Lissmac VacuumWet 100 Bedienungsanleitung

Kategorie
Elektrowerkzeuge
Typ
Bedienungsanleitung
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BETRIEBSANLEITUNG
SCHMUTZWASSERABSAUGUNG
VACUUM-WET 100 P
VACUUM-WET 100 E
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstrasse 4
D-88410 Bad Wurzach
Telefon +49 (0) 7564 / 307 - 0
Telefax +49 (0) 7564 / 307 - 500
lissmac@lissmac.com
www.lissmac.com
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Impressum Die Betriebsanleitung ist gültig für:
LISSMAC Schmutzwasserabsaugungen
VACUUM-WET 100 P
VACUUM-WET 100 E
Firmenzentrale:
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstraße 4
D - 88410 Bad Wurzach
Tel: 07564 / 307 0
Fax: 07564 / 307 500
lissmac@lissmac.com
www.lissmac.com
Original Betriebsanleitung
Stand: 06/2022
Weitergabe und Vervielfältigung dieser Betriebsanleitung in jeder Form sowie die
Verwendung des Inhalts sind verboten, soweit nicht schriftlich gestattet.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte sind für den Fall der
Patent, und Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.
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GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
Warnhinweise und Symbole in dieser Anleitung
Gefahr! Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung schwere
oder sogar tödliche Verletzungen die Folge sein können.
Vorsicht! Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung unter Umständen
Verletzungen die Folge sein können.
Hinweis Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung Beschädigungen
des Gerätes oder anderer Sachwerte die Folge sind.
Aufforderung zur Handlung an den Bediener
Die bestimmte Abfolge der Handlungsschritte erleichtert den ordnungsgemäßen und sicheren Umgang
der Maschine.
Handlungsanweisungen an den Bediener
An der Maschine wurden folgende Warn- und Sicherheitshinweise angebracht:
Beachten der Betriebsanleitung
Schmierstelle
Schallleistungspegel - Lautstärke der Maschine
Anschlagpunkt für Krantransporte
Gefahr vor Stromschlag
Laufrichtung des Sägeblattes
Vor dem Motorstart und Stop, Turbine auskuppeln
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BETRIEBSANLEITUNG
Vorwort Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, die Maschine kennenzulernen und Ihre
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Maschine sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermeiden und die Zuverlässigkeit sowie die Lebensdauer der
Maschine zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist um Anweisungen aufgrund bestehender nationaler Vorschriften
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine verfügbar sein.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten mit
der Maschine z.B.:
Bedienung, einschließlich Rüsten, Störungsbehebung im Arbeitsablauf, Beseitigung
von Produktionsabfällen, Pflege, Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen
Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) und/oder
Transport
beauftragt ist.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachtechnisches Arbeiten zu beachten.
weiterführende Dokumente
Ergänzend zu dieser Betriebsanleitung, stehen weitere Dokumentationen von dem
jeweiligen Hersteller einzelner Komponenten der Maschine zur Verfügung:
Betriebsanleitung Kraftstoffmotor
Für die Vollständigkeit über weiterführende Dokumentationen übernimmt LISSMAC keine
Verantwortung oder Haftung.
Änderungen und Vorbehalte
Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität dieser Betriebsanleitung. Um unseren
technologischen Vorsprung zu halten, kann es erforderlich sein, ohne Vorankündigung
Änderungen des Produktes und seiner Bedienung vorzunehmen. Für Störungen, Ausfälle
und dadurch entstandenen Schäden übernehmen wir keine Haftung.
