätes
Höhere Lebensdauer des waagrecht stehenden Motors durch permanente Ölversorgung
und Zyklonvorabscheider hierdurch verlängern sich auch die Wartungsintervalle des
Luftfilters
Durch das verstellbare Vorderrad entstehen keine Hebelwirkungen durch
Bodenunebenheiten dies garantiert ein gleichmäßiges Fasen der Fuge
Serienmäßig mit Gewindespindel zur stufenlosen Einstellung der Arbeitstiefe sowie einer
Feststellbremse
Kranöse zum einfachen Verladen und Umsetzen
10/40
1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurde ist verboten.
Veränderungen durch An- oder Umbauten an der Maschine sind nur mit schriftlicher Genehmigung vom
Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch in einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Die LISSMAC Fugenanfasmaschine gehört zu den Bodentrennschleifern und dient ausschließlich als Rissfräse
von bereits geschnittenen Fugen. Durch den Einsatz von Fasenfräser können Fugen mit einer Fase versehen
werden, um ein Ausbrechen der Fugenkante zu verhindern. Es dürfen keine Sägeblätter eingesetzt werden.
Die Maschine darf nur von einer Person bedient werden und beschränkt sich durch die bestimmungsgemäße
Position auf den hinteren Teil der Fugenanfasmaschine. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden durch eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung haftet der
Hersteller/Lieferer nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die Einhaltung
der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Das Einsetzen von Sägeblättern
Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung der Maschine verändern.
1.2. Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort der Maschine griffbereit für jede Person zugänglich aufbewahrt
werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anzuweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und hier besonders das
Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies
gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, am Kran tätig werden dem Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahren bewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren!
11/40
Soweit erforderliche oder durch Vorschriften geforderte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten und in lesbarem Zustand halten!
Beschädigte oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres Betriebsverhaltens, Maschine sofort stillsetzen
und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden!
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers vornehmen! Die
Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers einsetzen!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene Werkstattaurüstung
unbedingt notwendig.
Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht in geschlossenen Räumen genutzt werden.
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Mit der selbständigen Bedienung dürfen nur qualifizierte Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Alle Personen müssen mit der Bedienung unterwiesen sein und vom Unternehmer
ausdrücklich mit dem Bedienen der Maschine schriftlich beauftragt werden.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Sicherheitshandschuhe und
Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Der unnötige Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich der Maschine ist verboten! Personen die nicht mit der
Maschine arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
Der Bediener hat bei allen Bewegungen der Maschine darauf zu achten, dass er sich selbst und andere
Personen nicht gefährdet. Am Einsatzort müssen alle Behinderungen aus dem Weg geschafft werden, die den
Arbeitsvorgang oder das Umsetzen der Maschine behindern.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften Elektrofachkraft oder von
unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften Elektrofachkraft gemäß den elektronischen
Regeln vorgenommen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches
Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig werden lassen!
12/40
1.4. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen
1.4.1. Transport, Montage und Installation
Transport, Montage und Installationen am/mit der Maschine dürfen nur in Transportstellung erfolgen. Die
Maschine muss gegen wegrollen gesichert werden.
Transport, Montage und Installationen am/mit der Maschine dürfen nur mit demontiertem Werkzeug und
abgeschaltetem Kraftstoffmotor erfolgen.
Transport der Maschine unter Berücksichtigung des maximalen Betriebsgewichtes sollte ausschließlich über
einen Kran erfolgen.
Transport darf nur erfolgen, sofern alle Teile an der Maschine festgezogen sind und ein abfallen einzelner Teile
nicht möglich ist.
1.4.2. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Maschine darf nur in Transportstellung erfolgen.
Bei Einsetzen des Werkzeuges muss die Laufrichtung beachtet werden.
Bei Einsetzen des Werkzeuges vor scharfen Kanten schützen.
Sicherstellen das der Untergrund die Tragfähigkeit erfüllt auf dem geschnitten wird. Alle Hindernisse müssen
aus dem Schneidbereich geräumt werden und für gute Beleuchtung sorgen.
