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Sicherheitshinweise
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– Fenster und Türe öffnen
– alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
– nicht rauchen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Die Flüssiggasanlagen müssen den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Natio-
nale Vorschriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung
(G 607) zu bestätigen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw. nach
längerer Still standszeit) kann kurzzeitig eine leichte Rauch- und
Geruchs entwicklung auftreten. Es ist zweck mäßig, das Gerät
im Sommerbetrieb (60 °C) mehrmals aufzuheizen und dabei
für eine gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spray dosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier un ter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Truma Gasdruck-Regelan-
lagen SecuMotion / MonoControl CS sowie für die Zweif-
laschen-Gasanlage die Gasdruck-Regelanlagen Truma
DuoComfort / DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstellungs-
datum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betreiber ist
dafür verantwortlich.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgas-Doppelrohr muss regelmäßig, insbeson dere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Der Kamin für Abgasfüh rung und Verbrennungsluftzufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Eis, Laub etc.).
Die Warmluftaus lässe und die Öffnungen für die Umluft-
ansaugung müssen frei sein, damit es zu keiner Überhitzung
des Gerätes kommt. Der eingebaute Temperaturbegrenzer
sperrt die Gaszufuhr, wenn das Gerät zu heiß wird.
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheits-Absperreinrichtung
vorgeschrieben.
Die Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion /
MonoControl CS erfüllen diese Anforderung.
Wenn keine Sicherheitsabsperreinrichtung (z. B. die Gas-
druck-Regelanlage Truma SecuMotion / MonoControl CS)
installiert ist, muss die Gasflasche während der Fahrt ge-
schlossen sein und es müssen Hinweis-Schilder jeweils im
Flaschenschrank und in der Nähe des Bedienteiles angebracht
werden.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheits-Absperreinrichtung.