Lissmac CDM 20 P/S Bedienungsanleitung

Kategorie
Spielzeuge
Typ
Bedienungsanleitung
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BETRIEBSANLEITUNG
DIAMANT-KERNBOHRMOTOR
CDM 20 P
CDM 20 S
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstrasse 4
D-88410 Bad Wurzach
Telefon +49 (0) 7564 / 307 - 0
Telefax +49 (0) 7564 / 307 - 500
lissmac@lissmac.com
www.lissmac.com
DE
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Impressum Die Betriebsanleitung ist gültig für:
LISSMAC Diamant-Kernbohrmotor:
CDM 20 P
CDM 20 S
Firmenzentrale:
LISSMAC Maschinenbau GmbH
Lanzstraße 4
D - 88410 Bad Wurzach
Tel: +49 (0) 7564 / 307 – 0
Fax: +49 (0) 7564 / 307 500
lissmac@lissmac.com
http://www.lissmac.com
Original Betriebsanleitung
Stand: 06-2022
Weitergabe und Vervielfältigung dieser Betriebsanleitung in jeder Form sowie die
Verwendung des Inhalts sind verboten, soweit nicht schriftlich gestattet.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte sind für den Fall der
Patent, und Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.
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Der Bediener der Maschine hat folgende Sicherheitsvorschriften zu befolgen:
Vor Benutzung Betriebsanleitung lesen
Schutzhelm tragen
Gehörschutz tragen
Schutzbrille tragen
Mund-Nase-Filtermaske tragen (beim Trockenschnitt)
Sicherheitsschuhe tragen
Schutzhandschuhe tragen
Vor Wartungs- oder Reparaturarbeiten Netzstecker ziehen
Die am Arbeitsplatz getragene Arbeitskleidung muss eng anliegen, sodass die Kleidung nicht von
beweglichen Teilen erfasst werden kann. Tragen Sie keinen Schmuck. Bei langem Haar Kopfbedeckung
oder ein Haarnetz.
Folgende Warnhinweise werden in dieser Anleitung verwendet:
Allgemeine Gefährdung
Warnung vor herumfliegenden Teilen
Gefährliche Spannung
Gefahr durch hohe Drehmomente
Gefahr durch heiße Oberflächen
Gefahr durch automatisches Anlaufen
Rotierendes Werkzeug nicht berühren
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GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
Warnhinweise und Symbole in dieser Anleitung
SIGNALWORT
Art und Quelle der Gefährdung
Folge bei Nichtbeachtung
Maßnahme, um die Gefährdung abzuwenden.
Das Signalwort hinter dem Gefahrensymbol weist auf den Grad der Gefährdung hin:
-
GEFAHR Dieses Signalwort bezeichnet eine extrem gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht gemieden
wird, sind tödliche Verletzungen die Folge. Das Gefahrensymbol kann die Gefährdung spezifizieren.
-
WARNUNG
Dieses Signalwort bezeichnet eine potentiell gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht gemieden
wird, können tödliche oder schwere Verletzungen die Folge sein. Das Gefahrensymbol kann die
Gefährdung spezifizieren.
-
VORSICHT Dieses Signalwort bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn die Situation nicht gemieden wird, sind
mittlere und leichte Verletzungen die Folge. Das Gefahrensymbol kann die Gefährdung spezifizieren.
HINWEIS Dieses Signalwort bezeichnet eine Situation, die Gefahren für Gegenstände birgt. Wenn die Situation
nicht gemieden wird, sind Sachschäden die Folge. Das Signalwort steht ohne ein Gefahrensymbol.
Wichtige Hinweise
Aufforderung zur Handlung an den Bediener
Die bestimmte Abfolge der Handlungsschritte erleichtert den ordnungsgemäßen und sicheren Umgang
der Maschine.