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Notizen:
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Inhaltsverzeichnis
1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung ................................................................. 8
1.2. Organisatorische Maßnahmen ......................................................................................... 9
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten .......................................... 9
1.4. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen .................................................................. 10
1.4.1. Transport, Montage und Installation ...................................................................... 10
1.4.2. Inbetriebnahme ...................................................................................................... 10
1.4.3. Betrieb ................................................................................................................... 11
1.4.4. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine ........................................ 11
1.4.5. Umsetzen der Schmutzwasserabsaugung .............................................................. 11
1.4.6. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine ........................................ 12
1.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten ........................................................................... 12
1.5.1. Elektrische Energie................................................................................................. 12
1.5.2. Staub ...................................................................................................................... 12
1.5.3. Lärm ....................................................................................................................... 12
1.6. Transport......................................................................................................................... 13
1.7. Verpackung und Lagerung ............................................................................................... 13
1.8. Umweltschutz ................................................................................................................. 13
1.9. Entsorgung ...................................................................................................................... 13
2.1. Bezeichnung der Maschinenteile .................................................................................... 14
2.2. Technische Daten ........................................................................................................... 16
2.3. Schallleistungspegel ....................................................................................................... 16
3.1. Anschlüsse und Betriebsstoffe ....................................................................................... 17
3.2. Verbrennungsmotor mit Kraftstoff befüllen .................................................................... 17
3.3. Feststellbremse .............................................................................................................. 17
4.1. Transportstellung ............................................................................................................ 18
4.2. Versetzen mit dem Kran .................................................................................................. 18
4.3. Befestigung für Transport ............................................................................................... 18
5.1. Sicherheit ........................................................................................................................ 19
5.2. Startvorbereitungen ........................................................................................................ 19
5.3. Ventiltor einkuppeln (nach dem Motorstart) ................................................................... 19
5.4. Ventiltor auskuppeln (Nach dem Absaugen) ................................................................... 19
5.5. Schmutzwasserabsaugung spülen .................................................................................. 20
5.6. Grobfiltersieb im Schmutzsammelbehälter reinigen ....................................................... 20
6.1. Wartung .......................................................................................................................... 21
6.2. Schlauchpumpe............................................................................................................... 22
6.2.1. Übersicht der Schlauchpumpe ............................................................................... 22
6.2.2. Schlauch in der Schlauchpumpe tauschen ..... Fehler! Textmarke nicht definiert.
6.3. Fehlersuchtabelle ............................................................................................................ 23
6.4. Drehmomente von Schraubverbindungen ....................................................................... 23
6.5. Wartungsplan ................................................................................................................. 24
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1.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Die VACUUM-WET Schmutzwasserabsaugungen entfernen den Schneidschlamm bereits während
den Sägearbeiten schnell und einfach aus der Fuge. Das Sägeblatt muss somit kein zusätzliches
Material zerspannen. Dadurch arbeitet die Maschine effektiver und die Sägeblattstandzeit erhöht
sich. Zudem, hat das Absaugen einen positiven Effekt und kühlt das Sägeblatt zusätzlich.
Kann mit entsprechendem Zubehör, wie Sägeblattschutzhaube und Absaugschuh, an jeden
Fugenschneider adaptiert werden
Geschlossenes System, welches auf einem robusten Chassis montiert ist und selbstständig
über einen Honda-Benzinmotor bzw. Elektromotor angetrieben wird
Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.1.1 Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller
durchgeführt wird ist verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten an der
Schmutzwasserabsaugungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung vom Hersteller auszuführen.
1.1.2 Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
1.1.3 Die Maschine ist nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung zu verwenden. Insbesondere
Störungen die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
1.1.4 Die LISSMAC Schmutzwasserabsaugung VACUUM-WET 100 dient ausschließlich zum nassen
Absaugen von Schneidschlamm in Verbindung mit Wasser. Diese Schmutzwasserabsaugung kann
mit einer Bodendüse oder direkt an einer Sägeblatt-Schutzhaube von einem Fugenschneider
betrieben werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
1.1.5 Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Das Aufsaugen von anderen Flüssigkeiten oder trockenen Stoffen wie Staub, Holz oder
Schleifstaub
Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung verändern.
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Organisatorische Maßnahmen
1.2.1 Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort der Schmutzwasserabsaugung griffbereit für jede Person
zugänglich aufbewahrt werden.
1.2.2 Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz sind zu beachten.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
1.2.3 Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur
gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, am Kran tätig werdenden Personal.
1.2.4 Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
1.2.5 Soweit erforderlich oder durch Vorschriften geforderte persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
1.2.6 Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten und in lesbarem Zustand halten! Beschädigte
oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzen.
1.2.7 Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder seines Betriebsverhaltens, Maschine
sofort stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden!
1.2.8 Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
1.2.9 Setzen Sie nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers ein!
1.2.10 Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
1.2.11 Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattaurüstung unbedingt notwendig.
1.2.12 Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht in geschlossenen Räumen genutzt werden.
Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
1.3.1 Mit der selbständigen Bedienung darf nur qualifiziertes Personal beschäftigt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Alle Personen müssen mit der Bedienung unterwiesen sein und vom
Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen beauftragt werden.
1.3.2 Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
1.3.3 Sicherstellen, dass nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
1.3.4 Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe,
Sicherheitshandschuhe und Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen tragen.
