4.7 Zuluft-Temperaturfühler NTC 15
Siehe auch Anschlussvariante 7 in Kap. 6.14.
Mit einem NTC werden hydraulische Nach-
heizregister vor Vereisung geschützt. Bei
Unterschreitung der Frostschutztemperatur
von 5 °C schaltet das Lüftungsgerät aus.
Der Anschluss des NTC ist nur für WS 170
(Komfort- oder Bypassgeräte) in Passiv-
häusern notwendig Verdrahtungsplan in
Kapitel 12.2 oder 12.3, Pos. W6.
4.8 Hydraulisches Nachheizregister
Wird ein hydraulisches Nachheizregister in
eine Lüftungsanlage eingebaut (zum Beispiel
in einem Passivhaus), ist der Einbau eines
Zuluft-Temperaturfühlers zum Schutz vor
zu kalter Zuluft vorgeschrieben Kap. 4.7.
4.9 Frostschutz-Heizregister
Bei WS 170-Komfort- und Bypassgeräten
wird die Außenluft-Vorerwärmung durch das
elektrische Frostschutz-Heizregister garantiert
Frostschutztemperaturen, Kapitel 6.7.4.
4.10 Erdwärmetauscher
Durch einen Erdwärmetauscher kann ein
energetisch optimaler Frostschutz für das
Lüftungsgerät sichergestellt werden.
Außerdem sorgt ein Erdwärmetauscher im
Sommer für eine gewisse Abkühlung und
Entfeuchtung der Außenluft. Erdwärmetau-
scher müssen im Hinblick auf Energieeffizi-
enz und Lufthygiene sorgfältig geplant werden.
4.11 KNX/EIB-Bus-Komponenten
Siehe auch Kapitel 12.3
Das Lüftungsgerät lässt sich auch zusammen
mit KNX/EIB-Bus-Komponenten betreiben,
zum Beispiel mit Fan Coil Aktoren oder
Bedienpanels des jeweiligen KNX-Anbieters.
Problemlos können weitere KNX/EIB-Module
in den Systembus eingebunden werden, wie
zum Beispiel CO
2
-Sensoren, Zeitschaltuhren
und Bewegungsmelder.
4.12 Bypass
In WS 170-Bypassgeräten befindet sich serien-
mäßig in der Frontabdeckung [1] ein Bypasskanal.
Ist die Außenluft kühler als die Raumluft
(warme Jahreszeit), kann die Außenluft
direkt über den Bypass in die Zulufträume
geleitet werden.
Die Einstellung der Bypassparameter ist in
der Montage- und Betriebsanleitung des
Raumluftsteuerung RLS D1 WR beschrieben.
5. Installationsvorbereitungen
5.1 Transport
● Halten Sie für den Transport gültige
Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften ein.
● Die zulässige Höchstbelastbarkeit von
Hebewerkzeugen, Ketten, Seilen etc.
muss für das Gesamtgewicht des
Lüftungsgerätes ausreichen.
● Es dürfen sich niemals Personen unter
schwebenden Lasten aufhalten.
5.2 Anforderungen an den
Aufstellungsort
● Lüftungsgerät nur in Räumen mit einer
Umgebungstemperatur von 10 bis 40 °C
aufstellen, zum Beispiel im Keller oder
auf dem Dachboden.
●
Ist ein Enthalpietauscher installiert, darf die
relative Abluftfeuchte nicht größer als 70 %
(bei 20 °C) betragen.
● Das Lüftungsgerät ist für die Wandmontage
ausgelegt. Dieses nur an Wänden mit einer
ebenen und harten Wandfläche anbringen,
um Vibrationsgeräusche zu vermeiden.
● Lüftungsgerät nur mit beigefügter Wand-
halterung an einer Wand mit ausreichender
Tragfähigkeit installieren. Vorgeschrieben
ist eine Massivwand mit min. 200 kg/m³.
● Siphon anbringen. Für den Kondensat-
ablauf ein ausreichendes Gefälle mit
mindestens 2 % gewährleisten. Für den
Betrieb mit Enthalpietauscher ist ein
Kondensatablauf nicht erforderlich. Dann
ist die Ablauföffnung zu verschließen.
● Arbeitsraum für Bedienungs- und War-
tungsarbeiten vorsehen. Vor dem Gerät
min. 70 cm freihalten.