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Geräten, deren Arbeitsfläche nicht mit einem Flammenausfall-Sicherheitssystem versehen
ist, müssen die Abluftöffnungen um 100% vergrößert werden, Vorschrift ist in jedem Falle
ein Minimum von 200cm² (Abb. A). Oder aber auch auf indirekte Weise durch angrenzende
Räume, die mit einem ins Freie führenden Belüftungsschacht (wie eingangs beschrieben)
versehen sind. Bei diesen darf es sich jedoch weder um Gebäudeteile gemeinsamen
Gebrauchs, noch um Räumlichkeiten, in denen Brandgefahr bestehen kann, oder um
Schlafzimmer handeln. (Abb.B)
Detail A Angrenzender Zu belüftender
Raum Raum
A
Beispiele von Zuluftöffnungen Vergrößerung des Lichtspaltes
für die Verbrennungsluft zwischen Tür und Fußboden
Abb. A Abb. B
c) Werden mehrere Gasflammen gleichzeitig für längere Zeit benutzt, könnte sich eine
zusätzliche Belüftung, z.B. durch Öffnen eines Fensters oder durch eine noch stärkere
Belüftung, die die Leistung mechanischer Belüftungssysteme, falls vorhanden, optimiert,
als notwendig erweisen.
d) Die Flüssiggase, die schwerer als die Luft sind, stauen sich im unteren Raumbereich.
Räume, in denen Gasflaschen mit GPL-Flüssiggas aufbewahrt werden, müssen
Abzugsöffnungen ins Freie vorsehen, um den Abzug eventueller Gasaustritte zu
ermöglichen. Demnach dürfen leere oder halb gefüllte Flüssiggasflaschen nicht in Räumen,
die unter der Erde liegen (Keller usw.) installiert oder gelagert werden. Es ist ratsam, nur die
in Verwendung befindliche Gasflasche im Raum aufzubewahren, und diese so aufzustellen,
daß sie keiner direkten Einwirkung einer Wärmequelle (Backöfen, Kamine, Herde usw.),
die einen Temperaturanstieg von mehr als 50°C bewirken können, ausgesetzt wird.
Installation der Einbaukochmulde
Das Gerät kann neben Unterschränke installiert werden, deren Höhe die des Kochfeldes nicht
überragt. Bei in Betrieb befindlichem Herd kann seine Rückwand eine die Raumtemperatur
um 50°C übersteigende Temperatur erreichen. Zur Gewährleistung einer korrekten Installation
sind folgende Vorsichtsmaßregeln zu beachten:
a) Die angrenzenden Schränke, deren Höhe die der Kochmulde überschreiten, müssen einen
Abstand zum Kochmuldenrand von mindestens 600 mm aufweisen.
b) Dunstabzugshauben sind gemäß den in den Gebrauchsanleitungen der Dunstabzugshaube
aufgeführten Anweisungen, auf jeden Fall jedoch in einem Mindestabstand von 650 mm
zu installieren.
c) Bei 600 mm breiten Dunstabzugshauben ist, außer den Hinweisen des Punktes b), auch
zu beachten, dass die angrenzenden Hängeschränke in einer Höhe von mindestens 540
mm von der Arbeitsfläche anzubringen sind, um die Installation einer Herdabdeckung und
deren ungehinderte Handhabung zu ermöglichen; auf jeden Fall jedoch in einem solchen