1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
nDie Aufstellung, Installation und Wartungen der
Geräte und Komponenten darf nur durch Fach-
personal erfolgen.
nDie bestehenden Vorschriften zur Unfallverhü-
tung sind zu beachten.
nDie Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
nBei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
nGefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen.
nVorschriften des VDE und der örtlichen Ener-
gieversorgungsunternehmen beachten.
1.7 Sicherheitshinweise
für Montage-, und
Inspektionsarbeiten
nDer Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Inspektions- und Montagearbeiten von autori-
siertem und qualifiziertem Fachpersonal aus-
geführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
nGrundsätzlich dürfen Arbeiten an der Pumpe/
Anlage nur im Stillstand durchgeführt werden.
nBei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
nAufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
nRegionale Verordnungen und Gesetze sowie
das Wasserhaushaltsgesetz sind einzuhalten.
nDie elektrische Spannungsversorgung ist auf
die Anforderungen der Geräte anzupassen.
nDie Geräte und Komponenten erfordern einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zu entzünd-
lichen, explosiven, brennbaren, aggressiven
und verschmutzten Bereichen oder Atmo-
sphären.
nSicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert
oder überbrückt werden.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Veränderungen
Die Betriebssicherheit der Heizkörper ist nur bei
bestimmungsmäßiger Verwendung entsprechend
Abschnitt 1.9 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.
Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder
Komponenten sind nicht zulässig und können
Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt
werden. Originalersatzteile und vom Hersteller
zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die
Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.9 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Heizkreisgruppe ist in Art und Ausführung aus-
schließlich für den Betrieb als Heizkreisgruppe frei-
gegeben. Sie dient dazu das Betriebsmedium
Wasser in geschlossenen Heizkreisen zu transpor-
tieren.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benut-
zung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/Liefe-
rant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
auch das Beachten der Bedienungs- und Installati-
onsanweisung und die Einhaltung der Wartungsbe-
dingungen.
Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
1.10 Sicherheitsbewusstes
Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
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