GARANTIEVERLÄNGERUNG I DEUTSCH 11
DE
Produkte oder Teile, die im Rahmen des vorliegenden Service ausgetauscht
oder repariert wurden, sind für die restliche Laufzeit der Garantie für das
betreffende Produkt/Teil bzw. für einen Zeitraum von drei Monaten durch die
Garantie abgedeckt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Alle im Rahmen
der Garantie ausgetauschten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von
Toshiba über.
Falls die Tastatur ausgetauscht werden muss, kann lediglich eine Tastatur
mit englischer Tastenbelegung oder, falls verfügbar, der Tastenbelegung des
Landes, in dem die Serviceabwicklung erfolgt, zur Verfügung gestellt werden.
EINSCHRÄNKUNGEN DES SERVICE
Dieser Service umfasst ausschließlich die Übernahme von Arbeits- und
Materialkosten. Er gilt nicht für Fehler oder Schäden durch äußere Einflüsse,
Unfälle, unsachgemäße Handhabung, Transportschäden, normalen Verschleiß,
Viren, Einsatz von Komponenten oder Software von anderen Herstellern als
Toshiba, Umbauten und ähnliche Eingriffe, unsachgemäße Installations- oder
Wartungsarbeiten, Software-Fehlerkorrekturen oder Fahrlässigkeit.
Im Rahmen dieses Service haben Sie keinerlei Anspruch auf Leistungen im
Zusammenhang mit Fehlern oder Schäden, die auf Software zurückgehen.
Bei Schäden, deren Ursache nicht durch diesen Service abgedeckt wird,
behält sich Toshiba das Recht vor, Ihnen für die Reparatur Material- und
Arbeitskosten sowie sonstige Auslagen in Rechnung zu stellen.
Dieser Service sowie die Standardgarantie gelten nicht, wenn der Schaden
am Produkt bzw. dem betreffenden Teil durch unsachgemäße oder unbefugte
Eingriffe verursacht wurde; wenn er durch Servicearbeiten oder Reparaturen
verursacht wurde, die nicht von einem durch Toshiba autorisierten Händler
oder Serviceprovider vorgenommen wurden; oder wenn die Typenschilder
oder Seriennummern des Produkts bzw. Teils manipuliert oder unkenntlich
gemacht wurden.
Zubehör ist vom Serviceumfang ausgenommen, es sei denn, der erworbene
Service gilt auch für Toshiba Docking-Geräte. In diesem Fall gelten die
zusätzlichen Bedingungen im Abschnitt „Zusätzliche Serviceoptionen“.
Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Schäden bitte an Ihren Toshiba Händler
vor Ort.
Toshiba behält sich das Recht vor, Leistungen im Rahmen dieses Service
nicht selbst, sondern in Untervergabe durch einen autorisierten Toshiba-
Serviceprovider zu erbringen.
Die Ausnahmen und Ausschlüsse der Standardgarantie gelten in gleicher
Form für diese Garantieverlängerung. Nähere Informationen zu den
Garantiebeschränkungen finden Sie in den Bedingungen zur Standardgarantie
im Lieferumfang Ihres Produkts.
ZUSÄTZLICHE SERVICEOPTIONEN
Sollten Sie zur Inanspruchnahme einer oder mehrerer der folgenden
zusätzlichen Serviceoptionen berechtigt sein, gelten dafür die folgenden
Bedingungen:
a) Festplattenzurückbehaltungsrecht
Je nach Laufzeit der Garantieverlängerung, in deren Rahmen Sie die Option
„Festplattenzurückbehaltungsrecht“ erworben haben, können Sie die defekte
Festplatte behalten, die während der Servicelaufzeit ausgetauscht werden
muss. Die Festplatte bleibt dann Ihr Eigentum, es wird allerdings kein weiterer
Support dafür geleistet. Zusätzliche Produkte und Komponenten sowie
zusätzliche Festplatten, die ggf. im Zuge der Garantie ausgetauscht werden,
gehen in das Eigentum von Toshiba über.
Sollte die Festplatte unter eine Rückrufaktion fallen, ist diese Festplatte nicht
mehr durch den Service abgedeckt. Die Festplatte muss dann an Toshiba
zurückgesendet werden.
b) Akkutauschservice
Je nach Laufzeit der Garantieverlängerung, in deren Rahmen Sie die Option
„Akkutauschservice“ erworben haben, wird die Garantie auf den Akku
entsprechend verlängert. Während dieses Zeitraums sind Sie berechtigt, den
Akkutausch einmal in Anspruch zu nehmen, nachdem die Standardgarantie
des Akkus abgelaufen ist.
Anspruch auf den Service besteht nur, wenn die ursprüngliche Kapazität des
Akkus nur noch zu weniger als 50 % erreicht wird. Vor der Inanspruchnahme
des Service müssen Sie ein von Toshiba bereitgestelltes Diagnosetool
herunterladen, installieren und ausführen, um die verbleibende Akkukapazität
zu ermitteln.
Ihr autorisierter Toshiba-Serviceprovider ist verpflichtet, nach Erhalt des
Produkts die verbleibende Akkukapazität zu prüfen. Ergibt sich dabei
eine Akkukapazität von mehr als 50 %, so behält sich der autorisierte
Serviceprovider das Recht vor, Ihnen einen Kostenvoranschlag für den
Akkutausch (Material, Arbeitszeit und sonstige Kosten) zu unterbreiten.
c) Toshiba Docking-Geräte
Je nach Laufzeit der Garantieverlängerung, in deren Rahmen Sie die Option
„Service für Docking-Geräte“ erworben haben, wird die Garantie auf das
Docking-Gerät entsprechend verlängert.
Wenn Sie ein Docking-Gerät als schadhaft melden, erhalten Sie ein neues
Docking-Gerät oder ein werksüberholtes Produkt, das einem neuwertigen
Produkt entspricht. Auf Anforderung ist das schadhafte Docking-Gerät ggf. an
Toshiba zurückzusenden, wobei Toshiba die Frachtkosten übernimmt. Geht
das schadhafte Docking-Gerät nicht binnen fünfzehn (15) Werktagen nach
Erhalt eines neuen oder werksüberholten Docking-Geräts bei Toshiba ein, wird
dem Kunden der Wert des betreffenden Docking-Geräts in Rechnung gestellt.