2.7 Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber ist derjenige, der den Sensor PF55S betreibt oder
besitzt, oder dem die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfü-
gungsmacht über den technischen Betrieb der Betriebseinrichtung
übertragen worden ist. In der Regel ist der Betreiber nicht Baumer,
sondern der Käufer des Sensors PF55S.
Der PF55S wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber
des PF55S unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeits-
sicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die
für den Einsatzbereich des Systems gültigen Sicherheits-, Arbeits-
schutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
n Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvor-
schriften informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung
zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort des PF55S ergeben. Diese
muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des
PF55S umsetzen.
n Der Betreiber muss die Arbeits- und Gefahrenbereiche fest-
legen.
n Der Betreiber muss für die übergeordnete Produktionsanlage
den Ablauf zum Sichern gegen Wiedereinschalten festlegen.
Die Beschreibung in dieser Anleitung bezieht sich ausschließ-
lich auf den Sensor PF55S.
n Der Betreiber muss die Sicherheitsdatenblätter der verwen-
deten Betriebs- und Prozessmittel anfordern und regelmäßig
auswerten und aktualisieren. Er muss Betriebsanweisungen für
den sicheren Umgang mit den Betriebs- und Prozessmitteln
erstellen.
n Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
PF55S überprüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanwei-
sungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
n Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedie-
nung, Störungsbehebung, Wartung und Reinigung eindeutig
regeln und schriftlich festlegen.
n Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit
dem PF55S umgehen, diese Anleitung gelesen und ver-
standen haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regel-
mäßigen Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren. Diese Schulungen müssen dokumentiert werden.
n Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzaus-
rüstung bereitstellen und das Tragen der erforderlichen Schutz-
ausrüstung verbindlich anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der Sensor
PF55S und die weiteren Komponenten der Produktionsanlage
stets in technisch einwandfreiem Zustand sind. Daher gilt Fol-
gendes:
Betreiber
Betreiberpflichten
Sicherheit und Verantwortung
Verantwortung des Betreibers
05.03.2020Durchflusssensor PF55S12