Kapitel 1 Grundlegende Informationen
1.4 PRONAR T700M/1
1.3 BESTIMMUNG
Der Anhänger ist für den Transport von
Feldfrüchten und landwirtschaftlichen Pro-
dukten (lose, voluminöse, lange Produkte,
etc.), innerhalb des Betriebs und auf öf-
fentlichen Straßen bestimmt.
Der Anhänger ist für den Transport von
Feldfrüchten und landwirtschaftlichen Pro-
dukten (lose, voluminöse, lange Produkte,
etc.), innerhalb des Betriebs und auf öffent-
lichen Straßen bestimmt. Der Transport von
Baustoffen, Mineraldünger und anderen
Ladungen ist zulässig, wenn die in Kapitel
4 genannten Anforderungen erfüllt sind.
Die Nichteinhaltung der vom Hersteller
angegebenen Empfehlungen für den
Transport und die Verladung von Waren
sowie der im Land, in dem der Anhänger
verwendet wird, geltenden Straßentrans-
portvorschriften führt zum Erlöschen der
Garantie und wird als missbräuchliche
Verwendung der Maschine behandelt.
Ein Anhänger darf nur an Traktoren ange-
schlossen werden, die alle Anforderungen
der Tabelle (1.2) erfüllen.
„Anforderungen
eines Ackerschleppers”.
Der Anhänger ist nicht für den Transport
von Menschen, Tieren oder Gütern, die
als Gefahrgut eingestuft sind, ausgelegt
oder vorgesehen.
Wenn ein zweiter Anhänger ange-
schlossen werden soll, muss dieser die in
Tabelle (1.3) aufgeführten Anforderungen
erfüllen „
Anforderungen für den zweiten
Anhänger”
.
Das Bremssystem sowie die Beleuch-
tungs- und Signalanlage müssen den An-
forderungen der Straßenverkehrsordnung
entsprechen. In den Ländern, in denen
der Anhänger verwendet wird, müssen die
in einem bestimmten Land geltenden Be-
schränkungen des Straßenverkehrsrechts
beachtet werden. Die Geschwindigkeit
des Anhängers darf jedoch die zulässige
Konstruktionsgeschwindigkeit von 40
km/h nicht überschreiten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung
umfasst auch alle Aktivitäten im Zusam-
menhang mit dem sicheren und ordnungs-
gemäßen Betrieb und der Wartung der Ma-
schine. Daher ist der Benutzer verpichtet:
• die Bedienungsanleitung des
ACHTUNG
Die Anhängergeschwindigkeit darf nicht höher sein
als die maximale Auslegungsgeschwindigkeit von 40
km / h.
GEFAHR
Die Maschine darf nicht für andere als die vorgese-
henen Zwecke verwendet werden.