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SICHERHEIT
Schutzausrüstung
Augenschutz
Eine gewöhnliche Brille oder Sonnenbrille bietet keinen ausreichenden Augen-
schutz. Beim Fahren eines POLARIS-Fahrzeugs ist grundsätzlich eine
bruchsichere Schutzbrille oder ein Helm mit bruchsicherem Visier zu tragen.
POLARIS empfiehlt eine zugelassene persönliche Schutzausrüstung (PSA), die
ein Prüfzeichen wie z. B. VESC 8, V-8, Z87.1 oder CE trägt. Sicherstellen, dass
der Augenschutz stets sauber gehalten wird.
Handschuhe
Off-Road-Handschuhe mit verstärkten Knöchelpartien sind im Hinblick auf
Bequemlichkeit und Schutz am besten geeignet.
Stiefel
Das beste Schuhwerk sind robuste, hohe Stiefel mit flachen Absätzen.
Bekleidung
Zum Schutz von Armen und Beinen sollten stets langärmelige Oberbekleidung
und lange Hosen getragen werden. Fahrerhosen mit Kniebesatz und ein Pullover
mit Schulterpolstern bieten den besten Schutz.
Technische Veränderungen
Wir empfehlen unseren Endkunden dringend, vom eigenhändigen Einbau von
Zubehörprodukten in ein POLARIS-ATV oder von sonstigen Veränderungen
des Fahrzeugs abzusehen, wenn diese eine Erhöhung der Geschwindigkeit oder
der Leistung des Fahrzeugs zur Folge haben oder bezwecken.
Die beschränkte POLARIS-Garantie Ihres POLARIS-Fahrzeugs erlischt, wenn
das Fahrzeug mit nicht von POLARIS zugelassener Zusatzausrüstung ausgestat-
tet wurde und/oder Umbauten vorgenommen wurden, die dazu dienen, seine
Geschwindigkeit oder Leistung zu erhöhen.
Durch den Anbau bestimmter Zusatzgeräte, einschließlich (aber nicht darauf
beschränkt) Mähvorrichtungen, Messer, Reifen, Sprühvorrichtungen oder
großen Transportgestellen kann sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs ändern.
Verwenden Sie nur von POLARIS zugelassene Zubehörprodukte und machen
Sie sich mit deren Funktionsweise und den Auswirkungen auf die Fahreigen-
schaften vertraut.