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IN KEINEM FALL HAFTET XANTREX FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE,
N
EBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER
SONSTIGE AUSGABEN, DIE DURCH VERTRAGSGEMÄßE ODER
UNERLAUBTE HANDLUNG ENTSTEHEN, EINSCHLIEßLICH, OHNE
E
INSCHRÄNKUNG, WIRTSCHAFTLICHER VERLUSTE JEDER ART,
E
IGENTUMSSCHÄDEN ODER -VERLUSTE ODER SCHÄDEN ODER
V
ERLETZUNGEN, DIE SICH AUS DER ODER ALS FOLGE DER
Z
WECKENTFREMDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER FALSCHER
I
NSTALLATION, INTEGRATION ODER FALSCHEN BETRIEBS DES
P
RODUKTS ERGEBEN.
1.6 Ausschlusseinschränkungen
Diese begrenzte Gewährleistung beeinträchtigt nicht Ihr
gesetzliches Recht, wie es im Gesetz über die Gewähr-
leistung bei Verbrauchsgütern (Spanien) oder im Bürger-
lichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. In Deutschland
bleiben die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf
Hemmung, Ablaufhemmung und erneuten Beginn der
Verjährung bei anderen Ansprüchen davon unberührt.
Einige Länder erlauben keine Einschränkungen oder
Ausschlüsse bei impliziten Gewährleistungen, auf die
Dauer einer impliziten Gewährleistung oder auf die Ein-
schränkung oder den Ausschluss von Neben- oder Folge-
schäden, daher kann es sein, dass die oben-genannten
Einschränkungen und Ausschlüsse nicht auf Sie
zutreffen.
In Deutschland beispielsweise ist der Ausschluss unter 1.5
im Fall einer Pflichthaftung, d.h. unter dem Deutschen
Produkthaftungsgesetz oder im Fall von Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder bei einer wesentlichen Vertrags-
verletzung nicht gültig. Schadensersatzansprüche aus ein-
er wesentlichen Vertragsverletzung werden auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt, der wesentlich für den
Vertrag ist, sofern er nicht durch Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit verursacht worden ist oder auf einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit be-
ruht. Der Ausschluss unter 1.5 in Deutschland impliziert
nicht eine Änderung in der Beweislast für Ihren Schaden.