Handlungsanweisungen an den Bediener
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BETRIEBSANLEITUNG
Vorwort Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, die Maschine kennenzulernen und Ihre
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Maschine sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermeiden und die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer der Maschine
zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist um Anweisungen aufgrund bestehender nationaler Vorschriften
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine verfügbar sein.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten mit
der Maschine z.B.:
Bedienung, einschließlich Rüsten, Störungsbehebung im Arbeitsablauf, Beseitigung
von Produktionsabfällen, Pflege, Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen
Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) und/oder
Transport
beauftragt ist.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachtechnisches Arbeiten zu beachten.
benötigtes Werkzeug Damit der Kernbohrmotor betrieben werden kann, wird ein Werkzeug in Form einer
Diamantbohrkrone benötigt. Diese Werkzeuge können über LISSMAC Maschinenbau
GmbH erworben werden.
Änderungen und Vorbehalte Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität dieser Betriebsanleitung. Um unseren
technologischen Vorsprung zu halten, kann es erforderlich sein, ohne Vorankündigung
Änderungen des Produktes und seiner Bedienung vorzunehmen. Für Störungen, Ausfälle
und dadurch entstandenen Schäden übernehmen wir keine Haftung.
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Notizen:
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Inhaltsverzeichnis
1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung ............................................................... 11
1.2. Organisatorische Maßnahmen ....................................................................................... 12
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten ........................................ 13
1.4. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen .................................................................. 13
1.4.1. Transport, Montage und Installation...................................................................... 13
1.4.2. Inbetriebnahme ...................................................................................................... 14
1.5. Sicherheitshinweise für Bohrarbeiten ............................................................................ 14
1.5.2. Elektrische Energie ................................................................................................ 15
1.5.3. Staub...................................................................................................................... 16
1.5.4. Schutzausrüstung ................................................................................................... 16
1.5.5. Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten ............................................................... 16
1.5.6. Ersatzteile und Zubehör ......................................................................................... 16
1.6. Verpackung und Lagerung............................................................................................... 16
1.7. Umweltschutz ................................................................................................................. 16
1.8. Entsorgung ...................................................................................................................... 17
2.1. Beschreibung des Kernbohrmotor ................................................................................... 18
2.2. Lieferumfang ................................................................................................................... 18
2.3. Technische Daten ........................................................................................................... 19
2.4. Schallpegel ..................................................................................................................... 20
3.1. Anschlüsse und Betriebsstoffe ....................................................................................... 21
3.1. Kohlebürsten ................................................................................................................... 21
3.3. PRCD-Schalter ................................................................................................................ 23
3.4. Werkzeugauswahl .......................................................................................................... 24
4.1. Bohren mit Wasser ......................................................................................................... 28
4.2. Bohren ohne Wasser ...................................................................................................... 28
4.3. Handhabung .................................................................................................................... 29
4.4. Werkzeug Einbau / Wechsel ........................................................................................... 30
4.5. Überlastungsschutz......................................................................................................... 31
4.6. Fehlersuche ..................................................................................................................... 32
10.1. CDM 20 P ...................................................................................................................... 36
10.2. CDM 20 S...................................................................................................................... 40
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EIGENSCHAFTEN & VORTEILE
Der CDM 20 P in kompakter, leichter und ergonomischer Bauweise beweist täglich einfaches und
bedienerfreundliches Nass- oder Trockenbohren auf der Baustelle. Die Spannhalsaufnahme dient zur komfortablen
Kontrolle der Kernbohrmaschine mittels Spannhandgriff beim handgeführten Bohren sowie zur leichten Montage
am Kernbohrständer beim geführten Kernbohren.