1.3.5 Der unnötige Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten! Personen die nicht mit der Maschine
arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
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1.3.6 Der Bediener hat bei allen Bewegungen darauf zu achten, dass er sich selbst und andere Personen
nicht gefährdet. Am Einsatzort müssen alle Behinderungen aus dem Weg geräumt werden, die den
Arbeitsvorgang oder das Umsetzen der Maschine behindern.
1.3.7 Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften
Elektrofachkraft gemäß den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
1.3.8 Der Bediener Verantwortungmuss im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften festlegen und
ihm das Ablehnen sicherheitswidriger Anweisung Dritter ermöglichen.
1.3.9 Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!
Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen
1.4.1. Transport, Montage und Installation
1.4.1.1 Transport, Montage und Installationen dürfen nur in Transportstellung erfolgen. Die
Schmutzwasserabsaugung muss gegen wegrollen gesichert werden.
1.4.1.2 Transport unter Berücksichtigung des maximalen Betriebsgewichtes sollte in Bezug auf Heben und
Senken, ausschließlich über einen Kran erfolgen. Ebene Strecken können von Hand versetzt
werden.
1.4.1.3 Transport darf nur erfolgen, sofern alle Teile an der Maschine festgezogen sind und ein abfallen
einzelner Teile nicht möglich ist.
1.4.2. Inbetriebnahme
1.4.2.1 Die Inbetriebnahme darf nur in Transportstellung erfolgen. Feststellbremse muss aktiv sein.
1.4.2.2 Alle Hindernisse müssen aus dem Arbeitsbereich geräumt werden und für gute Beleuchtung
sorgen.
1.4.2.3 Sichtprüfung auf Beschädigungen und Defekte. Besondere Kontrolle der Schutzeinrichtungen und
der Wasserschläuche.
1.4.2.4 Beim Betanken des Verbrennungsmotors besteht absolutes Rauchverbot.
1.4.2.5 Besondere Vorsicht ist beim nachfüllen des Kraftstofftanks zu beachten. Motorteile die durch den
Betrieb warm wurden stellen eine Brandgefahr dar.
1.4.2.6 Die Lagerung des Kraftstoffes darf nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.
1.4.2.7 Absaugschlauch oder Bodendüse an der Schmutzwasserabsaugung montieren.
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1.4.3. Betrieb
1.4.3.1 Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen!
1.4.3.2 Maßnahmen treffen, damit die Schmutzwasserabsaugung nur in sicherem und funktionsfähigem
Zustand betrieben wird!
1.4.3.3 Mindestens einmal pro Schicht die Schmutzwasserabsaugung auf äußerlich erkennbare Schäden
und Mängel prüfen! Eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) sofort der
zuständigen Stelle/Person melden! Maschine ggf. sofort stillsetzen und gegen wieder einschalten
sichern!
1.4.3.4 Bei Funktionsstörungen Maschine sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen
lassen! Elektroarbeiten dürfen nur von ausgebildetem Elektropersonal durchgeführt werden.
1.4.3.5 Nur geeignete und geprüfte Werkzeuge einsetzen.
1.4.3.6 Regelmäßige Kontrolle des Sammelbehälters. Steine können das Sieb verstopfen und den
Wasserdurchfluss negativ beeinflussen.
1.4.4. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
1.4.4.1 In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten
einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten
dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
1.4.4.2 Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren! Aufsichtsführenden benennen!
1.4.4.3 Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muß diese gegen
unerwartetes Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
1.4.4.4 Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abgedeckt und zugeklebt werden, in die aus Sicherheits-
und/oder Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind
Elektromotoren, Schalter und Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die
Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
1.4.4.6 Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen!
1.4.4.7 Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich,
hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen!
1.4.4.8 Für sichere und umweltschonende Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie
Austauschteilen sorgen!
1.4.5. Umsetzen der Schmutzwasserabsaugung
1.4.5.1 Nach dem Umsetzen muss die Schmutzwasserabsaugung über die Feststellbremse gesichert
werden.
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1.4.6. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
1.4.6.1 In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und
termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese
Tätigkeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
1.4.6.2 Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren! Aufsichtsführenden benennen!
1.4.6.3 Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muß diese gegen
unerwartetes Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
1.4.6.4 Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abgedeckt und zugeklebt werden, in die aus Sicherheits-
und/oder Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind
Elektromotoren, Schalter und Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die
Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
1.4.6.6 Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen!
1.4.6.7 Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich,
hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen!
