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Bei der Auswahl einer Testmethode ist zu beachten, dass externe Faktoren wie Probennahme, Testprotokoll,
Probenaufbereitung, Handhabung und Labortechnik die Ergebnisse beeinussen können.
Es liegt in der Verantwortung des Anwenders bei der Auswahl einer Testmethode oder eines Produkts, diese mit einer
ausreichenden Anzahl von Proben und Kontrollen zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die gewählte Testmethode seinen
Anforderungen entspricht.
Der Anwender trägt ebenfalls die Verantwortung dafür, dass die angewendeten Testmethoden und Ergebnisse den
Anforderungen seiner Kunden und Lieferanten entsprechen.
Wie bei allen Testmethoden, stellen die mit 3M Lebensmittelsicherheitsprodukten erhaltenen Ergebnisse keine Garantie für
die Qualität der untersuchten Matrizen oder Prozesse dar.
Haftungsbeschränkungen / Beschränkte Rechtsmittel
AUSSER ES WIRD AUSDRÜCKLICH ANDERS IM ABSCHNITT DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DER
VERPACKUNG DES JEWEILIGEN PRODUKTS ANGEGEBEN, LEHNT 3M ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE
GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
Sollte sich ein 3MLebensmittelsicherheitsprodukt als defekt herausstellen, wird es von 3M oder einem autorisierten
Vertragshändler, nach eigenem Ermessen ersetzt oder der Kaufpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht. Sie sind verpichtet, 3M umgehend innerhalb von sechzig Tagen, nachdem die mutmaßlichen Defekte
am Produkt festgestellt wurden, davon zu informieren und das Produkt an 3M zurückzusenden. Bitte rufen Sie zwecks
„Verfahren der Warenrückgabe” den Kundendienst (1-800-328-1671 in den USA) oder Ihren autorisierten Vertreter für
3MLebensmittelsicherheitsprodukte an.
Haftungsbeschränkungen
3M HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, GANZ GLEICH OB MITTELBARE, UNMITTELBARE, SPEZIELLE,
NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN. In
keinem Fall übersteigt die Haftung der 3M den Kaufpreis des angeblich defekten Produkts.
Lagerung
Ungeönete Beutel mit 3M Petrilm YM-Zählplatten müssen gekühlt oder eingefroren bei Temperaturen ≤8°C
(46°F) aufbewahrt werden. Lassen Sie verschlossene Beutel unmittelbar vor dem Gebrauch und vor dem Önen
auf Raumtemperatur erwärmen. Legen Sie nicht verwendete 3M Petrilm YM-Zählplatten zurück in den Beutel.
Verschließen Sie den Beutel, indem Sie das Beutelende umknicken und festkleben. Damit die Platten keiner Feuchtigkeit
ausgesetzt werden, dürfen die geöneten Beutel nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden. Lagern Sie geönete
Beutel stattdessen maximal einen Monat an einem kühlen und trockenen Platz. Sollte die Labortemperatur 25°C
(77°F) überschreiten und/oder Ihr Labor in einer Region mit >50 % relativer Luftfeuchtigkeit liegen (mit Ausnahme
von Gebäuden mit Klimaanlage), wird empfohlen die wieder verschlossenen Beutel mit 3M Petrilm YM-Zählplatten in
einem Gefrierschrank zu lagern.
Legen Sie die 3M Petrilm YM-Zählplatten vor der Lagerung der geöneten Beutel in einem Tiefkühlgerät in einen
verschließbaren Behälter. Wenn Sie die gefrorenen 3M Petrilm YM-Zählplatten zur Verwendung benötigen, önen
Sie den Behälter, entnehmen Sie die benötigte Anzahl von Platten und legen Sie die übrigen Platten sofort in ihren
Behälter und das Tiefkühlgerät zurück. 3M Petrilm YM-Zählplatten dürfen nach Ablauf des Verfallsdatums nicht
mehr verwendet werden. Das für die Lagerung der geöneten Beutel verwendete Tiefkühlgerät darf nicht mit einer
automatischen Abtaufunktion ausgestattet sein, da die Platten sonst einer wiederholten Feuchtigkeitsbelastung
ausgesetzt sind und dadurch möglicherweise beschädigt werden.
Verfärbte Platten nicht mehr verwenden. Verfallsdatum und Chargennummer sind auf jeder Verpackung von 3M
Petrilm Platten angegeben. Die Chargennummer ist ebenfalls auf den einzelnen Platten angegeben.
Entsorgung
Nach der Verwendung können die 3M Petrilm YM-Zählplatten mit Mikroorganismen kontaminiert sein und
somit ein biologisches Gefährdungspotenzial darstellen. Bei der Entsorgung der Platten sind die jeweils gültigen
Industriestandards zu beachten.
Informationen zu möglichen Biogefahren nden Sie in der Veröentlichung „Biosafety in Microbiological and
Biomedical Laboratories“, 5. Auage, Abschnitt VIII-B: „Fungal Agents or equivalent“.