Drei Getriebestufen erlauben eine optimale Drehzahlwahl abgestimmt auf den jeweiligen Kernbohrdurchmesser
Sicherheit gewährleistet durch leistungsfähige Abschaltelektronik
Regelelektronik schützt vor Überlastung keine Wartezeiten, bis der Motor nach dem Abschalten wieder anläuft
Niedrige Betriebskosten durch elektronische und mechanische Kupplung - Rutschkupplung durch Regelelektronik
nahezu verschleißfrei
Einfacher Umbau von Trockenbohrmaschine zu Nassbohrmaschine durch schnell austauschbaren Adapteraufsatz
Schnelle Bohrkronenaufnahme mit integriertem Spindelschutz
Präzises horizontales und vertikales Kernbohren durch drei integrierte Wasserlibellen
Einfache und kontrollierte Bedienung beim handgeführtem Kernbohren durch den variabel montierbaren
Spannhandgriff
für Rechts und Linkshänder geeignet
MULTI-TRONIC
Integrierter Sanft-Anlauf erleichtert die Bedienung beim Anbohren
Optimale Sicherheit durch elektronische und mechanische Überlastkupplung sowie einen zusätzlichen
thermischen Überlastschutz
CDM 20 P CDM 20 S
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1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurde ist
verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten sind nur mit schriftlicher Genehmigung vom
Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nur in technisch einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der LISSMAC Kernbohrmotor CDM 20 P ist eine Nass- und Trocken-Kernbohrmaschine und gehört zur
Geräteklasse der Kernbohrgeräte. Diese Kernbohrmaschine dient in Verbindung mit einem
diamantbesetzten Kernbohrer zum Bohren runder Löcher in Stein, Beton und Verbundwerkstoffe.
Die Maschine kann mit und ohne Wasser eingesetzt werden. Beim Bohren ohne Wasser muss eine
geeignete und zugelassene Staubabsaugung verwendet werden.
Diese Maschine kann als Handbohrmaschine oder in einem Bohrständer eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Folgende Materialien dürfen nicht gebohrt werden: Holz, Kunststoffen, Metall und Glas usw.
(außer Bewehrung oder Armierung in Beton)
Das Bohren ohne Staubabsaugung (beim Bohren ohne Wasser)
Das Bohren in Bereichen mit Explosionsgefahr
Das Überkopf-Bohren mit Wasser
Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung des
Kernbohrmotors verändern
ACHTUNG! Lesen Sie die folgenden Hinweise langsam und sorgfältig durch, bevor Sie den
Kernbohrmotor in Betrieb setzen. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zu schweren
Verletzungen und Unfällen führen.
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1.2. Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort des Kernbohrmotors griffbereit für jede Person zugänglich
aufbewahrt werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind, allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz. Diese gilt es zu beachten und anweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten am Kernbohrmotor beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten und Warten tätig
werdendem Personal.
Regelmäßig sicherheits- und gefahren bewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren.
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und
Termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten. Diese
Tätigkeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren. Aufsichtsführenden benennen. Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
ausgeschaltet, muss Sie gegen unerwartetes Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich, hat
unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Kernbohrmotor beachten und in lesbarem Zustand halten.
Beschädigte oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder seines Betriebsverhaltens, Maschine sofort
stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden.
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen. Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Setzen Sie nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers ein.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattausrüstung notwendig.
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1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Mit der selbständigen Bedienung des Kernbohrmotors darf nur qualifizierte Personal beschäftigt
werden, dass das 18. Lebensjahr vollendet hat. Alle Personen müssen mit der Bedienung unterwiesen
sein und vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen des Kernbohrmotors schriftlich beauftragt
werden.
Diese Maschine ist dazu vorgesehen von einem Bediener mit Erfahrungen im Baubereich genutzt zu
werden. Eine andere Benutzung der Maschine als in der Betriebsanleitung beschrieben gilt nicht als
bestimmungsgemäß und ist verboten.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Sicherheitshandschuhe
und Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Der unnötige Aufenthalt im Arbeitsbereich des Kernbohrmotors ist verboten. Personen die nicht mit
der Maschine arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
Der Bediener hat bei allen Bewegungen des Kernbohrmotors darauf zu achten, dass er sich selbst und
andere Personen nicht gefährdet. Am Einsatzort müssen alle Hindernisse aus dem Weg geschafft
werden, die den Arbeitsvorgang oder das Umsetzen der Maschine behindern.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften Elektrofachkraft
oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften Elektrofachkraft gemäß
den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
Das Arbeiten mit dem Kernbohrmotor ist verboten, wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen oder
Alkohol stehen. Richten Sie beim Gebrauch Ihr Hauptaugenmerk stets auf das Gerät. Wenn Sie sich
nicht auf die Bohrarbeiten konzentrieren können, setzen Sie das Gerät nicht in Betrieb.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen.
1.4. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen
1.4.1. Transport, Montage und Installation
Transport, Montage und Installationen am/des Kernbohrmotors dürfen nur mit demontierter
Diamantbohrkrone, abgeschaltetem Motor und gezogenem Netzstecker erfolgen.