Sichtprüfung der gesamten Maschine auf Beschädigungen und Defekte. Besondere Kontrolle der
Schutzeinrichtungen.
Die Lenkstange muss für den Bediener eingestellt werden.
Beim Betanken des Verbrennungsmotors besteht absolutes Rauchverbot.
Besondere Vorsicht ist beim Nachfüllen des Kraftstofftanks zu beachten. Motorteile die durch den Betrieb warm
wurden stellen eine Brandgefahr dar.
Die Lagerung des Kraftstoffes darf nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.
Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die Nenngeschwindigkeit der
Maschine ist, verwendet werden. Defekte oder gerissene Werkzeuge müssen umgehend ausgetauscht werden.
13/40
1.4.3. Betrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen!
Maßnahmen treffen, damit die Maschine nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben wird!
Mindestens einmal pro Schicht die Maschine auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen!
Eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen Stelle/Person
melden! Maschine ggf. sofort stillsetzen und gegen wieder einschalten sichern!
Bei Funktionsstörungen die Maschine sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen lassen!
Elektroarbeiten dürfen nur von ausgebildetem Elektropersonal durchgeführt werden.
Nur geeignete und geprüfte Werkzeuge einsetzen.
Zum Schutz vor der Beschleunigung, muss die Tiefenzustellung langsam und in Schritten in den Untergrund
eingefahren werden. Jeglicher Kontakt mit dem rotierenden Werkzeug ist zu vermeiden.
Das Arbeiten ohne bzw. mit geöffneter Werkzeug-Schutzhaube oder Antriebsriemenabdeckung ist verboten. Der
Bediener muss vor rotierenden Teilen geschützt werden.
1.4.4. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und termine
einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten dürfen nur von
autorisiertem Fachpersonal durchführen.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten informieren!
Aufsichtsführenden benennen!
Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muss sie gegen unerwartetes
Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abdeckt und zuklebt werden, in die aus Sicherheits- und/oder
Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind Elektromotoren, Schalter und
Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen!
1.4.5. Umsetzen des Maschine
Das Umsetzen der Maschine darf nur bei still stehendem Werkzeug vorgenommen werden.
Vor Verlassen der Bedienposition, muss der Kraftstoffmotor außer Betrieb genommen werden und das Werkzeug
darf sich nicht mehr drehen. Es besteht Verletzungsgefahr durch ein rotierendes Werkzeug.
Der Bediener darf die Maschine nicht verlassen, wenn die Feststellbremse nicht betätigt wurde. Die Maschine
muss vor jeglichem wegrollen Geschütz werden.
14/40
1.4.6. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und termine
einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten dürfen nur von
autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten informieren!
Aufsichtsführenden benennen!
Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muss sie gegen unerwartetes
Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abdeckt und zuklebt werden, in die aus Sicherheits- und/oder
Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind Elektromotoren, Schalter und
Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen!
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich, hat
unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen!
Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die Nenngeschwindigkeit der
Maschine ist, verwendet werden.
1.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten
1.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine
Vor Verlassen der Bedienposition, muss der Kraftstoffmotor außer Betrieb genommen werden und das Werkzeug
darf sich nicht mehr drehen. Es besteht Verletzungsgefahr am rotierenden Werkzeug.
Arbeiten an der Maschine sowie das Umsetzen mit rotierendem Werkzeug sind verboten.
Der Kraftstoffmotor der Maschine darf nur zum bestimmungsgemäßen Verwendung in Betrieb genommen
werden.
1.5.2. Elektrische Energie
Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden! Bei Störungen muss die Maschine sofort
abgeschaltet werden! Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüften und qualifizierten Fachpersonal
durchgeführt werden.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur durchführen, wenn der Kraftstoffmotor abgestellt ist und sich das
Werkzeug nicht mehr dreht. Beachtet werden muss die Transportstellung!
Die elektrische Ausrüstung der Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose Verbindungen
bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von anderen Personen nicht in
Betrieb genommen wird, muss die Maschine gekennzeichnet werden.
