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Produktinformation
angelehnt an 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.04.2023 überarbeitet am: 21.04.2023Versionsnummer 3
56.0
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1 Produktidentifikator
- Handelsname:
Kohleelektroden AL
- 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen
des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendung: Nur für gewerbliche Anwender bestimmt!
- Produktkategorie Erzeugnis nach Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung.
Die unten aufgeführten Einstufungen geben die Einstufung des Reinstoffes wieder und dienen
ausschließlich der Information.
- Verwendung des Stoffes / des Gemisches Fugenhobel
- 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Hersteller/Lieferant: Alexander BINZEL
Schweisstechnik GmbH & Co.KG
Postfach 10 01 53 / D-35331 Giessen
Tel.: +49 (0) 6408 / 59-0
Fax: +49 (0) 6408 / 59-191
Mail: technischedokumentation@binzel-abicor.com
- Auskunftgebender Bereich: Technische Dokumentation
- 1.4 Notrufnummer: Bei Erzeugnissen ist keine Registrierung bei einer Giftnotrufzentrale notwendig. Kontaktieren Sie im Falle
eines Unfalls die nationale Notrufstelle.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 Erzeugnis nach Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung.
Die unten aufgeführten Einstufungen geben die Einstufung des Reinstoffes wieder und dienen
ausschließlich der Information.
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
- 2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 entfällt
- Gefahrenpiktogramme entfällt
- Signalwort entfällt
- Gefahrenhinweise entfällt
- 2.3 Sonstige Gefahren
- Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- PBT: Nicht anwendbar.
- vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
- Beschreibung: Erzeugnis nach Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung.
Die unten aufgeführten Einstufungen geben die Einstufung des Reinstoffes wieder und dienen
ausschließlich der Information.
- Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt
- Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
- Nach Einatmen: Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
- Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
- Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Unverletztes Auge schützen.
- Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
- 4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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