Der Transport darf nur erfolgen, sofern alle Teile an der Maschine festgezogen sind und ein Abfallen
einzelner Teile nicht möglich ist. Das Werkzeug darf sich nicht mehr drehen.
Tragen Sie das Gerät nie am Kabel oder am Griff mit Druck auf den Schalter.
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1.4.2. Inbetriebnahme
Bei Einsetzen das Werkzeug die Hände vor scharfen Kanten schützen.
Sicherstellen das der Untergrund die Tragfähigkeit erfüllt auf dem geschnitten wird. Alle Hindernisse
müssen aus dem Schneidebereich geräumt werden. Für gute Beleuchtung ist sorgen.
Sichtprüfung des gesamten Kernbohrmotors auf Beschädigungen und Defekte. Besondere Kontrolle
den Schutzeinrichtungen.
Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die Nenngeschwindigkeit
der Maschine ist, verwendet werden.
Defekte oder gerissene Werkzeuge müssen unverzüglich ausgetauscht werden.
1.5. Sicherheitshinweise für Bohrarbeiten
Ändern Sie die Gangeinstellung erst, nachdem die Spindel vollständig zum Stillstand gekommen ist.
Vergewissern Sie sich, dass der Kernbohrmotor ausgeschaltet ist, bevor Sie die Verbindung zur
Stromversorgung herstellen.
Kontrollieren Sie den Kernbohrmotor vor der Verwendung auf Wasserundichtigkeiten.
Kein Nassbohren nach oben.
Sorgen Sie dafür, dass das Wasser vom Einsatzort abgepumpt wird.
Vermeiden Sie den Hautkontakt mit der Schneidschlämme.
Beim Betrieb des Kernbohrmotors muss der Bediener stets anwesend sein.
Halten Sie die Hände, Kabel und Wasserschläuche vom rotierenden Werkzeug fern.
Sorgen Sie dafür, dass Sie beim Bohren mit beiden Füßen fest auf dem Boden stehen.
Tragen Sie eine Atemschutzmaske, die die in der Luft enthaltenen Staubpartikel herausfiltert.
Werkzeuge dürfen nur dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden.
Unterziehen Sie den Kernbohrmotor vor dem Gebrauch einer Sichtprüfung auf Anzeichen möglicher
Probleme.
Während des Gebrauchs treten Vibrationen an der gesamten Maschine auf.
Kontrollieren Sie vor Arbeitsbeginn, dass alle externen Befestigungselemente ordnungsgemäß
festgezogen sind.
Achten Sie auf einen sicheren Stand und das Gleichgewicht, wenn Sie mit dem Gerät arbeiten.
Die Tiefenzustellung muss langsam und in Schritten erfolgen um ein Abrutschen oder Ausbrechen zu
verhindern. Jeglicher Kontakt ist mit dem rotierenden Werkzeug ist zu vermeiden.
Bei allen Bohrarbeiten wird der Kernbohrer und der Kernbohrmotor extrem heiß. Üben Sie in der Nähe
von Metalloberflächen eine entsprechende Vorsicht, da diese Flächen Verbrennungen verursachen
können. Berühren Sie diese Flächen nicht.
Schalten Sie die Bohrmaschine keinesfalls durch Ziehen des Netzsteckers aus. Dadurch läuft die
Maschine automatisch wieder an, wenn die Verbindung zur Stromversorgung hergestellt wird.
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1.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine
Vor Verlassen der Bedienposition an der Maschine, muss der Antriebsmotor außer Betrieb genommen
werden und das Werkzeug darf sich nicht mehr drehen.
Der Antriebsmotor der Maschine darf nur zum bestimmungsgemäßen Bohren in Betrieb genommen
werden. Üben Sie stets die nötige Vorsicht und sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung am
Arbeitsplatz.
Elektrowerkzeuge dürfen nicht in der Nähe entzündlicher Flüssigkeiten und Gase sowie bei Regen und
Schnee eingesetzt werden.
Dieses Gerät darf nur im trockener Umgebung eingesetzt werden.
