Pronar NV161/1 │ NV161/2 │ NV161/3│ NV161/4 │ NV161/5 KAPITEL 1
1.6
die Anforderungen der Verkehrsvorschriften. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit des
Miststreuers auf öffentlichen Straßen in Polen beträgt 30 km/h (gemäß der
„Straßenverkehrsordnung“ vom 20. Juni 1997, Art. 20). In den Ländern, in denen der
Miststreuer betrieben wird, sind die entsprechenden Einschränkungen der
Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Geschwindigkeit des Miststreuers darf jedoch die
konstruktionsbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40km/h nicht überschreiten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählen auch die vorschriftsmäßige und sichere
Bedienung sowie die Wartung der Maschine. Aus diesem Grund ist der Benutzer verpflichtet:
• sich mit dem Inhalt der BETRIEBSANLEITUNG des Miststreuers sowie mit dem
GARANTIESCHEIN vertraut zu machen und die in diesen Unterlagen enthaltenen
Hinweise zu befolgen,
• sich die Funktionsweise sowie den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des
Miststreuers verständlich zu machen,
• die festgelegten Wartungs- und Einstellintervalle einzuhalten,
• die allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln zu befolgen,
• Unfällen vorzubeugen,
• die Verkehrsregeln sowie die Transportvorschriften des Landes zu befolgen, in
dem der Miststreuer betrieben wird,
• sich mit dem Inhalt der Betriebs- und Gebrauchsanleitung des Schleppers
vertraut zu machen und deren Anweisungen zu befolgen,
• das Fahrzeug nur an landwirtschaftliche Schlepper anzukuppeln, die alle vom
Hersteller des Miststreuers gestellten Anforderungen erfüllen.
Der Miststreuer darf nur von Personen bedient werden, die:
• sich mit dem Inhalt der dem Anhänger beigefügten Unterlagen und mit der
Betriebsanleitung des landwirtschaftlichen Schleppers vertraut gemacht haben,
• in der Bedienung des Miststreuers sowie in der Arbeitssicherheit geschult
wurden,
• über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen und sich mit den Vorschriften
der Verkehrsordnung sowie den Transportvorschriften vertraut gemacht haben.