Geräteträger agria 3600 BM Unihamster 7
1. Sicherheitstechnische Hinweise
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnzeichen
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betref-
fen, mit diesem Zeichen versehen. Ge-
ben Sie alle Sicherheitsanweisungen
auch an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen der be-
stimmungsgemäßen Verwendung. Kon-
struktiv konnten weder der vorherseh-
bare Fehlgebrauch noch die Rest-
gefahren vermieden werden, ohne die
bestimmungsgemäße Funktionalität
einzuschränken.
Der Geräteträger agria 3600 BM ist
eine handgeführte selbstfahrende ein-
achsige Arbeitsmaschine, die nach der
Agria-Verkaufsliste freigegebene An-
baugeräte antreibt. Einsatz z.B. Winter-
dienst und Kehren, Gras- und Wiesen-
mähen bzw. Mulchen (bestimmungs-
gemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinaus gehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht, das Ri-
siko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Be-
triebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
bedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Maschine und insbesondere an den
Sicherheitseinrichtungen können zu
erhöhten Gefährdungen führen und
schließen eine Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden aus.
Bei der Verwendung der Maschine auf
öffentlichen Straßen - z.B. auch bei
Transportfahrten - müssen die Bestim-
mungen der nationalen Straßenver-
kehrsvorschriften eingehalten werden
(Kennzeichnung, Beleuchtung etc.).
Der Geräteträger ist nicht vorgesehen
für den Einsatz mit Anhänger auf öffent-
lichen Straßen oder als Zugmaschine
ohne Anbaugerät.
Die Maschine ist für den gewerblichen
und privaten Einsatz bestimmt.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung be-
trieben werden. Gegebenenfalls sind
weitere Bediener zu unterweisen.
Jede nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung sowie alle nicht in dieser An-
leitung beschriebenen Tätigkeiten an
der Maschine sind unerlaubter Fehlge-
brauch außerhalb der gesetzlichen Haf-
tungsgrenzen des Herstellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der Maschine werden Perso-
nen gefährdet, können die Maschine
und andere Sachwerte des Betreibers
beschädigt werden und kann die Funk-
tion der Maschine beeinträchtigt sein.
Vernünftigerweise vorhersehba-
re Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind unter
anderem:
• entfernte oder manipulierte Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen
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