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• es ist verboten, das Gerät zu benutzen, sofern
das Netzkabel oder die Schalter beschädigt
sind;
• es ist untersagt, die Maschine im ausgeschalteten
Zustand am Stromnetz angeschlossen zu belas-
sen,
• es ist verboten, die Maschine unbeaufsichtigt zu
lassen, während sie mit Fleisch befüllt ist;
• es ist verboten, irgendwelche Gegenstände in
den Lüftungsschlitz des Motors einzuführen;
• Es ist verboten, die Maschine über anderen Ge-
genständen für die Lebensmittelverarbeitung
zu platzieren, die in einer Höhe von 900 - 1100
mm über dem Boden aufgestellt sind;
• es ist verboten, beliebige Gegenstände unter-
halb des
Maschinenfußes zu platzieren oder Stoffe
oder andere Gegenstände zwischen Tischplatte
und Maschinenfüßen zu platzieren,
• es ist verboten, brennbare, ätzende oder schäd-
liche Substanzen zur Reinigung zu verwenden,
• es ist verboten, die Maschine in Wasser oder an-
dere Flüssigkeiten zu tauchen;
• nur autorisierte Mitarbeiter, welche die für die-
sen Zweck vorgesehene Kleidung tragen, dürfen
die Maschine benutzen,
• es ist verboten, andere als die zum Mahlen in
der Maschine bestimmten Produkte in den Hals
zu stecken, wie z. B. Knochen, gefrorenes
Fleisch, andere Produkte als Lebensmittel, z. B.
Schals, usw.
• es ist verboten, den Einfülltrichter während des
Betriebs der Maschine oder zu irgendeinem
Zeitpunkt abzunehmen, während die Maschine
mit zu zerkleinernden Lebensmitteln gefüllt ist,
• es ist verboten, den Knopf, der die Steckdose
blockiert, bei laufender Maschine oder vor Ab-
lauf von 5 Sekunden nach Betätigung des Netz-
schalters der Maschine zu lösen,
• es ist verboten, die Maschine zu starten, falls sie
unsachgemäß verriegelte oder entfernte
Schutzvorrichtungen an beweglichen und festen
Teilen aufweist;
• es ist verboten, Schutzvorrichtungen zu demon-
tieren und Sicherheitshinweise zu entfernen,
• es ist verboten, die Maschine zu benutzen, falls
der Benutzer nicht alle Vorkehrungen zum
Schutz vor Restrisiken getroffen hat,
• es ist verboten, zu rauchen oder Geräte zu ver-
wenden, die eine Flamme erzeugen, bzw. brenn-
bare Materialien verwenden, es sei denn, es
wurden Sicherheitsmaßnahmen getroffen;
• es ist verboten, Bedienungselemente, Schlös-
ser, Knöpfe usw. zu aktivieren oder zu konfigu-
rieren, während die Maschine in Betrieb ist oder
wenn keine ordnungsgemäße Schulung durch-
laufen und eine entsprechende Genehmigung
vorliegt
• Es ist verboten, Lochscheiben mit Löchern mit
einem Durchmesser von mehr als 8 mm zu ver-
wenden.
Der Benutzer haftet für Schäden, die aus der
Nichteinhaltung der Betriebsanforderungen ent-
stehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen
autorisierten Kundendienst.
2. Sicherheitsanweisungen
2.1.
Warnung vor einem verbleibenden risiko
DAS RESTRISIKO, DAS DURCH ENTFERNEN DER STATIONÄREN SCHUTZEINRICHTUNGEN, DER REPARATUR
BESCHÄDIGTER/VERSCHLISSENER TEILE BESTEHT
Es ist dem Bediener untersagt, Versuche zu unter
-
nehmen, eine feststehende Schutzeinrichtung zu
entfernen oder zu öffnen oder eine solche zu beein-
trächtigen.
Bei Wartung, Werkzeugwechsel und Reinigung so-
wie bei allen Tätigkeiten, die manuell durchgeführt
werden und bei denen die Hände in gefährliche Be-
reiche der Maschine eingeführt werden müssen,
ergibt sich ein Restrisiko, insbesondere durch:
• Stöße gegen einen Teil der Maschine,
• Abrieb an rauen Teilen der Maschine,
• Verletzung durch scharfe Gegenstände.