Wacker Neuson AS30 Benutzerhandbuch

Typ
Benutzerhandbuch

Dieses Handbuch ist auch geeignet für

Transportvorschrift
für Wacker Neuson Akkumulator
03.2015
5100014035de / 01
Hersteller
Wacker Neuson Produktion GmbH & Co. KG
Preußenstraße 41
80809 München
www.wackerneuson.com
Tel.: +49-(0)89-354 02-0
Fax: +49-(0)89-354 02-390
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Transportvorschrift für Wacker Neuson Akkumulator
Produktdaten
Handelsname:
Wacker Neuson Akkumulator BP 600
Lithium-Ionen-Akkumulator
Artikelnummer: 5100002398
Hersteller: Wacker Neuson Produktion GmbH & Co. KG
Preußenstraße 41
80809 München
www.wackerneuson.com
Tel.: +49-(0)89-354 02-0
Fax: +49-(0)89-354 02-390
Technische Daten: Gewicht: 9,1 kg
Nennspannung: DC 51 V
Nennkapazität: 12 Ah
Lagertemperaturbereich: -30 - +50 °C
Sicherheitshinweise
Akkumulator nicht beschädigen oder fallen lassen.
Akkumulator nicht in Flüssigkeiten tauchen.
Akkumulator vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Akkumulator vor Feuer und übermäßiger Hitze schützen. Explosionsgefahr!
Gefahren
Bei Beschädigung des Akkumulators kann Flüssigkeit austreten. Kontakt vermeiden - bei Kontakt - Arzt
aufsuchen!
Austretende Dämpfe und Gase nicht einatmen.
Achtung Brandgefahr
Maßnahmen
Augen- und Hautkontakt: Mit reichlich Wasser aus- oder abspülen. Arzt aufsuchen!
Inhalation: Sofort Frischluftzufuhr oder Sauerstoffzugabe. Arzt aufsuchen!
Verschlucken: Sofort Arzt aufsuchen!
Beseitigen: Geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung tragen, Aufwischen und getrennt von
anderen Abfällen ordnungsgemäß, nach nationaler Vorschrift, entsorgen.
Brandfall: Außerhalb der entstehenden Dämpfe und Gase bleiben, Windrichtung beachten! Nur mit
Feuerlöscher der Brandklasse D, Metallbrandlöschern oder Sand/ Erde löschen. Bei Kontakt mit
Wasser können explosionsfähige Gase entstehen.
Symbole
Darf nicht in den Hausmüll geworfen werden.
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. Sieben vertikal
angeordnete schwarze Streifen auf weißem Grund in der oberen Hälfte.
Unterstrichene Ziffer 9 in der unteren Ecke.
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Der Akkumulator wird im internationalen Transportrecht als Lithium-Ionen-Batterie eingestuft. Lithium-Ionen-
Batterien sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Transportvorschrift als Gefahrgut eingestuft und zählen zur
Gefahrgutklasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Neben den hier genannten Vorschriften
können ergänzend weitere nationale Regelungen bestehen. Diese sind
ebenfalls zu beachten.
Ein bestandener Transport-Test gem. UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.8 ist
Voraussetzung für die Beförderung. Dieser Test wurde erfolgreich durchgeführt.
Vorgaben des internationalen Transportrechtes bei jedem Transport des Akkumulatoren einhalten.
Die Sondervorschrift SV 188 (ADR) kann auf den Akkumulator nicht angewendet werden.
Folgende Arten der Beförderung sind möglich:
UN-Nummer Bezeichnung Erläuterung
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterie. Akkumulator allein ohne dazugehörige Maschine.
UN 3481*
Lithium-Ionen-Batterie mit
Ausrüstung verpackt.
Maschine mit mindestens einem beigelegtem Akkumulator.
UN 3481* Lithium-Ionen-Batterie in
Ausrüstungen.
Akkumulator ist während des Transports in Maschine
eingebaut.
*Der Transport gemäß UN 3481 wird nicht empfohlen.
Transport unbeschädigter Akkumulatoren gemäß ADR, UN 3480
Verpackung:
UN-geprüfte Verpackung verwenden
Speziell mitgetestetes Gefahrgutklebeband verwenden
Verpackungsgruppe II einhalten
Verpackungsanweisung P903 einhalten
Akkumulator gegen Kurzschluss sichern
Akkumulator gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern
Die Innenverpackung muss den Akkumulator vollständig umschließen
Kennzeichnung des Versandstückes:
UN 3480
Gefahrzettel 9 (Größe 10x10 cm)
Verladen
Der Verlader muss die Versandstücke auf Dichtheit und Beschädigung prüfen.
