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Rosenbauer - Stromerzeuger RS 9 Stromerzeuger RS 9 - Rosenbauer
• Das autorisierte Personal ist für die Betriebssicherheit und den Schutz vor unbefug-
ten Betrieb des Stromerzeugers verantwortlich.
• Das autorisierte Personal ist verpflichtet den Sicherheits- und Arbeitsanweisungen
der Vorgesetzten bzw. Sicherheitsbeauftragten Folge zu leisten.
• Im Gefahrenbereich des Stromerzeugers herrscht absolutes Rauchverbot.
• Der Genuss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderer bewusstseinserweit-
ernden bzw. verändernden Mitteln ist verboten.
• Beachten Sie den erhöhten Lärmpegel im direkten Arbeitsbereich. Wenn Sprach-
kommunikation erforderlich, Abstand halten bzw. visuelle Kommunikation.
• Bei Einbau in Fahrzeugen ist die Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu lesen.
• Der Stromerzeuger entspricht dem Stand der Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Rahmen seiner bestim-
mungsgemäßen Verwendung.
• Konstruktiv konnten weder der vorhersehbare Fehlgebrauch noch die Restgefahren
vermieden werden, ohne die bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken.
• Die Gefahrenabwehr erfolgt über die speziellen Warnhinweise entweder direkt am
Stromerzeuger und/oder in der Verwenderinformation.
Transport
• Der Stromerzeuger darf nur im kalten Zustand transportiert werden.
• Der Stromerzeuger darf im Fahrzeug oder Geräteraum nur korrekt arretiert (an den
hierfür vorgesehenen Transportvorrichtungen) befestigt werden.
• Bei offenem Transport (Anhänger etc.) ist darauf zu achten, dass alle Bauteile
besonders gesichert werden gegen Beschädigung durch Fahrtwind (z.B. zusätzliches
Spannband für Abdeckhaube anbringen etc.)
• Vorsicht bei Transport auf unebenem Untergrund.
• Der Stromerzeuger darf nur an den dafür vorgesehenen Tragebügeln angehoben werden.
• Das Tragen des Stromerzeugers darf nur durch Personen erfolgen.
Aufstellen
• Den Stromerzeuger nur auf ebenem und ausreichend standfestem Boden aufstellen.
• Der maximale Neigungswinkel in allen Achsen darf max. ° betragen.
• Verlegte Anschlusskabel sichern, ggf. mit Gummimatten abdecken.
• Stolperfallen durch Kabel und Kraftstoffleitungen vermeiden.
Betrieb
• Die elektrische Sicherheit muss vor jeder Inbetriebnahme geprüft werden.
• Der Stromerzeuger darf im Betrieb nicht abgedeckt sein.
• Die Luftzufuhr darf nicht behindert oder blockiert sein.
• Die Verbraucher dürfen beim Start des Stromerzeugers nicht angesteckt bzw. ein
geschaltet sein.
• Für das Leitungsnetz dürfen nur geprüfte und zugelassene Kabel verwendet werden.
• Eine Verbindung zwischen vorhandenen Neutralleitern, Potenzialausgleichsleitern
und/oder Geräteteilen darf nicht hergestellt werden (Schutztrennung).
• Die abgenommene Gesamtleistung darf die maximale Nennleistung des Stromer-
zeugers nicht überschreiten.