15/40
1.5.3. Staub
Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten!
1.5.4. Lärm
siehe 2.4 Schallleistungspegel der Maschine
1.6. Transport
Beim Umsetzen mit einem Kran müssen Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden werden.
Anschlagmittel vorher auf Beschädigungen prüfen.
Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen!
Maschine nur gemäß Angaben der Betriebsanleitung fachgerecht mit Hebezeug anheben!
Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden!
Ladung anhand der Vorschriften zuverlässig sichern. Geeignete Anschlagpunkte benutzen!
Auch bei geringfügigem Standortwechsel muss der Kraftstoffmotor der Maschine abgeschaltet werden. Bei
direkter Wiederinbetriebnahme darf sich das Werkzeug nicht mehr drehen!
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebsanleitung verfahren!
16/40
1.7.
Verpackung und Lagerung
Um ausreichend Schutz während des Versand und Transport zu gewährleisten, wurden die Maschine und deren
Komponenten sorgfältig verpackt. Bei Erhalt der Maschine sollte die Maschine auf Beschädigungen geprüft
werden. Die Verpackung des Gerätes besteht aus recyclingfähigen Materialien. Geben Sie diese sortenrein in die
dafür vorgesehenen Sammelbehälter, damit sie der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Im Fall einer Beschädigung darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden. Auch beschädigte Kabel und
Steckverbindungen stellen ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht verwendet werden. Informieren Sie in diesem
Fall die Herstellerfirma.
Wird die Maschine nach dem Auspacken nicht unmittelbar in Betrieb genommen, muss diese vor Feuchtigkeit und
Schmutz geschützt werden.
1.8.
Umweltschutz
Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel, verbrauchte oder restliche Betriebsstoffe sowie ausgepackte
Verschleißteile wie Antriebsriemen oder Motoröle müssen entsprechend den am Einsatzort geltenden
Vorschriften zum Umweltschutz dem Recycling zugeführt werden.
1.9.
Entsorgung
Wenn das Gebrauchsende der Maschine erreicht ist, insbesondere wenn Funktionsstörungen auftreten, machen
Sie die ausgediente Maschine unbrauchbar.
Entsorgen Sie die Maschine entsprechend der in Ihrem Land geltenden Umweltvorschriften. Elektrische Abfälle
dürfen nicht zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt werden. Geben Sie die ausgediente Maschine bei einer
zentralen Sammelstelle ab.
17/40
2.
GERÄTEBESCHREIBUNG
2.1. Bezeichnung der Maschinenteile
Pos. 1
Lenkstange
Pos. 7
Spritzlappen
Pos. 2
Boardwerkzeug
Pos. 8
Werkzeug
-Schutzhaube
Pos. 3
Arretierung
Pos. 9
Ein/Aus Schalter
Pos. 4
Drehkurbel Höhenverstellung
Pos. 10
Kranöse
(Anschlagpunkt Krantransport)
Pos. 5
Tiefeneinstellung
Pos. 11
Kraftstoffmotor
Pos. 6
Feststellbremse
2.2. Schutzeinrichtungen
Pos.
8 Werkzeug-Schutzhaube
1
11
7
9
10
8
2
3
4
5
6
18/40
2.3. Technische Daten
FAM 300 P FAM 300 D
Werkzeugbreite 8-18 mm
Schnitttiefe max. 60 mm
Werkzeug max. 300 mm
Werkzeugaufnahme 20,0 mm (25,4 mm)
Antriebsmotor 1-Zylinder Honda 1-Zylinder Hatz
Kraftstoff Benzin Diesel
Ausgangsleistung max. 8,7 kW / 11,7 PS 7,3 kW / 9,8 PS
Drehzahl 2800 1/min
Abmessungen (L/B/H) 1300/650/930 mm
Gewicht 115 kg 137 kg
2.4. Schallleistungspegel
WARNUNG
Gefahr durch Lärm
Lärm kann zu Hörschäden und dem Gehörverlust führen.