Der Fahrzeugführer hat die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er muss die Beschränkungen beim
Zusammenladen verschiedener Güter beachten und darf keine Tunnels der Klasse (E) durchfahren.
Ladungssicherung
Die Ladungssicherungsvorschriften sind einzuhalten.
Das Betreten eines Fahrzeugs mit Beleuchtungsgeräten mit offener Flamme ist untersagt. Außerdem dürfen die
verwendeten Beleuchtungsgeräte keine Oberfläche aus Metall haben, durch die Funken erzeugt werden
könnten.
Das Öffnen eines Versandstücks mit gefährlichen Gütern durch den Fahrzeugführer oder Beifahrer ist verboten.
Außer der Fahrzeugbesatzung dürfen bei der Beförderung gefährlicher Güter keine weiteren Personen
mitgenommen werden.
Transport
Der Absender muss den Transporteur schriftlich auf das Gefahrgut hinweisen.
Der Fahrer muss ein Beförderungspapier und die vorgeschriebene Ausrüstungen mitführen. Derjenige, der das
Gefahrgut zum Transport aufgibt und einen Spediteur beauftragt, hat das Beförderungspapier mit allen
vorgeschriebenen
Angaben auszufüllen. Er ist für den Inhalt verantwortlich.
Das Beförderungspapier sollte folgende Angaben beinhalten:
UN 3480
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, II, (E)
Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
Transport
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Bruttomasse des Gefahrgutes
Gesamtmenge der gefährlichen Güter
Beförderungskategorie 2
Angabe der Gesamtpunktzahl
Name und Anschrift des Absenders
Name und Anschrift des Empfängers
Transport nach ADR 1.1.3.1.c)
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinmengen-Regelung nach ADR 1.1.3.1.c) ist ein Bruttogewicht
von weniger als 333kg oder eine Gesamtpunktzahl von weniger als 1000 Punkten. Dabei sindGefahrguttransporte von
Kleinmengen, die
Unternehmen im Rahmen ihrer Haupttätigkeit durchführen, von den Vorschriften des ADR
weitgehend
freigestellt. Wichtig ist, dabei zwischen Versorgungstransporten und Beförderungen im Rahmen der
Haupttätigkeit zu unterscheiden. Versorgungstransporte sind nicht von den Vorschriften des ADR freigestellt.
Für Beförderungen im Rahmen der Haupttätigkeit gem. ADR 1.1.3.1.c) gilt:
Die Beförderung wird vom jeweiligen Unternehmen im Rahmen seiner Haupttätigkeit durchgeführt und
umfasst
z.B. Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen oder Lieferungen im Zusammenhang mit
Messungen,
Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Es werden nicht mehr als 333kg Bruttogewicht bzw. 1000 Punkte befördert
Ein Freiwerden des Inhalts ist unter normalen Beförderungsbedingungen zu vermeiden.
Der Fahrer ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Gefahrgut handelt.
Bei Unfällen oder Unregelmäßigkeiten, bei denen es zu einer Gefährdung durch das Gefahrgut kommt, hat der
Fahrzeugführer die nächstgelegene zuständige Behörde (z.B. Polizei) unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist bei Ladearbeiten in der Nähe von Versandstücken und haltenden
Fahrzeugen sowie in den Fahrzeugen untersagt.
Die Ladung ist so zu sichern, dass sich die Lage zueinander und zum Fahrzeug nur geringfügig verändern
kann.
Ein Feuerlöscher der Brandklasse ABC (z.B. 2 kg Pulverlöscher verplombt und geprüft) ist mitzuführen
Der Feuerlöscher ist leicht erreichbar für die Fahrzeugbesatzung anzubringen
Transport unterschiedlicher Gefahrgüter
Werden unterschiedliche Gefahrgüter gleichzeitig transportiert, so ermittelt man die Höchstmenge für die
erleichterte
Beförderung oder die Freistellung, indem man die jeweiligen Mengen mit den stoffspezifischen
Faktoren multipliziert.
Ist die Summe dieser Produkte < 1000 handelt es sich um eine Kleinmenge.
Beispiel:
Sie wollen 120 Liter Benzin und 5 Akkumulatoren befördern.
Benzin und Akkumulatoren haben beide den stoffspezifischen Faktor 3.
120l
x 3 + 9,1kg x 3 = 387,3
Es handelt sich um eine Kleinmenge, da 387,3 < 1000.
Beschädigte oder defekte Akkumulatoren bitte zu Ihrem Händler bringen.
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