Halten Sie Abstand zu geerdeten Gegenständen, z. B. Wasser- und Heizungsrohre.
Vergewissern Sie sich, dass dort, wo Sie bohren möchten, keine elektrischen Leitungen verlaufen.
Vor dem Einstecken der Maschinesicherstellen dass sie ausgeschaltet ist.
Die am Arbeitsplatz getragene Arbeitskleidung muss eng anliegen, sodass die Kleidung nicht von
beweglichen Teilen erfasst werden kann. Entfernen Sie alle losen Gegenstände.
Stecken Sie langes Haar nach hinten oder tragen Sie ein Haarnetz.
Die Maschine verfügt über ein sehr hohes Drehmoment. Der Seitenhandgriff muss beim
handgeführten Bohren angebracht sein. Die Maschine kann trotz Sicherungsmechanismen gefährliche
Kräfte in die Gelenke des Benutzers übertragen wenn sie verkantet. Daher, wenn möglich, immer
einen Bohrständer benutzen.
Nie alleine arbeiten. Eine zweite Person muß in der Nähe sein um im Bedarfsfall bei Störungen oder
Unfällen zu helfen.
1.5.2. Elektrische Energie
Das Gerät darf nur dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden. Nutzen
Sie die Maschine innerhalb des vorgesehenen Leistungsbereiches, um gefährliche Defekte zu
vermeiden.
Bei Störungen muss die Maschine sofort abgeschaltet werden. Elektrische Arbeiten dürfen nur von
geprüften und qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden.
Die elektrische Ausrüstung der Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose
Verbindungen bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von
anderen Personen nicht in Betrieb genommen wird, muss die Maschine gekennzeichnet werden.
Es dürfen nur Verlängerungskabel verwendet werden, die für den Einsatz im Freien vorgesehen sind.
Kontrollieren Sie das Verlängerungskabel vor dem Anschließen auf freiliegende Adern. Entrollen Sie
das Kabel vollständig, um eine unnötige Wärmeentwicklung zu vermeiden. Verwenden Sie Kabel mit
einem Leitungsquerschnitt, die für die jeweilige elektrische Last geeignet sind.
Elektrische Geräte müssen bei Nichtgebrauch, während der Instandhaltung und im nicht
betriebsbereiten Zustand von der Stromversorgung getrennt werden.
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1.5.3. Staub
Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten.
Das Arbeiten mit dem Kernbohrmotor ist ein Schleifvorgang, bei dem feinste, lungengängige Stäube
entstehen. Durch das Einatmen feinster mineralischer Stäube können Gesundheitsgefährdungen
(Silikose) entstehen. Beim Trockenschneiden darf die Maschine grundsätzlich nur zusammen mit dem
montierten Absaugrohr und einer geeigneten Staubabsaugung betrieben werden.
1.5.4. Schutzausrüstung
Tragen Sie einen Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Gehörschutz und Schutzbrille.
Der Bediener und alle in unmittelbarer Nähe haben eine Atemschutzmaske mit Filterklasse P2 bzw. P3
(nach DIN EN 149:2001) (N95 /APF 10) zu tragen. Atmen Sie keine ungefilterten Mauerwerkpartikel
ein, da diese Partikel gesundheitsschädlich sind.
1.5.5. Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
Kontrollieren Sie Werkzeuge und Arbeitsmittel stets auf Verschleiß und Abnutzung. Halten Sie die
Wartungsintervalle ein, die in den jeweiligen Betriebsanleitungen angegeben sind. Nutzen Sie keine
Arbeitsmittel, die nicht voll funktionstüchtig sind oder deren Ein/Aus-Schalter defekt ist. Reparaturen
dürfen nur von entsprechend berechtigten Technikern ausgeführt werden.
1.5.6. Ersatzteile und Zubehör
Verwenden Sie ausschließlich vom Werk gelieferte Original-Ersatz- und Zubehörteile. Die
Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zu vorzeitigen Ausfällen oder Kompatibilitätsproblemen
führen. Geräte mit losen Einzelteilen dürfen nicht genutzt werden.
