Unfall-Daten-Rekorder (Event Data Recorder)
Das Fahrzeug ist mit einem Gerät ausgestattet, das als ein Unfall-Daten-Rekor-
der (nachstehend nur „EDR“) dient. Der Hauptzweck des EDR besteht in der
Datenaufzeichnung während des Verkehrsunfalls oder einer anderen außeror-
dentlichen Verkehrssituation (nachstehend nur „Unfall“), bei der es zur Aktivie-
rung der Rückhaltesysteme kommt.
Der EDR zeichnet in einer kurzen Zeit das Unfallgeschehen auf (ungefähr 10 s),
beispielsweise die folgenden Angaben:
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die Funktion bestimmter Systeme im Fahrzeug,
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den Sicherheitsgurtstatus des Fahrers und Beifahrers,
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die Betätigung des Brems- und Gaspedals,
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die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.
Die aufgezeichneten Daten dienen als Unterstützung für die Analyse, wie sich
die Fahrzeugsysteme kurz vor, während und kurz nach dem Unfallgeschehen
verhielten, um dadurch eine bessere Aufklärung der Umstände sicherzustellen,
unter denen sich der Unfall ereignete, bei dem es zu Sachschäden und mögli-
cherweise Personenschäden kam.
Weiter werden auch die Daten der Assistenzsysteme im Fahrzeug aufgezeich-
net. Neben den Informationen, ob die betroffenen Systeme zum zugehörigen
Zeitpunkt ein- oder ausgeschaltet waren, ob diese nur teilweise zur Verfügung
standen oder inaktiv waren, besteht auch die Möglichkeit der Nachverfolgung,
ob diese Fahrzeugfunktionen während des Unfallgeschehens das Fahrzeug
steuerten, beschleunigten oder abbremsten. Entsprechend der Fahrzeugaus-
stattung zählen zu diesen Funktionen dazu, z. B.:
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Automatische Distanzregelung (ACC)
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Spurhalteassistent (Lane Assist)
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Parklenkassistent (Park Assist)
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Einparkhilfe
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Notbremsfunktion (Front Assist)
EDR-Daten werden nur erfasst, wenn ein Unfall mit der Aktivierung der Rück-
haltesysteme eintritt. Unter normalen Fahrbedingungen kommt es zu keiner
Datensatzaufzeichnung und es erfolgt keine Audio- oder Videoaufzeichnung
aus dem Fahrzeuginnenraum oder der Fahrzeugumgebung. Persönliche Daten,
z. B. Name, Geschlecht, Alter oder Ort, an dem sich der Unfall ereignete, wer-
den im EDR ebenfalls nicht aufgezeichnet. Dritte Subjekte, z. B. Strafverfol-
gungsbehörden können jedoch mittels bestimmter Ressourcen EDR-Inhalte
mit anderen Datenquellen verbinden und bei der Untersuchung der Unfallursa-
chen auf diese Weise die Identifikation einiger Unfallbeteiligter herleiten.
Zur Auslesung der EDR-Daten wird eine Sonderausrüstung mit spezieller Zu-
gangsberechtigung, ein vom Gesetz im Fahrzeug vorgeschriebener Diagnose-
anschluss („On-Board-Diagnostics“) und die eingeschaltete Zündung benötigt.
Die Gesellschaft ŠKODA AUTO wird ohne die Zustimmung des Fahrzeughal-
ters oder einer anderen für die Nutzung des Fahrzeugs autorisierten Person
keine Daten zum Unfallgeschehen aus dem EDR auslesen oder anderweitig
verarbeiten. Ausnahmen sind in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt
oder diese unterliegen allgemein verbindlichen Vorschriften.
Die Gesellschaft ŠKODA AUTO ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ver-
pflichtet, die Qualität und Sicherheit der eigenen Produkte zu überwachen,
deshalb ist man nur berechtigt, Daten aus dem EDR zur Überwachung des Pro-
dukts am Markt, zur weiteren Forschung und Entwicklung und Qualitätsver-
besserung der Sicherheitssysteme des Fahrzeugs zu verwenden. Zum Zweck
der Forschung und Entwicklung stellt die Gesellschaft ŠKODA AUTO Daten
auch Dritten zur Verfügung. Dieses erfolgt ausschließlich in anonymisierter
Form, d. h. ohne eine beliebige Verbindung zum konkreten Fahrzeug, den Fahr-
zeughalter oder den weiteren berechtigten Nutzer.
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Unfall-Daten-Rekorder (Event Data Recorder)