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Rechtliche Grundlagen
PROCAMO DVR 3004/3008 DIGITALER VIDEORECORDER
In Deutschland regelt eine Reihe von Gesetzen,
wer Videoüberwachung wie und wo einsetzen
darf. Ein wichtiger Punkt ist:
Videoüberwachung muss gesetzeskonform instal-
liert und betrieben werden.
VIDEOÜBERWACHUNG PRIVATER BEREICH
AufgrunddereinfachenBedienbarkeit,moderner
undvernetzterTechnikhältdieVideoüberwachung
zunehmendEinzuginPrivathäuserundWohnungen.
BeiderInstallationmüssennatürlichdierechtlichen
Grundlagenentsprechendeingehaltenwerden,wo-
beihierregelmäßigaufgrundderVielfältigkeitder
GegebenheitenvorOrteineEinzelfallbetrachtung
vorgenommenwerdenmuss.FolgendeVoraussetzun-
gensolltendabeigeprüftwerden:
1. Rechtmäßigkeit:
EineÜberwachungdeseigenenprivatenUmfeldes
(Grundstück,Wohnung)istregelmäßigzulässig.
WerdenfremdePersoneninnerhalbdiesesreinpri-
vatenUmfeldesüberwacht,istdiesnurerlaubt,
wenndiebetroffenenPersonendemausdrücklich
oderdurchschlüssigesVerhaltenzugestimmthaben.
EineÜberwachungfremdenPrivat-Umfeldesoder
öffentlichenUmfeldes(Straßen,Wege,Plätze)istim
Regelfallnichtzulässigundnuröffentlichenstaatlichen
Stellenvorbehalten.EineÜberwachungdeseigenen,
jedochöffentlichzugänglichenPrivat-Umfeldeskann
abhängigvomÜberwachungszweckimEinzelfall
zulässigsein.
2. Verhältnismäßigkeit:
InjedemFallsolltevordemEinsatzeinerVideo-
überwachunggeprüftwerden,obdieseinAbwä-
gungderberechtigtenInteressendesEigentümers,
derz.B.seinGrundstückvorrechtswidrigenÜberg-
riffenvonaußenschützenmöchten,unddemall-
gemeinenPersönlichkeitsrechtderPersonen,diein
denüberwachtenBereicheintretenodereintreten
wollen,verhältnismäßigist.Essolltegrundsätzlich
hinterfragtwerden,obdenmöglicherweisezuer-
wartendenBeeinträchtigungen(z.B.Straftaten,An-
griffeaufPersonenoderdenWohnbereich)nicht
anders(z.B.durcheineAlarmanlage,zusätzliche
mechanischeAbsicherungen,Sicherheitspersonal)
begegnetwerdenkann.
VIDEOÜBERWACHUNG ÖFFENTLICHER BEREICH
DieBeobachtungöffentlichzugänglicherRäumemit
Videoüberwachungistgrundsätzlichnurzulässig,
wennsiezurAufgabenerfüllungvonöffentlichen
staatlichenStelleninnerhalbdesgesetzlichenRah-
mensvorgenommenwird.InAusnahmefällenkann
siejedochauchvonprivaterSeitezurWahrnehmung
desHausrechtsoderzurWahrnehmungandererbe-
rechtigterInteressenfürkonkretfestgelegteZwecke
zulässigvorgenommenwerden.InjedemFallisteine
ausführlicheInteressenabwägungzwischendemEin-
griffindasPersönlichkeitsrechtderBetroffenenund
demberechtigtenInteresseaneinerÜberwachung
(z.B.desStaateszumSchutzderöffentlichenSicher-
heitundOrdnung)vorzunehmen.