Hinweis auf besondere Gefahrenarten
1.5.1. Elektrische Energie
1.5.1.1 Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden! Bei Störungen muss die
Maschine sofort abgeschaltet werden! Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüften und
qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
1.5.1.2 Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur durchführen, wenn der Motor der
Schmutzwasserabsaugung abgestellt ist. Beachtet werden muss die Transportstellung.
1.5.1.3 Die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose
Verbindungen bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von
anderen Personen nicht Inbetrieb genommen wird, muss die Maschine gekennzeichnet werden.
1.5.2. Staub
1.5.2.1 Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten!
1.5.3. Lärm
1.5.3.1 siehe 2.3 Schallleistungspegel der Maschine
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Transport
1.6.1 Beim Umsetzen mit einem Kran müssen Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit
verwendet werden. Anschlagmittel vorher auf Beschädigungen prüfen.
1.6.2 Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen!
1.6.3 Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden!
1.6.4 Ladung anhand der Vorschriften zuverlässig sichern. Geeignete Anschlagpunkte benutzen!
1.6.5 Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebsanleitung verfahren!
Verpackung und Lagerung
Um ausreichend Schutz während dem Versand und Transport zu gewährleisten, wurden die
Maschine und deren Komponenten sorgfältig verpackt. Bei Erhalt der Maschine sollte die
Maschine auf Beschädigungen geprüft werden. Die Verpackung des Gerätes besteht aus
recyclingfähigen Materialien. Geben Sie diese sortenrein in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter, damit sie der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Im Fall einer Beschädigung darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden. Auch
beschädigte Kabel und Steckverbindungen stellen ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht
verwendet werden. Informieren Sie in diesem Fall die Herstellerfirma.
Wird die Maschine nach dem Auspacken nicht unmittelbar in Betrieb genommen, muss diese vor
Feuchtigkeit und Schmutz geschützt werden.
Umweltschutz
Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel, verbrauchte oder restliche Betriebsstoffe sowie
ausgepackte Verschleißteile, wie Antriebsriemen oder Motoröle müssen entsprechend den am
Einsatzort geltenden Vorschriften zum Umweltschutz dem Recycling zugeführt werden.
Entsorgung
Wenn das Gebrauchsende des Gerätes erreicht ist, insbesondere wenn Funktionsstörungen
auftreten, machen Sie das ausgediente Gerät unbrauchbar.
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend der in Ihrem Land geltenden Umweltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt werden. Geben Sie das
ausgediente Gerät bei einer zentralen Sammelstelle ab.
14/30
2.
GERÄTEBESCHREIBUNG
Bezeichnung der Maschinenteile
Pos. 1 Kranöse
Pos. 2 Rastbolzen für den Kupplungshebel
Pos. 3 Kupplungshebel für den Ventilator
Pos. 4 Deichsel mit Steckbolzen
Pos. 5 Rad mit Feststellbremse
Pos. 6 Abwasseranschluss
5
4
6
3
2
1
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Pos. 7 Verriegelung für Schmutzsammelbehälter
Pos. 8 Schmutzsammelbehälter mit Grobfiltersieb
Pos. 9 Schlauchpumpe
Pos. 10 Grundgestell
Pos. 11 Antriebsmotor (Kraftstoffmotor/Elektromotor)
Pos. 12 Ansaugrohr (Eingang)
Pos. 13 Ventilator
Pos. 14 Abluftrohr (Ausgang)
12
10
8
9
13
11
7
14
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Technische Daten
VACUUM-WET 100 P VACUUM-WET 100 E
Motor
1-Zylinder Honda Benzinmotor Elektromotor
Leistung (kW/PS)
9,6 kW 7,5 kW/400V
Kraftstoff
Benzin -
Stromaufnahme
- 14,8 A
Schlauchpumpe
Delasco Typ BZ20
Grobfilter
sieb Durchlass Ø 5 mm
Saugschlauch
Ø 100 mm (max. 10 m Gesamtlänge)
Frischwasseranschluss
GEKA-Kupplung (min 1“-Schlauch Länge max. 40 m)
Abwasseranschluss
GEKA-Kupplung (min 3/4“-Schlauch Länge max. 40 m)
Fördermenge Luft
1600 m3/h
Fördermenge Wasser
1250 l/h
Abmessung L/B/H
1200 / 700 / 1600 mm 1120 / 700 / 1600 mm
Gesamtg
ewicht 196 kg 222 kg
Änderung der hier angegebenen technischen Daten ohne vorherige Ankündigung.