Beim Arbeiten mit der Maschine Gehörschutz tragen
Die Angabe definiert die Lautstärke der Lärmbelastung, bezogen auf den Arbeitsplatz des Bedieners und
auf den Schallleistungspegel der Maschine.
Der gemessener Schalleistungspegel LwA 109 dB(A)
Der Garantierte Schallleistungspegel beträgt:
110 dB(A)
Die Werte wurden durch die Schallemissionsmessung ermittelt.
Die Prüfung erfolgte unter Last mit dem größten zugelassenen Werkzeug mit der Maschine.
Messtoleranzen:
2,5 dB für den A-bewerteten Schallleistungspegel
4 dB für den A-bewerteten Emissions-Schalldruckpegel
Die Emissions-Schalldruck wurde unter Berücksichtigung den Normen
EN ISO 3744, EN 13862 und Richtlinie 2000/14/EG durchgeführt.
19/40
2.5. Hand-Arm Vibration
WARNUNG
Gefahr durch Vibration
Vibration kann zu Knochen- und Gelenksschäden oder Durchblutungsstörungen führen.
Regelmäßige Pausen beim Arbeiten mit der Maschine einlegen
Der angegebene Wert wurde mit dem maximalen Werkzeugdurchmesser von 300 mm ermittelt. Die
Einwirkung kann umgekehrt proportional zum Gewicht des Bedieners sein.
Schwingungsgesamtwert:
FAM 300 P aHV 8,99 m/s2
FAM 300 D aHV 13,26 m/s2
Bei den Messungen wurden folgende Normen berücksichtigt:
EN ISO 5349, VD 2057 Blatt 2, Richtlinie 2002/42/EG.
Dieser Wert wird in der Praxis durch folgende Bedingungen beeinflusst:
- Qualität des Werkzeuges
- Gewicht des Bedieners
- Vorschubgeschwindigkeit
- Zustand der Maschine
- Beschaffenheit des Betons
20/40
3.
INBETRIEBNAHME
3.1. Anschlüsse und Betriebsstoffe
Betriebsstoff Motoröl
Die Motoren werden vom Hersteller mit Motoröl befüllt.
Verwendet werden darf nur vom Hersteller freigegebenes Motoröl.
Die Vorgaben sowie Qualitätsansprüche sind in der Betriebsanleitung des Kraftstoffmotors enthalten.
Kraftstoff
Die Maschine muss je nach Ausführung wahlweise mit Benzin oder Diesel befüllt werden. Die Vorgaben
sowie Qualitätsansprüche sind in der Betriebsanleitung des Kraftstoffmotors enthalten.
Schmierstellen
Die beweglichen Teile müssen an den Schmierstellen der Maschine in regelmäßigen Abständen
geschmiert werden. Der Hersteller verwendet ein geprüftes wärmebeständiges Mehrzweckfett.
3.2.
Werkzeuge
Auswahl des
Werkzeuges
In der Maschine dürfen nur Riss- und Fasenfräser verwendet werden. Es dürfen keine Sägeblätter
eingesetzt werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Lagerung von
Werkzeugen
Die verwendeten Werkzeuge müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden.
  • Page 1 1
  • Page 2 2
  • Page 3 3
  • Page 4 4
  • Page 5 5
  • Page 6 6
  • Page 7 7
  • Page 8 8
  • Page 9 9
  • Page 10 10
  • Page 11 11
  • Page 12 12
  • Page 13 13
  • Page 14 14
  • Page 15 15
  • Page 16 16
  • Page 17 17
  • Page 18 18
  • Page 19 19
  • Page 20 20
  • Page 21 21
  • Page 22 22
  • Page 23 23
  • Page 24 24
  • Page 25 25
  • Page 26 26
  • Page 27 27
  • Page 28 28
  • Page 29 29
  • Page 30 30
  • Page 31 31
  • Page 32 32
  • Page 33 33
  • Page 34 34
  • Page 35 35
  • Page 36 36
  • Page 37 37
  • Page 38 38
  • Page 39 39
  • Page 40 40

Lissmac FAM 300 Bedienungsanleitung

Typ
Bedienungsanleitung