2.5
• Die Reparaturarbeiten bei Rädern oder Reifen sollen durch die dazu befugten
und geschulten Personen realisiert werden. Diese Arbeiten sind mit
entsprechend gewählten Werkzeugen auszuführen.
• Nach jedem Montieren eines Rades ist das korrekte Anziehen der Muttern zu
überprüfen. Die Kontrolle sollte jeweils nach Erstnutzung, erster Fahrt mit Last,
nach Zurücklegen von 1 000 km und dann immer nach 6 Monaten stattfinden.
Die oben erwähnten Aktivitäten müssen nach jedem Radabbau von Fahrachse
wiederholt werden.
• Die Be- und Entladevorgänge soll eine Person durchführen, die Erfahrung in
Forstarbeiten besitzt.
• Die Ladung darf nicht über den Umriss der Oberkante der Vorderwand vom
Anhänger ragen. Die Ladung muss so verteilt werden, dass sie die Stabilität
des Anhängers beim Aufenthalt und bei Fahrt nicht gefährdet sowie die
Führung der Transportgruppe nicht behindert.
• Die Ladung im Ladungsraum muss so geordnet werden, dass die Ladung sich
nicht willkürlich bewegen kann. Bei Bedarf sind entsprechende Maßnahmen
zum richtigen Absichern der Ladung zu treffen.
• Vor Beginn der Verladungsarbeiten ist notwendig, die stabilisierenden Stützen
auszufahren und die Feststellstütze einzufahren.
• Es ist verboten, die zulässige Ladefähigkeit des Anhängers und die
Tragfähigkeit des Laders zu überschreiten.
• Im Falle der Arbeiten, die Anheben des Anhängers voraussetzen, sind dafür
geeignete, attestierte hydraulische oder mechanische Wagenheber
anzuwenden. Nach dem Anheben des Anhängers sind zusätzlich stabile und
feste Stützen einzusetzen. Es ist verboten, die Arbeiten unter der nur mithilfe
eines Wagenhebers angehobenen Maschine auszuführen.
• Es ist verboten, die Maschine mit brüchigen Elementen zu stützen (Ziegel,
Lochziegel, Betonsteine).
• Der Reifendruck ist regelmäßig zu kontrollieren. Aufgrund der großen
Temperaturunterschiede in Winterzeit wird empfohlen, den Reifendruck
häufiger zu kontrollieren.