Schallleistungspegel
Gefahr!
In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen ist das
Tragen eines Gehörschutz am Arbeitsplatz ab 85 dB(A) vorgeschrieben.
Die Angabe definiert die Lautstärke der Lärmbelastung, bezogen auf den Arbeitsplatz des Bedieners und
auf den Schallleistungspegel der Schmutzwasserabsaugung.
VACUUM-WET 100 P VACUUM-WET 100 E
Der gemessener
Schallleistungspegel LwA 109 dB(A) 104 dB(A)
Der Emissions
-Schalldruck am Bedienerplatz LpA 89 dB(A) 86 dB(A)
Der Garantierte Schallleistungspegel beträgt:
VACUUM-WET 100 P
110 dB(A)
VACUUM-WET 100 E
105 dB(A)
Die Werte wurden durch eine Schallemissionsmessung ermittelt.
Die Prüfung erfolgte unter voller Last der Schmutzwasserabsaugung.
Der Emissions-Schalldruck wurde unter Berücksichtigung den Normen
EN ISO 3744 und Richtlinie 2000/14/EG durchgeführt.
17/30
3.
INBETRIEBNAHME
Anschlüsse und Betriebsstoffe
Betriebsstoff Motoröl
Der Kraftstoffmotor wird vom Hersteller mit Motoröl befüllt. Verwendet werden darf nur vom
Hersteller freigegebenes Motoröl. Die Vorgaben sowie Qualitätsansprüche sind in der
Betriebsanleitung des Kraftstoffmotors enthalten.
Kraftstoff (VACUUM-WET 100 P)
Der Verbrennungsmotor der Schmutzwasserabsaugung muss mit dem Kraftstoff Benzin befüllt
werden. Die Vorgaben sowie Qualitätsansprüche sind in der Betriebsanleitung des
Kraftstoffmotors enthalten.
Stromanschluss (VACUUM-WET 100 E)
Zuverlässige Stromquelle mit der Betriebsspannung von 400V, 16A muss vorhanden sein.
Schmierstellen
Die beweglichen Teile müssen an den Schmierstellen in regelmäßigen Abständen geschmiert
werden. Der Hersteller verwendet ein geprüftes wärmebeständiges Mehrzweckfett mit der
Bezeichnung Energrease LS2 BP.
Verbrennungsmotor mit Kraftstoff befüllen
Gefahr!
Beim Betanken des Verbrennungsmotors entstehen hochentzündliche Kraftstoffdämpfe die nicht
eingeatmet werden dürfen. Bei diesem Vorgang besteht absolutes Rauchverbot.
Alle entzündlichen Quellen müssen vor dem befüllen entfernt werden.
Vorsicht! Beim Nachfüllen besteht Verbrennungsgefahr an heißen Motorteilen.
Hinweis Die Lagerung des Kraftstoffs darf nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.
Die Behälter müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Verbrennungsmotors abstellen
Deckel am Verbrennungsmotors öffnen
Kraftstoff über das Filtersieb in der Öffnung im Tank einfüllen
Deckel am Verbrennungsmotors schließen
Feststellbremse
Gefahr! Um die Schmutzwasserabsaugung gegen unabsichtliches wegrollen zu sichern, muss nach dem
Transport die Feststellbremse (Pos. 5) betätigt werden.
Die Feststellbremse wird über das Rad (Pos. 5) eingestellt.
18/30
4.
TRANSPORT
Transportstellung
Gefahr!
Um die Schmutzwasserabsaugung gegen unabsichtliches wegrollen zu sichern, muss nach dem
Transport die Feststellbremse (Pos. 5) betätigt werden.
Hinweis
Beim Transport der Schmutzwasserabsaugung müssen unbeabsichtigte Lageveränderungen
vermieden werden. Motoröl kann in den Brennraum des Motors laufen und den Motor
beschädigen.
Zur Transportstellung gehört:
Feststellbremse am Rad ist betätigt (Pos. 5)
Deichsel ist über den Steckbolzen arretiert (Pos. 4)
Antriebsmotor ist abgeschaltet (Pos. 11)
Der Kupplungshebel (Pos. 3) ist nicht eingerastet
Alle Anschlussleitungen sind demontiert
Versetzen mit dem Kran
Gefahr!
Um die Schmutzwasserabsaugung gegen unabsichtliches wegrollen zu sichern, muss nach dem
Transport die Feststellbremse (Pos. 5) betätigt werden.
