Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden welche sicher
aufgelegt und geführt werden können.
Die bestimmungsgemäße Verwendung beinhaltet auch die
Einhaltung der vom Hersteller angegebenen Betriebs- und
Wartungsanweisungen.
Die Maschine darf ausschließlich von Personen bedient werden,
die mit Betrieb und Wartung vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind.
Das gesetzliche Mindestalter ist einzuhalten.
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen.
Beim Arbeiten an der Maschine müssen sämtliche
Schutzeinrichtungen und Abdeckungen montiert sein.
Neben den in der Gebrauchsanleitung enthaltenen
Sicherheitshinweisen und den besonderen Vorschriften Ihres
Landes sind die für den Betrieb von Holzbearbeitungsmaschinen
allgemein anerkannten fachtechnischen Regeln zu beachten.
Jeder darüber hinaus gehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß und für daraus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Benutzer.
3.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Holzbearbeitungsmaschinen können bei unsachgemäßem
Gebrauch gefährlich sein. Deshalb ist zum sicheren Betreiben die
Beachtung der zutreffenden Unfallverhütungs- vorschritten und
der nachfolgenden Hinweise erforderlich.
Lesen und verstehen Sie die komplette Gebrauchsanleitung bevor
Sie mit Montage oder Betrieb der Maschine beginnen.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung, geschützt vor Schmutz und
Feuchtigkeit, bei der Maschine auf, und geben Sie sie an einen
neuen Eigentümer weiter.
An der Maschine dürfen keine Veränderungen, An- und Umbauten
vorgenommen werden.
Überprüfen Sie täglich vor dem Einschalten der Maschine die
einwandfreie Funktion und das Vorhandensein der erforderlichen
Schutzeinrichtungen.
Festgestellte Mängel an der Maschine oder den
Sicherheitseinrichtungen sind zu melden und von den
beauftragten Personen zu beheben.
Nehmen Sie die Maschine in solchen Fällen nicht in Betrieb,
sichern Sie die Maschine gegen Einschalten durch Ziehen des
Netzsteckers.
Zum Schutz von langem Kopfhaar Mütze oder Haarnetz aufsetzen.
Enganliegende Kleidung tragen, Schmuck, Ringe und
Armbanduhren ablegen.
Tragen Sie Schutzschuhe, keinesfalls Freizeitschuhe oder
Sandalen.
Verwenden Sie die durch Vorschriften geforderte persönliche
Schutzausrüstung.
- Augenschutz
- Ohrenschutz
- Staubschutz
Beim Arbeiten an der Maschine keine Handschuhe tragen.
Zum Handhaben des Sägebandes geeignete Arbeitshandschuhe
tragen.
Beachten Sie das in dieser Betriebsanleitung enthaltene Kapitel zu
den Sicheren Arbeitsweisen.
Achten Sie auf die Auslaufzeit der Maschine, sie darf in keinem Fall
10 s übersteigen.
Nur mit scharfem und ausreichend geschränktem Sägeband
arbeiten!
Nur mit sicher festgeklemmtem Anschlag arbeiten.
Verwenden Sie bei den Arbeiten mit längeren Werkstücken
geeignete Tischverlängerungen, Rollbahnen, etc.
Beim Sägen von Rundholz das Werkstück gegen Verdrehen
sichern. Beim Sägen von unhandlichen Werkstücken geeignete
Hilfsmittel zum Abstützen verwenden.
Die obere Bandführung möglichst nahe an das Werkstück
absenken.
Bei schräggestelltem Tisch den Längsanschlag an der unteren
Tischhälfte ansetzen.
Es ist darauf zu achten dass alle Werkstücke beim Bearbeiten
sicher gehalten und sicher geführt werden.
Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur bei ausgeschaltetem
Motor und Stillstand des Sägebandes entfernen.
Die Maschine so aufstellen, dass genügend Platz zum Bedienen
und zum Führen der Werkstücke gegeben ist.
Sorgen Sie für gute Beleuchtung.
Achten Sie darauf, dass die Maschine standsicher auf festem und
ebenem Grund steht.
Beachten Sie dass die elektrische Zuleitung nicht den Arbeitsablauf
behindert und nicht zur Stolperstelle wird
Den Arbeitsplatz frei von behindernden Werkstücken, etc. halten.