1.6. Verpackung und Lagerung
Um ausreichend Schutz während des Versand und Transport zu gewährleisten, wurden die Maschine
und deren Komponenten sorgfältig verpackt. Bei Erhalt der Maschine sollte die Maschine auf
Beschädigungen geprüft werden. Die Verpackung des Gerätes besteht aus recyclingfähigen
Materialien. Geben Sie diese sortenrein in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter, damit sie der
Wiederverwertung zugeführt werden können.
Im Fall einer Beschädigung darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden. Auch beschädigte
Kabel und Steckverbindungen stellen ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht verwendet werden.
Informieren Sie den in diesem Fall die Herstellerfirma.
Wird die Maschine nach dem Auspacken nicht unmittelbar in Betrieb genommen, muss diese vor
Feuchtigkeit und Schmutz geschützt werden.
1.7. Umweltschutz
Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel, verbrauchte oder restliche Betriebsstoffe sowie ausgepackte
Verschleißteile wie Antriebsriemen oder Motoröle müssen entsprechend den am Einsatzort geltenden
Vorschriften zum Umweltschutz dem Recycling zugeführt werden.
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1.8. Entsorgung
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend der in Ihrem Land geltenden Umweltvorschriften. Elektrische
Abfälle dürfen nicht zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt werden. Geben Sie das ausgediente
Gerät bei einer zentralen Sammelstelle ab.
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MASCHINENBESCHREIBUNG
2.1. Beschreibung des Kernbohrmotor
CDM 20 P
CDM 20 S
Pos. 1 Pistolengriff / Spatengriff Pos. 8 Bohreranschluss
Pos. 2 An / Aus Schalter Pos. 9 Spannhals
Pos. 3 Wasserwaage Pos. 10 Schlüsselaufnahme
Pos. 4 Überlastindikation Pos. 11 Gardena® Kupplung für Kühlwasser mit
Kugelhahn und Durchflussanzeige (Nassbohren)
Pos. 5 Seitenhandgriff Pos. 12 GEKA® Anschluss Staubabsaugung mit
Gummiadapter ( Trockenbohren)
Pos. 6 Kohlenbürsten Pos. 13 Schutzschalter (PRCD)
Pos. 7 Getriebeschalter
2.2. Lieferumfang
Seitenhandgriff
4 m-Netzkabel
GEKA-Wasserkupplung
GEKA Staubabsaugungsadapter
32er Maulgabelschlüssel (Spindel)
22er Maulgabelschlüssel (G ½“ Bohrkronen)
Anschluss Staubabsaugung (Trockenbohren)
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2.3. Technische Daten
CDM 20 P CDM 20 S
Spannung 110 V/60Hz 230 V/50Hz 230 V/50Hz
Stromaufnahme 19 A 9,5 A 9,5 A
Nennleistung 2000 W
Abgabeleistung 1350 W
Stromart einphasig
Schutzsystem (Isolationsklasse) Klasse 1
Spindeldrehzahlen (rpm Idealdrehzahl 3-4 m/s )
Getriebestufe I 450 1/min
Getriebestufe II 1050 1/min
Getriebestufe III 2000 1/min
Höhe 297 mm 164 mm
Breite 106 mm 106 mm
Länge 468 mm 564 mm
Gewicht 7,5 kg 7,5 kg
Änderung der hier angegebenen technischen Daten ohne vorherige Ankündigung.
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2.4. Schallpegel
WARNUNG
Gefahr von Gehörschäden
Ab einem Schalleistungspegel von 85 dB (A) ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben.
Tragen Sie Ihren persönlichen Gehörschutz
Der A-bewertete Schalldruckpegel des Gerätes beträgt typischerweise:
Schalldruckpegel Schallleistungspegel
CDM 20 P / S 94 dB(A) 105 dB(A)
Unsicherheit K = 3 dB
Diese Werte werden gemäß EN 60745 erzielt.
2.5. Vibration
WARNUNG
Gefahr durch Vibration
Vibration kann zu Knochen- oder Gelenkschäden sowie auch zu Durchblutungsstörungen führen.
Beim Arbeiten mit der Maschine regelmäßig Pausen einlegen
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Lissmac CDM 20 P/S Bedienungsanleitung

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