Gefahr!
Nur unbeschädigte Anschlagmittel mit ausreichend Tragkraft verwenden.
Unter schwebenden Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten.
Sachkundigen Einweiser vor dem Hebevorgang bestimmen
Anschlagmittel mit ausreichender Tragkraft in der Kranöse (Pos. 1) einhängen
Vorsichtig anheben und den Schwerpunkt beachten
Schmutzwasserabsaugung immer im Auge behalten
Ladung zuverlässig sichern. Geeignete Anschlagpunkte benutzen
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebsanleitung verfahren
Befestigung für Transport
Gefahr!
Um die Schmutzwasserabsaugung gegen unabsichtliches wegrollen zu sichern, muss nach dem
Transport die Feststellbremse (Pos. 5) betätigt werden.
zulässiges Gesamtgewicht des Transportfahrzeuges beachten
Schmutzwasserabsaugung mit ausreichenden Anschlagmitteln befestigen
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5.
BETRIEB
Sicherheit
Vorsicht!
Keine Gegenstände oder Körperteile in den Absaugstrom der Schmutzwasserabsaugung halten.
Die Schmutzwasserabsaugung ist ausschließlich zum nassen Absaugen von Bohr- und
Schneidschlamm in Verbindung mit Wasser.
Gefahr!
Wird die Schmutzwasserabsaugung in Verbindung mit einem Fugenschneider verwendet, muss
die Ansaugleitung an der Sägeblattschutzhaube angeschlossen werden. Alle Arbeiten an der
Sägeblattschutzhaube dürfen nur bei stillstehendem Sägeblatt ausgeführt werden.
Startvorbereitungen
Gefahr!
Alle Hindernisse müssen aus dem Arbeitsbereich geräumt werden und für eine ausreichende
Beleuchtung sorgen.
Um die Schmutzwasserabsaugung sicher und bestimmungsgemäß zu verwenden, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kontrolle des Motorölstandes
Kraftstofftank muss mit ausreichend Kraftstoff befüllt sein
Abwasseranschluss (Pos. 6) und Ansaugleitung (Pos. 12) muss montiert sein
Kontrolle der Schmutzwasserabsaugung auf Beschädigungen, lose Schraubverbindungen
und auf die Vollständigkeit der Anbauteile achten
Ventiltor einkuppeln (nach dem Motorstart)
Hinweis
Der Ventilator darf erst eingekuppelt werden, wenn der Antriebsmotor die volle Leistung
entwickelt hat.
Antriebsmotor (Pos. 11) starten
Rastbolzen (Pos. 2) langsam lösen und den Kupplungshebel (Pos. 3) langsam nach unten
einrasten
Ventiltor auskuppeln (Nach dem Absaugen)
Rastbolzen (Pos. 2) lösen und den Kupplungshebel (Pos. 3) langsam nach oben einrasten
Antriebsmotor abschalten
20/30
Schmutzwasserabsaugung spülen
Hinweis
Vor jedem Abschalten der Schmutzwasserabsaugung muss das System mir Wasser gespült
werden. Dadurch wird verhindert, dass sich Schlamm in den Schläuchen und der Schlauchpumpe
festsetzen kann.
Klares Wasser aufsaugen
Spülen bis an der Abwasserleitung (Pos. 6) klares Wasser austritt
Grobfiltersieb im Schmutzsammelbehälter reinigen
Hinweis
Regelmäßige Kontrolle des Sammelbehälters. Steine können das Sieb verstopfen und den
Wasserdurchfluss negativ beeinflussen.
Verriegelung für Schmutzsammelbehälter (Pos. 7) öffnen
Deckel des Schmutzsammelbehälter (Pos. 8) aufschwenken
Grobfiltersieb aus dem Schmutzsammelbehälter (Pos. 8) entnehmen
Hinweis
Das Grobfiltersieb nicht auf den Boden schlagen! Zum Entfernen der festgesetzten Stoffe reicht
leichtes klopfen und spülen mit Wasser raus.
Grobfiltersieb reinigen und wieder einsetzen (Arretierung beachten)
Deckel des Schmutzsammelbehälter (Pos. 8) schließen und die Verriegelung des
Schmutzsammelbehälter (Pos. 7) einrasten
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Lissmac VacuumWet 100 Bedienungsanleitung

Kategorie
Elektrowerkzeuge
Typ
Bedienungsanleitung